Raumentwicklungsministerkonferenz

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Raumordnung & Raumentwicklung

Die Raumentwicklungsministerkonferenz befasst sich mit Grundsatzfragen der Raumordnung und Raumentwicklung.

Das politische Forum für Grundsatzfragen: Die Raumentwicklungsministerkonferenz (RMK) - ehemals MKRO

Die Namensänderung zum 01. Januar 2024 unterstreicht den Willen und das Bekenntnis der Raumordnungspolitik von Bund und Ländern, sich den heutigen und künftigen Herausforderungen und Ansprüchen zur Vereinbarkeit von räumlicher Entwicklung und dem Schutz natürlicher Ressourcen zu stellen und dem planenden und gestaltenden Entwicklungsaspekt als zentralem Auftrag der Raumordnungspolitik Rechnung zu tragen.

In der RMK stimmen sich Bund und Länder in grundsätzlichen Fragen der Raumordnung und Raumentwicklung ab. Die politischen Positionen, die in diesem Gremium erörtert werden, haben einen hohen politischen Stellenwert für die Raumordnung an sich als auch für andere Fachpolitiken der Raumentwicklung.

Mitglieder der RMK, sind die bei Bund und Ländern für die Raumordnung zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren.

Der Hauptausschuss, der sich aus den für die Raumordnung bei Bund und Ländern zuständigen Leiterinnen und Leitern der für Raumordnung zuständigen Abteilungen zusammensetzt, bereitet die Ministerkonferenz vor. Zwei Fachausschüsse – der Ausschuss für Raumentwicklung (REA) und der Ausschuss für Recht und Verfahren (ARV) – arbeiten dem Hauptausschuss inhaltlich/fachlich zu.

Die RMK tagt jährlich. In den Jahren 2023/2024 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Vorsitz. 2025/2026 wechselt er zur Freien Hansestadt Bremen.

Die 48. RMK- Sitzung fand am 21. November 2024 in Bonn-Mehlem statt; der Beschluss steht unten zum Download bereit.

Kontakt über die Geschäftsstelle unter: GS-RMK@bmwsb.bund.de

Leitbilder für die Raumentwicklung in Deutschland

Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat 2016 strategische Leitbilder für die Raumentwicklung in Deutschland verabschiedet:

  1. Wettbewerbsfähigkeit stärken,
  2. Daseinsvorsorge sichern,
  3. Raumnutzungen steuern und nachhaltig entwickeln, sowie
  4. Klimawandel und Energiewende gestalten.

Damit will sie gleichzeitig dem Nachhaltigkeitsprinzip und dem räumlichen Zusammenhalt gerecht werden. Vor allem das neue Leitbild "Klimawandel und Energiewende gestalten" stärkt die Raumordnung als fachübergreifende Politik in Bund und Ländern.

Die Leitbilder richten sich in erster Linie an die Entscheidungsträger in Bund und Ländern, aber auch an regionale Planungsträger, an die Gemeinden und Gemeindeverbände. Diese Zielgruppen sollen die Handlungsstrategien und -ansätze aus den Leitbildern praktisch umsetzen. Die Leitbilder richten sich aber auch an die Entscheidungsträger in den Bereichen Verkehr, Umwelt, Energie und Wirtschaft, die für die Umsetzung der raumplanerischen Anliegen verantwortlich sind. Sie bieten darüber hinaus dem privaten Sektor Orientierungshilfen für künftige Investitionsentscheidungen.