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Typ: Artikel, Schwerpunktthema: Bauen, Stadt & Wohnen
Die Städtebauförderung trägt dazu bei, die Ziele einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch ausgewogenen Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungspolitik zu konkretisieren.
Quelle: AdobeStock | Bernd Rehorst
Die Städtebauförderung des Bundes ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Seit über 50 Jahren unterstützt der Bund gemeinsam mit den Ländern die Städte und Gemeinde darin, städtebauliche Missstände zu beseitigen und sie damit nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken.
Im Bundeshaushalt 2024 stehen weiterhin insgesamt 790 Millionen Euro für die Programme der Städtebauförderung zur Verfügung.
Ziele der Städtebauförderung
Die Ziele der Städtebauförderung orientieren sich an den konkreten städtebaulichen Problemlagen und Herausforderungen: Stärkung der Innenstädte und Ortszentren, auch unter Berücksichtigung der Belange des städtebaulichen Denkmalschutzes, Stabilisierung und Aufwertung sozial benachteiligter Quartiere, Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten, wie z. B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, und insbesondere Unterstützung städtebaulicher Transformationsprozesse mit Blick auf den Klimawandel. Seit 2020 sind Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel in allen drei Programmen Fördervoraussetzung.
Seit 2020 ist die Städtebauförderung eingebettet in das Gesamtdeutsche Fördersystem, um strukturschwache Regionen besser zu unterstützen. Sie bleibt aber als eigenständiges, eng an den lokalen Problemlagen orientiertes Förderinstrument neben den Gemeinschaftsaufgeben bestehen.
Zur Verwirklichung dieser Förderziele unterstützt der Bund im Förderjahr 2024 die Länder und Kommunen mit folgenden Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung:
Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (300 Millionen Euro)
Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (200 Millionen Euro)
Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (290 Millionen Euro)
Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" (ZIZ)
Mit dem Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" (ZIZ) des BMWSB hat der Bund – flankierend zur Bund-Länder-Städtebauförderung - ein weiteres, gutes Instrument, die zukunftsorientierte Entwicklung von Innenstädten, Ortskernen und Zentren in Deutschland mit verschiedenen Fördergegenständen breitflächig zu unterstützen.
Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets (bis zu 250 Millionen €) werden rund 220 Städte und Gemeinden aus allen Ländern und in allen Stadtgrößen mit unterschiedlichen Problemlagen mit bis zu 5 Millionen € Bundesmitteln pro Projekt gefördert.
Mit 80 Prozent der ausgesuchten Kommunen werden zum sehr großen Teil Mittelstädte (47 %), Kleinstädte (29 %) und Landgemeinden (4 %) von der mehrjährigen Förderung (2022 bis 2025) profitieren.
Weitere Informationen zum Programm und zu allen geförderten Projekten (Steckbriefe) sind auf www.innenstadtprogramm.de zu finden.
Nationale Projekte des Städtebaus
2014 hat das Bundesbauministerium das Bundesprogramm zur "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" neu aufgelegt. Seitdem hat sich das Programm zu einer Erfolgsgeschichte für den Städtebau entwickelt, insgesamt 211 Premiumprojekte mit einem Bundeszuschuss in Höhe von rund 671 Millionen Euro wurden seitdem zur Förderung in das Programm aufgenommen.
Mit dem Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" werden investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler oder internationaler Wahrnehmbarkeit und hoher fachlicher Qualität gefördert. Dabei geht es vor allem um große, baulich anspruchsvolle und auch experimentelle Vorhaben, die beispielgebend für die Stadtentwicklung in Deutschland sind.
Die Resonanz auf die bisherigen Projektaufrufe des Bundes war enorm. Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt auf Basis einer Förderempfehlung, die eine interdisziplinär besetzte Expertenjury in jedem Programmjahr für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. erarbeitet. Im aktuellen Programmjahr 2024 stehen weitere Mittel für die Fortführung des Programms zur Verfügung.
