Bundesförderung genossenschaftlichen Wohnens
Typ:
Artikel
, Schwerpunktthema:
Wohnen
Quelle: Phil Dera
Bundesförderung genossenschaftlichen Wohnens
Am 4. Oktober 2022 startete das von Bund und KfW Förderprogramm zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Es handelt sich um eine Kreditförderung. Der Zinssatz für den Kredit wird während der ersten Zinsbindungsfrist aus Bundesmitteln verbilligt. Zusätzlich wird ein nicht unerheblicher Teil der Darlehensschuld erlassen (7,5 Prozent Tilgungszuschuss).
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung erforderlich sind und die Wohnung selbst genutzt wird.
Das wichtigste in Kürze
Wer kann einen Antrag stellen?
Natürliche Personen
Was wird gefördert?
Der Erwerb der Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft, die zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung in Deutschland erforderlich sind.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Diesen Kredit beantragen Sie vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl.