Großräumige Zusammenarbeit

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Raumordnung & Raumentwicklung

Grundidee: Innerhalb Europas schließen sich Regionen untereinander und auch mit Drittländern zu größeren Kooperationsnetzen zusammen.

In der Europäischen Union lässt sich ein neuartiger Politikansatz beobachten: die europäischen Regionen schließen sich untereinander und auch mit Drittländern zu größeren Kooperationsräumen zusammen, um auf der Grundlage gemeinsamer Merkmale und Herausforderungen unter einer gemeinsamen Strategie EU-Mittel effizienter zu nutzen und die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Staaten zu fördern.

Gemeinsame Merkmale und Herausforderungen

Blick auf eine Alpenlandschaft Blick auf eine Alpenlandschaft (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: GettyImages / Westend61

Makroregionen sind geographisch zusammenhängende Räume. Sie weisen gemeinsame Merkmale und Herausforderungen auf (z.B. Lage am gleichen Meer oder im gleichen Berggebiet). Bisher haben sich vier Makroregionen mit einer EU-Strategie gebildet: Der Ostseeraum, der Donauraum, der Alpenraum und der adriatisch-ionische Raum. Die Strategie für eine Makroregion wird vom Rat der EU nach Vorarbeiten der EU-Kommission verabschiedet. Die Makroregionen stärken die regionale Zusammenarbeit durch einen partizipatorischen Erarbeitungsprozess, einem gemeinsamen Aktionsplan und nationaler sowie europäischer Finanzinstrumente. Der Mehrwert der Makroregionen liegt insbesondere in der Koordinierung verschiedener nationaler und europäischer Strategien und Fonds.

Umsetzung Makroregionaler Strategien auf nationaler Ebene

Da von Seiten der EU weder zusätzliche Gelder bereitgestellt, noch Rechtsvorschriften erlassen oder Strukturen geschaffen werden, muss die Umsetzung der Makroregionalen Strategie auf Ebene der Nationen, Regionen und Kommunen erfolgen. Dazu wurden in allen teilnehmenden Ländern Kontaktstellen sowie eine Gruppe hochrangiger Vertreter eingerichtet, die den Dialog zwischen den Interessenträgern fördert. Für die Strategie müssen Finanzmittel gebündelt werden, wobei besonders die EU-Fördermittel aus der transnationalen Zusammenarbeit (INTERREG B) eine Rolle spielen.

Multilaterale Zusammenarbeit

Bei der großräumigen, multilateralen, europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung und Raumentwicklung ist Deutschland über das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in der Alpenkonvention, im Ostsee-Kooperationsnetzwerk VASAB (Visions and Strategies around the Baltic Sea) und in der Nordsee-Energiekooperation (North Seas Energy Cooperation - NSEC) vertreten.

Bilaterale Zusammenarbeit

Bilateral arbeiten Deutschland und Polen seit 1999 im deutsch-polnischen Raumordnungsausschuss in der Raumordnung und Raumentwicklung eng zusammen. Auf der Grundlage des Vertrages von Aachen aus dem Jahr 2019 wurde der Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit eingerichtet, um die Zusammenarbeit mit Frankreich in diesem Bereich stärker zu entwickeln, unter anderem auch durch Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Grenzüberschreitende Raumbeobachtung.