Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030
Artikel Wohnen
Nationaler Aktionsplan Wohnungslosigkeit und Wohnungslosenberichterstattung
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Dies wird nur gelingen, wenn Bund, Länder und Kommunen partnerschaftlich mit allen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zusammenarbeiten.
Emblem der Europäischen Union (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
Quelle: Europäische Union
Obdachlosigkeit ist ein großes gesellschaftliches Problem mit wachsender Bedeutung in vielen Ländern Europas. Laut dem europäischen Dachverband der Wohnungslosenhilfe (FEANTSA) und der Fondation pour le Logement des Défavorisés waren im Jahr 2024 mindestens 1.300.000 Menschen in Europa ohne Wohnung. Weitere Informationen zum Thema "Obdachlosigkeit /Wohnungslosigkeit in der EU" finden Sie hier.
Laut der Definition des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes (WoBerichtsG) sind Menschen wohnungslos, wenn die Nutzung einer Wohnung durch eine Person oder eine Mehrheit von Personen desselben Haushalts weder durch einen Mietvertrag oder einen Pachtvertrag noch durch ein anderes Recht abgesichert ist oder eine Wohnung einer Person aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung steht.
Demnach besteht Wohnungslosigkeit auch, wenn die Betroffenen in einer Notunterkunft, einem Wohnheim, bei Freunden oder Verwandten, einer Frauenschutzeinrichtung oder als Selbstzahler in einem günstigen Beherbergungsbetrieb leben. Hinzu kommen nach der Definition auch Personen, die als anerkannte Geflüchtete in Asylunterkünften leben.
Ziel der Bundesregierung ist es, gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen, die im Rahmen der Selbstverwaltung und der Rechtslage zur menschenwürdigen Unterbringung unfreiwillig obdachloser Menschen verpflichtet sind, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 überwunden werden kann.
Hierzu wurde als erster Schritt ein Nationaler Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungslosigkeit erstellt und am 24. April 2024 im Bundeskabinett beschlossen.
Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bildet als bundesweiter Handlungsleitfaden die gemeinschaftlichen Anstrengungen aller Ebenen zur Überwindung der Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 ab.
Nationaler Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungslosigkeit
Zukunftsdialog Dauer: 02:28
Wohnungs- und Obdachlosigkeit berührt unterschiedliche Rechtsbereiche und Politikfelder und liegt häufig aufgrund der föderalen Kompetenzordnung der Bundesrepublik Deutschland außerhalb der Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz des Bundes. Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes zur Überwindung der Wohnungslosigkeit wird daher in den kommenden Jahren gemeinschaftlich und intensiv mit allen beteiligten Akteuren beraten. Dazu zählen Vertreter und Vertreterinnen der Bundesressorts, der Länder sowie der Kommunen und Akteure aus der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft, sowie Menschen mit Erfahrung von Obdach- und Wohnungslosigkeit.
An einer Wand oberhalb eines Fensters sind stilisierte Häuser mit Schlagworten angeheftet. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
Quelle: Henning Schacht
Der Nationale Aktionsplan enthält verschiedene laufende und geplante sozial- und wohnungspolitische Impulsmaßnahmen der beteiligten Bundesressorts und weitere Maßnahmen der Bundesländer sowie ein gemeinsames Verfahren der weiteren Zusammenarbeit und Evaluation, um die Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie eine bessere Prävention vor dem Verlust der Wohnung sicherzustellen.
Die englische Version der Broschüre finden Sie hier.
Mit dem Nationalen Aktionsplan startet ein Nationales Forum gegen Wohnungslosigkeit, das kontinuierlich an der Umsetzung der Maßnahmen arbeitet. Das Forum setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der an der Umsetzung beteiligten staatlichen und nichtstaatlichen Akteure zusammen. Es unterstützt den Prozess zum Nationalen Aktionsplan und wirkt daran mit, jährliche Arbeitsprogramme aus dem Aktionsplan abzuleiten und begleitet die Umsetzung der Empfehlungen.
Auf Bundesebene wurde beim Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Kompetenzstelle zur Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit eingerichtet. Die Kompetenzstelle bündelt Informationen, bietet Beratungsleistungen an und vernetzt alle Akteure miteinander.
Eine zentrale Maßnahme, um der Wohnungslosigkeit entgegenzuwirken, ist die Erhöhung des Angebots an bezahlbarem Wohnraum. Am 27. April 2022 gründete sich das Bündnis bezahlbarer Wohnraum auf Einladung von Bundesbauministerin Klara Geywitz. Die Bündnismitglieder haben sich auf 187 Maßnahmen für eine Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive im Wohnungswesen verständigt. Das Anliegen, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu überwinden, wird vom Bündnis unterstützt. Sie begleiten die Erarbeitung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Überwindung der Wohnungslosigkeit (NAP). Ein Förderschwerpunkt des BMWSB liegt auf dem sozialen Wohnungsbau. Denn die Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum ist ein wesentliches Element bei der Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit.
Bundesministerin Klara Geywitz mit der BAG-W-Vorsitzenden Werena Rosenke vor dem kleinen Aktionshaus der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslose (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
Quelle: Stefanie Loos
Wohnungslosenbericht des Bundes
Umfassende Informationen über den Umfang der Wohnungs- und Obdachlosigkeit im Bundesgebiet
Am 8. Januar 2025 legte die Bundesregierung erneut einen gesamtdeutschen Überblick über die Situation wohnungsloser Menschen vor. Grundlage ist das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG), das die Bundesregierung verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht vorzulegen.
Der Wohnungslosenbericht enthält Informationen zu Ausmaß, Struktur und sozialstrukturellen Merkmalen von Wohnungslosigkeit in Bezug auf drei Gruppen wohnungsloser Menschen: durch Maßnahmen der Gemeinde untergebrachte Personen, verdeckt wohnungslose Personen, die bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten unterkommen, sowie Personen ohne sichere Unterkunft.
Auf der Basis von statistischen Erhebungen und empirischen Forschungen ergibt sich für das Jahr 2024 folgendes Bild:
- rund 439.500 Personen sind im System der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht,
- weitere rund 60.400 Personen sind verdeckt wohnungslos und
- rund 47.300 Personen leben ohne Unterkunft auf der Straße oder in Behelfsunterkünften
Unter Berücksichtigung von 15.600 möglichen Doppelerfassungen wird die Zahl der Wohnungslosen mit rund 531.600 beziffert.
Der nächste Wohnungslosenbericht der Bundesregierung wird turnusgemäß Ende des Jahres 2026 erscheinen.
Den Wohnungslosenbericht 2024 können Sie hier abrufen.