ESF Plus-Förderprogramm des Bundes "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ"

Typ: Artikel

EU-Förderperiode 2021 bis 2027

Veröffentlichung Förderrichtlinie BIWAQ V

Die Förderrichtlinie des ESF Plus-Programm des Bundes "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ" in der Förderrunde BIWAQ V wurde im Januar 2023 veröffentlicht. Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren und besteht aus dem Interessenbekundungs- und dem daran anschließenden Antragsverfahren. Das gesamte ESF Plus Zuwendungsverfahren wird elektronisch über das Projektverwaltungssystem Förderportal Z-EU-S (https://foerderportal-zeus.de) abgewickelt. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021-2027 sind zu beachten. Die Fördergrundsätze finden Sie auf www.esf.de.

Seit August 2022 stand bereits die Vorankündigung der Förderrichtlinie BIWAQ V den Kommunen zur Verfügung. Interessierte Kommunen konnten auf diesr Grundlage einen Antrag vorbereiten und bereits erste Gespräche mit Teilprojektpartnern und auch dem zuständigen Jobcenter führen sowie ein Gesamtprojekt anhand der neu ausgerichteten Handlungsfelder in BIWAQ V entwickeln. Die Förderrichtlinie BIWAQ V schließt an diese Vorankündigung an.

Fragen zur Antragsvorbereitung und Umsetzung von BIWAQ V wurden in FAQ ("Frequently Asked Questions"; häufig gestellte Fragen) zusammengefasst und auf der Programmseite www.biwaq.de veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hatte Kommunen bereits kurzfristig im Dezember 2022 den Projektbeginn für BIWAQ V auf der Grundlage der Vorankündigung ab Januar 2023 ermöglicht. Ein Beginn eines BIWAQ V-Projektes konnte damit auf Antrag grundsätzlich vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides mit einem sog. vorzeitigen Vorhabenbeginn auf eigenes Risiko erfolgen. Ein Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn ist nunmehr auch über Z-EU-S im Interessenbekundungsverfahren und zum Antragsverfahren möglich. Projekte können mit einer Genehmigung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn beginnen. 

Für die Beantragung eines sog. vorzeitigen Vorhabenbeginns schon ab 1. Januar 2023 oder später wurde ein Kurzantrag ebenfalls auf www.biwaq.de veröffentlicht. Hierdurch wurden sofortige Projektbeginne ermöglicht. Angaben zum Verfahren und zum Ablauf sind dem Formular zu entnehmen. Mit Freischaltung von Z-EU-S ist das Einreichen eines Kurzantrags nicht mehr möglich. Hinweise dazu entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.