Multilaterale Zusammenarbeit

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Raumordnung & Raumentwicklung

Übereinkommen zum Schutz der Alpen

Ein grünes A mit zwei weiteren "Bergspitzen" daneben. Sowie dem Schrift Alpenkonvention in vier Sprachen (Deutsch, Französisch, Slowenisch und Italienisch)

Bereits am 7. November 1991 wurde das Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) von Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein und der Schweiz sowie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft unterzeichnet (Slowenien unterzeichnete die Konvention am 29. März 1993 und das Fürstentum Monaco trat dem Übereinkommen auf Grund eines Ad-hoc-Protokolls bei). Die Konvention trat am 6. März 1995 in Kraft. Die Alpenkonvention stellt die Erhaltung und den Schutz der bedrohten alpinen Region auf eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage. Zur Umsetzung dieses Rahmenabkommens wurden von den Vertragsparteien acht Protokolle mit Regelungen zu sektoralen Fragen und das Protokoll über die Streitbeilegung beschlossen.

Darunter bildet das Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" die Grundlage für die gemeinsamen Ziele und Aktivitäten bei der Raumplanung und - entwicklung in der Alpenregion. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) übernimmt für die Bundesregierung die Aufgabe, die Ziele dieses Protokolls umzusetzen.

Für die Umsetzung der acht Protokolle werden von der Alpenkonvention Arbeitsgruppen eingerichtet, denen entsprechende Mandate für einen begrenzten Zeitraum (von i.d.R. zwei Jahre) erteilt werden. Im Bewusstsein der Bedeutung der Raumplanung für eine nachhaltige Entwicklung hat die XVI. Alpenkonferenz am 10. Dezember 2020 die Arbeitsgruppe "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" eingesetzt, die auf der Arbeit einer vorangegangenen Expertengruppe sowie auf dem Alpinen Klima-Zielsystem 2050, der Territorialen Agenda 2030 der EU und den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung aufbaut. Das BMWSB hat zurzeit den Vorsitz inne.

Die Ziele für das Mandat 2021-2022 waren die Bewertung des Status quo der grenzüberschreitenden Raumentwicklung im Perimeter der Alpenkonvention in Übereinstimmung mit dem Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung", die Mitarbeit am Alpinen Klima-Zielsystem 2050 und seinen Umsetzungspfaden sowie die Mitarbeit am neunten Alpenzustandsbericht zum Thema Alpenstädte.

Im Mandat 2023-2024 wurde der Antrag für die ESPONEuropäische Forschungsnetzwerk für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt Targeted Analysis-Studie „InTerAlp“ vorbereitet, die Verbindungen und Ströme zwischen den Hochalpen und dem umliegenden Alpenvorland untersucht. Die Projektbegleitung ist ein Beitrag zu der Erarbeitung einer Alpinen Raumplanungsperspektive. Hierzu sind auch Beteiligungsprozesse mit anderen Fachpolitiken erfolgt oder vorgesehen, z.B. im Bereich Verkehr, grüne und blaue Infrastruktur oder Wirtschaft. Darüber hinaus führt die Arbeitsgruppe ihre Aktivitäten für das Alpine Klima-Zielsystem 2050 fort und kooperiert mit der AG Verkehr und der AG Bodenschutz sowie dem Alpinen Biodiversitätsbeirat. Schließlich arbeitet die Arbeitsgruppe auch am zehnten Alpenzustandsbericht mit, dessen Schwerpunktthema "Lebensqualität" ist.

Kooperationsnetzwerk für den Ostseeraum - VASAB

VASAB Logo: auf weißen Grund ein blauer Punkt mit dem Schrift VASAB daneben. Darunter Vision & Strategies around the Baltic Sea. Rund um den blauen Punkt sind graue Punkte im Halbkreis angeordnet

Für den Ostseeraum wurde 1992 das Kooperationsnetzwerk VASAB (Visions and Strategies around the Baltic Sea) gegründet. Daran beteiligt sind Deutschland (mit dem BMWSB, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein), Estland, Litauen, Lettland, Polen, Finnland, Schweden, Norwegen (bis 31. Dezember 2015) und Dänemark (bis 31. Dezember 2020). Belarus und Russland sind seit dem 4. März 2022 suspendiert.

Die Zusammenarbeit im Rahmen von VASAB erfolgt durch nationale Vertreter über einen Ausschuss für Raumentwicklung (CSPD/BSR). Der Vorsitz des Ausschusses wechselt zwischen den Mitgliedsstaaten. Deutschland, vertreten durch das BMWSB, hatte von Januar 2022 bis Ende Juni 2023 den Vorsitz inne. Der Ausschuss wird von einem Sekretariat unterstützt und bereitet periodisch stattfindende Ministerkonferenzen vor.

Zu den Aufgaben des Auschusses für Raumentwicklung gehört u.a. die Erarbeitung gemeinsamer Raumentwicklungskonzepte an Land ebenso wie die maritime Raumplanung. Im Rahmen der Makroregionalen Strategie für den Ostseeraum (EUSBSR) ist VASAB der Politikfeldkoordinator für den Bereich Raumplanung.

Auf der VASAB-Raumordnungsministerkonferenz 2005 wurden eine langfristige Strategie und ein Aktionsplan zur Raumentwicklung in der Ostseeregion erarbeitet – die VASAB "Long-Term Perspective for the Territorial Development of the Baltic Sea Region" (LTP), die eine wichtige Rolle für die räumliche Entwicklung des gesamten Ostseeraums spielte.

In den letzten zehn Jahren sind auf globaler Ebene und in der Ostseeregion neue Herausforderungen entstanden, wie z.B. Pandemien, demografischer Wandel, Auswirkungen des Klimawandels auf die Umwelt. Aus diesem Grund wurde die LTP überarbeitet. Die aktualisierte „VASAB Vision 2040“ wurde zum Abschluss des deutschen Vorsitzes auf der VASAB-Raumordnungsministerkonferenz am 2. Juni 2023 in Wismar feierlich verabschiedet (Link).

Nordsee-Energiekooperation

Die Nordsee-Energiekooperation (engl. North Seas Energy Cooperation - NSEC) ist eine grenzüberschreitende Kooperation von aktuell 9 europäischen Staaten sowie der Europäischen Kommission. Neben Deutschland zählen Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Luxemburg, Schweden, Norwegen und die Niederlande zu den Mitgliedsländern. Im Fokus der Zusammenarbeit stehen der Ausbau der Offshore-Windenergie sowie der Netzinfrastruktur auf See.

Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, hatte für das Jahr 2020 die Präsidentschaft der NSEC inne.

Das BMWSB ist im Rahmen der NSEC in der Unterstützungsgruppe 2 (Support Group 2) aktiv vertreten. Hierbei finanziert das BMWSB mit weiteren Mitgliedstaaten zurzeit eine Szenariostudie, welche die räumlichen und ökologischen Folgen von Windpark- und Netzausbauoptionen ermittelt. Die Studie wird zudem Empfehlungen für die Raumplanung, die zeitliche Planung und die regionale Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Offshore-Windparks einschließlich des Netzausbaus formulieren.