Altersgerecht Wohnen

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Bauen, Stadt & Wohnen

Der Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand und im Wohnumfeld ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung.

Die Anpassung an die Bedürfnisse der jeweiligen Bedarfsgruppe verbessert nicht nur die Lebensqualität für Ältere und Menschen mit Behinderungen bzw. mobilitätseingeschränkte Menschen, sondern auch für Familien mit Kindern. Neben der Bestandsförderung hat sich die Bundesregierung auch das Ziel gesetzt, mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) nachhaltig zu bauen und die Barrierefreiheit im Neubau umzusetzen.

Für die Umsetzung der Barrierefreiheit in Bestandsimmobilien hat die Bundesregierung 2014 das KfW-Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen" eingeführt. Seit Programmbeginn 2014 bis November 2023 wurden 344.672  Zusagen für Zuschüsse in Höhe von 722,2 Millionen Euro erteilt und über 388.421 Wohneinheiten gefördert. Daneben gibt es das KfW-Eigenmittelprogramm zum altersgerechten Umbau (Nr. 159), in dem zinsverbilligte Kredite an Privatpersonen und z. B. Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften ausgereicht werden. Der Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum wird über das KfW-Eigenmittelprogramm Nr. 208 gefördert (ebenfalls Gewährung von zinsverbilligten Krediten).

Die im Jahr 2020 in Auftrag gegebene Evaluation hat gezeigt, dass nur rund 1,5 Prozent der Wohnungen barrierearm sind. Darüber hinaus wurde eine Versorgungslücke von über 2 Millionen Wohnungen bei Menschen mit Mobilitätseinschränkungen festgestellt, in denen barrierereduzierende Maßnahmen noch umzusetzen sind.

  • 2018 21,5 % der Bevölkerung über 65

  • 2035 27,6 % der Bevölkerung über 65

  • 2050 jeder Neunte älter als 80

Der Barriereabbau in Wohnungen, Wohngebäuden sowie im Wohnumfeld ist deshalb dringend geboten, um den geänderten Anforderungen und Wohnbedürfnissen älterer bzw. mobilitätseingeschränkter Menschen zu genügen und um Vorsorge im Alter für Familien mit Kindern zu treffen.

Investitionsanreize für den altersgerechten Umbau

Die Bundesregierung unterstützt deswegen den Anpassungsprozess mit Investitionsanreizen für den Barriereabbau. Angesichts der demographischen Entwicklung ermöglichen diese Investitionen vor allem älteren Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Wohnung und ihrem vertrauten Wohnumfeld leben zu können.

Auch einige Bundesländer und Gemeinden bieten häufig zusätzliche Fördermöglichkeiten für den altersgerechten Umbau an. Die Förderangebote sind über die Förderdatenbank des Bundes und der Länder (https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html) einsehbar. Für kommunale Förderprojekte wird empfohlen, sich an die jeweilige Gemeinde zu wenden.

KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen"

Das KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen-Zuschuss" dient der Förderung von Maßnahmen, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand abgebaut werden. Private Eigentümer und Mieter können – unabhängig von Einkommen und Alter – Zuschüsse beantragen, um Barrieren in Wohngebäuden abzubauen. Vor allem selbstnutzende Eigentümer, die altersbedingt keine Darlehen mehr erhalten oder sich nicht mehr verschulden möchten, profitieren von diesem Zuschussprogramm. Darüber hinaus kommt das Programm nicht nur älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen oder mobilitätseingeschränkten Personen zugute, sondern auch Familien mit Kindern.

Neben der Zuschussförderung besteht für Investoren (z.B. Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Kleinvermieter) die Möglichkeit, für Maßnahmen des Barriereabbaus zinsgünstige Kredite im KfW-Eigenmittelprogramm "Altersgerecht Umbauen-Kredit" in Anspruch zu nehmen.

Anforderungen für altersgerechten Umbau

Treppenstufen, Schwellen in der Wohnung, zu geringe Bewegungsflächen, zu enge Türen, Nutzungseinschränkungen im Bad und in anderen Räumen können den Lebensalltag vieler älterer Menschen oder von Menschen mit Behinderung beeinträchtigen. Sie schränken ihre selbstständige Lebensführung ein, führen vermehrt zu Unfällen und Stürzen oder verhindern im Bedarfsfall eine Pflege zu Hause durch Angehörige oder Pflegekräfte.

Während Barrierefreiheit im Neubau inzwischen immer mehr zum Standard wird, ist sie im Bestand baustrukturell oft nicht vollständig herzustellen. Fast überall ist es jedoch möglich, Barrieren zu reduzieren. So werden Komfort und Wohnqualität erhöht.

Die Möglichkeiten baulicher Anpassungen sind sehr vielfältig. Mitunter führen bereits kleine Umbaumaßnahmen, wie das Anbringen von einfacher handhabbaren Bedienelementen oder der Einbau altersgerechter Sanitärobjekte (zum Beispiel neuer Waschtisch, höhenverstellbares WC, Haltegriffe), zu verbesserten Nutzungsmöglichkeiten. Aber auch größere bauliche Maßnahmen wie der Einbau einer bodengleichen, rutschfesten Dusche, Grundrissänderungen in der Wohnung oder der Anbau von Aufzügen verringern Barrieren und erhöhen die Wohn- und Lebensqualität spürbar.

Die technischen Mindestanforderungen im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen"

Sollen vorhandene Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig altersgerecht umgebaut werden, sind einheitliche baulich-technische Standards unverzichtbar. Gemeinsam mit Experten wurden speziell für den Wohnungsbestand technische Mindestanforderungen entwickelt. Die technischen Mindestanforderungen orientieren sich an der DIN 18040 Teil 2 für barrierefreies Bauen im Neubau. Sie wurden an die bautechnischen und baustrukturellen Besonderheiten von Bestandsgebäuden angepasst. Die Anforderungen bieten dadurch genügend Gestaltungsspielräume, um je nach baulich-technischer Beschaffenheit der Immobilie und dem konkreten Bedarf von Eigentümern und Nutzern Barrieren in der Wohnung oder im Gebäude abzubauen. Sie haben sich in der Praxis bewährt. Im Laufe des Jahres werden die technischen Mindestanforderungen voraussichtlich auf den Prüfstand gestellt, da die DIN 18040 Teil 2 aktuell überarbeitet wird und die Neufassung alsbald veröffentlicht werden soll.

KfW-Förderprogramm "Barrierearme Stadt" (jetzt: "Investitionskredit Kommunen")

Die Akteure in Städten und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen bei der Anpassung der kommunalen und sozialen Infrastruktur an die Erfordernisse des demografischen Wandels. Das vom Bund im Jahr 2012 beauftragte Eigenmittelprogramm "Barrierearme Stadt" wurde zwischenzeitlich in das KfW-Eigenmittelprogramm Nr. 208 "Investitionskredit Kommunen" integriert. Die Fördertatbestände wurden unverändert übernommen. Kommunen, kommunale Unternehmen und soziale Organisationen erhalten zinsverbilligte Darlehen, um Barrieren im öffentlichen Raum, in kommunalen Verkehrsanlagen und Sportstätten sowie in Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur zu reduzieren. Das Programm ergänzt damit das für Wohngebäude bestehende Programm "Altersgerecht Umbauen" um die über das Wohngrundstück hinausgehenden Bereiche der kommunalen und sozialen Infrastruktur.

Stand: 22.03.2023