Raumordnung und -entwicklung: Was ist das eigentlich?
Artikel Raumordnung & Raumentwicklung
Die Raumordnung sorgt überörtlich und fachübergreifend für einen Ausgleich der vielfältigen Nutzungen und Funktionen des Gesamtraums der Bundesrepublik Deutschland und seiner Teilräume. Gesetzliche Leitvorstellung der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen führt.
Rechtliche Grundlagen für die Raumordnung sind das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) und ergänzend die Raumordnungsgesetze der Länder. Das Raumordnungsgesetz ist 2023 novelliert worden.
Raumordnung, Raumplanung und Raumentwicklung
Blick aus der Vogelperspektive auf eine Autobahn mit Anschlussstelle in der Nähe eines Ortes (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Adobe Stock - Thomas Leiss
Die Raumordnung (engl: spatial planning) befasst sich mit der räumlichen Entwicklung des Landes. Insbesondere werden hier gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, zum Beispiel durch Festlegungen in Raumordnungsplänen.
Statt des traditionell und statisch anmutenden Begriffs "Raumordnung" wird heute häufig der Begriff "Raumplanung" gebraucht, der neben dem ordnenden Element auch die in die Zukunft gerichtete räumliche Planung im Blick hat. Steht hingegen der dynamische Charakter der Entwicklung eines Raumes im Fokus, wird heute vorzugsweise der Begriff "Raumentwicklung" genutzt.
Instrumente der Raumplanung
- die Raumordnungspläne (insbesondere landesweite Raumordnungspläne und Regionalpläne),
- das Raumordnungsverfahren als Vorprüfung großer Infrastrukturprojekte
- die raumplanerische Zusammenarbeit
Raumordnungspläne
Die Raumordnungspläne werden unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden aufgestellt. Sie konkretisieren die gesetzlichen Grundsätze der Raumordnung, insbesondere hinsichtlich Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturplanungen. In den Raumordnungsplänen werden einzelne Ziele und Grundsätze der Raumordnung für ein bestimmtes Gebiet konkret festgelegt, dabei werden die vielfältigen Nutzungen des Raums aufeinander abgestimmt und räumliche Konflikte ausgeglichen. So können zum Beispiel bestimmte Flächen für Windenergie, für Verkehrswege oder für die Natur reserviert und andere damit unvereinbare Nutzungen auf diesen Flächen ausgeschlossen werden. Für nachfolgende Planungen und große Projekte sind die in einem Raumordnungsplan festgelegten Ziele der Raumordnung in der Regel bindend, und die Grundsätze der Raumordnung müssen in der Abwägung berücksichtigt werden.
Die Raumordnungspläne werden in der Regel durch die Raumordnungsbehörden der Länder und Regionen erstellt. In diese Pläne passen sich die Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Kommunen ein. Die Informationen zu den Landesentwicklungsplänen der einzelnen Bundesländer sind in der nachfolgenden Karte und in der unten stehenden Übersicht verlinkt.
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Der Bund selbst hat einen Raumordnungsplan für die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und in der Ostsee in Kraft gesetzt. Als AWZ bezeichnet man die Fläche jenseits des Küstenmeeres (12 Seemeilen-Zone) bis hin zu maximal 200 Seemeilen; für das Küstenmeer stellen die Länder die Raumordnungspläne auf. Bei der Raumordnung auf dem Meer geht es insbesondere um die Festlegung von Gebieten, die für Schifffahrt, Fischerei, Windenergie, Rohstoffgewinnung, Leitungen oder Seekabel frei gehalten werden müssen, ebenso Gebiete für wissenschaftliche Meeresforschung und Umweltschutz.
2017 wurde mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes die Rechtsgrundlage für den Bund geschaffen, einen länderübergreifenden Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz aufzustellen. Dies dient der Verbesserung des Hochwasserschutzes, denn der bundesweite Ansatz ermöglicht einen Raumordnungsplan mit konkreten Hochwasserschutzfestlegungen, die auf ein gesamtes Flusseinzugsgebiet über Landesgrenzen hinweg ausgerichtet und in sich stimmig sind. Der länderübergreifende Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz ist am 01. September 2021 in Kraft getreten.
Raumordnungsverfahren
Große Infrastrukturvorhaben wie Windparks oder Bahnstrecken haben erhebliche Auswirkungen auf ihre Umgebung; die Diskussion von Standort- und Trassenalternativen ist wichtig für die Akzeptanz der Projekte. Diese Alternativen sowie die Auswirkungen eines Projekts prüft die Raumordnungsbehörde des Landes unter Einbeziehung der Öffentlichkeit im sogenannten Raumordnungsverfahren, bevor es in das konkrete Projektgenehmigungsverfahren geht. Im Raumordnungsverfahren wird auch geprüft, ob ein Projekt den im Raumordnungsplan festgelegten Zielen der Raumordnung (s. o. „Raumordnungspläne“) entspricht. Das Ergebnis muss im anschließenden Projektgenehmigungsverfahren von der Genehmigungsbehörde berücksichtigt werden.
Das frühe Raumordnungsverfahren führt zu einer Win-Win-Situation: Durch die Bürgerbeteiligung, die Neutralität der Raumordnungsbehörde und die Transparenz des Verfahrens erhöht sich die Akzeptanz für das Projekt in der Bevölkerung. Zugleich erkennt ein Projektträger bereits vor der konkreten Projektfeinplanung, in welchen Bereichen sein Vorhaben auf Widerstände und rechtliche oder fachliche Probleme stoßen könnte. So können bei Bedarf Umplanungen schnell und kostengünstig erfolgen.
Raumordnerische Zusammenarbeit
"Koordination durch Kooperation" ist hier das Motto. Private Akteure wie Unternehmen oder Verbände sowie kommunale und regionale Behörden erarbeiten gemeinsam Entwicklungskonzepte und Netzwerke und setzen diese um. Die Anwendungsbereiche der raumplanerischen Zusammenarbeit sind vielfältig. Beispiele sind eine gemeindeübergreifende Abfallentsorgung, ein regionales Nahverkehrsnetz, eine verbrauchernahe Grundversorgung insbesondere auf dem Land oder ein länderübergreifendes Hochwasserschutzkonzept. Die Raumordnungsbehörden starten und begleiten diese Zusammenarbeit. Sie können sie auch finanziell oder durch begleitende Forschungsmaßnahmen fördern.
Daneben findet in der 1967 gegründeten Raumordnungentwicklungsministerkonferenz (RMK) eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern statt. Alle für Raumordnung zuständigen Ministerinnen und Minister sind Mitglieder. Der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre zwischen Bund und Ländern. Geschäftsstelle ist das Referat für Raumordnung im BMWSB. Auch in den Fachausschüssen (Rechtsausschuss und Raumentwicklungsausschuss), die die RMK inhaltlich vorbereiten, wirkt das BMWSB mit.
Zudem unterstützt der Bund die elf Metropolregionen bei ihrer wichtigen Arbeit, insbesondere im Bereich der Stadt/Umland-Kooperationen.
Zuständigkeit
Auf Bundesebene ist das BMWSB für die Raumordnung zuständig. Es wird in seiner Arbeit von einem Beirat beraten.