INTERREG B - transnationale Zusammenarbeit in Europa
Artikel Raumordnung & Raumentwicklung
Wirtschaftliche, soziale und räumliche Unterschiede abbauen und das Zusammenwachsen Europas fördern - das sind die Ziele von Interreg. Mit den Interreg-Programmen fördert die Europäische Union die europäische territoriale Zusammenarbeit aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Ein wichtiger Aspekt ist hierbei die transnationale Zusammenarbeit in staatenübergreifenden Kooperationsräumen, wie sie bei Interreg B im Vordergrund stehen.
Deutschland ist in der Förderperiode 2021 bis 2027 an sechs transnationalen Programmenräumen beteiligt:
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) koordiniert in Deutschland die transnationale Zusammenarbeit (Interreg B) und ist auch selber Mitglied in den europäischen Begleitausschüssen.
Im Rahmen des Bundesprogramms Transnationale Zusammenarbeit unterstützt es darüber hinaus INTERREG B-Projekte, die einen thematischen Schwerpunkt von besonderem Bundesinteresse aufweisen. Das kann die Einbindung neuer Akteure in die transnationale Zusammenarbeit sein, aber auch der Ausbau langfristiger Kooperationsbeziehungen.
Die Förderung beschränkt sich nicht nur auf finanzielle Unterstützung, sondern verleiht dem Projekt auch eine übergeordnete politische Bedeutung. Die Projekte profitieren also von einer stärkeren Beachtung ihrer Inhalte, während die nationalen und europäischen Politiken einen Nutzen aus den Ergebnissen und Erkenntnissen ziehen.
Gefördert werden kann ein INTERREG B-Projekt von der Antragstellung über die Kofinanzierung der EU-Mittel bis hin zur Finanzierung eines zusätzlichen Projektbausteins. Bei der Durchführung des Programms wird das BMWSB vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) unterstützt.