Raumordnungsrecht und Raumordnungspläne

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Raumordnung & Raumentwicklung

Die Raumordnungsgesetze des Bundes und der Länder bilden die rechtliche Grundlage für die Raumordnung.

Die Raumordnung ist im deutschen Rechtssystem eine überörtliche und fachübergreifende Rechtsmaterie. Sie ist – wie die Bauleitplanung auf kommunaler Ebene –Teil der räumlichen Gesamtplanung. Die Raumordnung soll für einen Ausgleich der vielfältigen Nutzungen und Funktionen des Raums sorgen, indem sie den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume entwickelt, sichert und ordnet.

Die rechtliche Grundlage für die Raumordnung - und damit auch für deren wichtigstes Instrument, die Raumordnungspläne - bilden die Raumordnungsgesetze des Bundes und der Länder.

Raumordnungspläne

Die Raumordnungspläne dienen der Konkretisierung der abstrakten gesetzlichen Grundsätze in § 2 Absatz 2 Raumordnungsgesetz. Sie formulieren allgemeine Vorgaben zur Ordnung des Raumes, insbesondere hinsichtlich Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturen. In ihnen werden einzelne Ziele und Grundsätze der Raumordnung für ein bestimmtes Gebiet konkret festgelegt. Die Rechtswirkungen dieser Festlegungen verhelfen der Raumordnung letztendlich zu ihrer Bedeutung in der Praxis: Die in einem Plan festgelegten Ziele der Raumordnung sind in der Regel für nachfolgende raumbedeutsame Planungen und Projekte bindend, und auch die festgelegten Grundsätze der Raumordnung sind in der Regel bei nachfolgenden  Planungen und Projekten als abwägungsrelevanter Belang zu berücksichtigen.