Baukulturelles Erbe in Wert setzen
Stärkung und Revitalisierung baukulturellen Erbes sind wichtige Zielsetzungen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus. Die Broschüre gibt einen Überblick zu drängenden Fragen und aktuellen Aufgaben in diesem Handlungsfeld und zeigt auf, wie das Programm bei den damit verbundenen Herausforderungen unterstützen kann.
Vor dem Hintergrund des gewachsenen Bewusstseins für baukulturelles Erbe und der Notwendigkeit des Klima- und Ressourcenschutzes, sind Fragen nach dem Umgang mit dem Bestand drängender geworden. Antworten liefern sowohl die beispielhaft vorgestellten Förderprojekte als auch konkrete Instrumente, die in unterschiedlichen Projektphasen eingesetzt werden können. Zwei Fachbeiträge ordnen das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus in den Kontext der Entwicklung von Leitbildern und Förderkulissen ein.
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Mit dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK) fördert der Bund seit 2016 Städte und Gemeinden sowie Landkreise (sofern sie Eigentümer der Einrichtungen sind) bei der umfassenden Sanierung und Modernisierung ihrer sozialen Infrastruktur. Damit leistet der Bund einen Beitrag zum Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei diesen Einrichtungen, insbesondere bei Schwimmhallen und Sportstätten. Die Projekte sind von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.
Bis 2021 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 904 Projekte für eine Förderung ausgewählt und hierfür rund 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt.
Seit 2022 sind die Fördermittel im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt. Daher liegt der Fokus nunmehr auf der energetischen Sanierung der Einrichtungen. Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen und hohen energetischen Anforderungen mit dem Ziel einer deutlichen Absenkung von Treibhausgas-Emissionen genügen. Ausgenommen hiervon sind Freibäder; hier werden neben einer Modernisierung insbesondere Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung bzw. zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien gefördert.
Für die Förderrunden 2022 und 2023 hat der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages insgesamt rund 645 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und die Förderung von 148 Projekten (2022) bzw. 68 Projekten (2023) beschlossen.
Investitionspakt Sportstätten
Mit dem Investitionspakt Sportstätten haben Bund und Länder von 2020 bis 2022 Städte und Gemeinden dabei unterstützt, Sportstätten zukunftsfähig, nachhaltig und modern zu entwickeln. Der Investitionspakt Sportstätten hat die Städtebauförderung ergänzt und wurde auf Grundlage jährlicher Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Bereich Sport umgesetzt.
Der Bund hat den Ländern hierfür insgesamt 370 Millionen Euro als Bundesfinanzhilfen zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln konnten die Sanierung und der Ausbau von rund 600 kommunalen Sportstätten auf den Weg gebracht werden. Seit dem Programmjahr 2023 wird der Investitionspakt Sportstätten nicht mehr fortgeführt. Die Ausfinanzierung der geförderten Maßnahmen ist noch bis 2026 vorgesehen.
Antragsberechtigt für die Städtebauförderung des Bundes sind lediglich Städte und Gemeinden. Der Förderantrag ist beim zuständigen Landesministerium bzw. die von ihnen beauftragen Behörde zu stellen, wo auch die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen erfolgt. Private Personen (in Sanierungs- oder Fördergebieten) haben die Möglichkeit, zu bestimmten Sanierungsmaßnahmen Zuschüsse bei ihrer zuständigen Kommunalverwaltung zu beantragen.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Landesrichtlinien Städtebauförderung. Fördergrundlage ist jeweils eine integrierte Entwicklungsplanung für das Fördergebiet (Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzepte).
Die Unterstützung durch die Städtebauförderung ist während der Bauphase und nach Abschluss der Maßnahme zu dokumentieren und zu kommunizieren.
Rechtliche Grundlagen der Städtebauförderung
Zur Förderung des Städtebaus gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz. Nach § 164b Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) geschieht das auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Die Verwaltungsvereinbarungen werden jährlich abgeschlossen. Sie werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien. Verwaltungsvereinbarung und Förderrichtlinien steuern so die programmatische Zielsetzung. Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer Planungshoheit für die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen zuständig.