Lastenzuschuss

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Bauen, Stadt & Wohnen

Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer

Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen eine Herausforderung. Dies betrifft nicht nur Mieterinnen und Mieter, sondern auch Eigentümerinnen und Eigentümer, die Schwierigkeiten haben, ihre Ausgaben zu decken.

Mieterinnen und Mieter können Wohngeld beantragen, einen staatlichen Zuschuss zu ihren Wohnkosten. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum gibt es den sogenannten Lastenzuschuss. Dieser unterstützt, wenn die finanziellen Belastungen zu hoch sind. Wie der Mietzuschuss für Mieter hilft auch der Lastenzuschuss dabei, die Wohnkosten tragbar zu machen und ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen im Eigenheim zu sichern.

Wie beantrage ich den Lastenzuschuss?

Wie bei jeder Unterstützungsleistung des Staates ist auch beim Lastenzuschuss ein Antrag bei der zuständigen örtlichen Behörde erforderlich. Das ist die Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Viele Bundesländer bieten den Antrag bereits online auf ihren Internetseiten an.

Wovon hängt die Höhe des Lastenzuschusses ab?

Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Berücksichtigt werden:

  • Die Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Die Höhe der finanziellen Belastungen (z. B. Kreditzinsen, Tilgungen, Bewirtschaftungskosten)
  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder

Welche Kosten werden beim Lastenzuschuss berücksichtigt?

Zu den anrechenbaren Belastungen gehören:

  • Kreditkosten (Zinsen und Tilgung), die für den Bau, Erwerb oder die Verbesserung des Eigentums entstanden sind
  • Pauschalen für Instandhaltungs- und Betriebskosten (36 Euro pro Quadratmeter im Jahr)
  • Grundsteuer
  • Verwaltungskosten

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie:

  • Einkommensnachweise
  • Belege über die laufenden Kosten der Immobilie
  • Weitere Unterlagen wie Grundbuchauszüge oder Hypothekenverträge

Wer ist nicht anspruchsberechtigt?

Personen, die bereits andere staatliche Unterstützungsleistungen für Wohnkosten erhalten, haben keinen Anspruch auf den Lastenzuschuss. Dazu gehören:

  • Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld
  • Personen mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder ähnliche Transferleistungen erhalten
  • Alleinstehende Studierende mit BAföG-Anspruch (auch bei abgelehntem Antrag aufgrund des Einkommens der Eltern)
  • Alleinstehende Auszubildende mit Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Wer kann Lastenzuschuss beantragen?

Anspruch auf Lastenzuschuss haben:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum mit bis zu zwei Wohnungen
  • Erbbauberechtigte
  • Personen mit einem eigentumsähnlichen Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder Nießbrauch
  • Personen mit Anspruch auf die Bestellung oder Übertragung eines solchen Rechts

Wichtig: Der Wohnraum muss selbst genutzt werden.