Bilaterale Zusammenarbeit
Artikel Raumordnung & Raumentwicklung
Deutsch-Polnische Zusammenarbeit
Die langjährige Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen gründet auf dem Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten aus dem Jahr 1991.
Seit 1999 ist die ehemalige Deutsch-Polnische Raumordnungskommission als vierter Ausschuss – Ausschuss für Raumordnung – in die Deutsch-Polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit (DPRK) eingegliedert. Mitglieder sind die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg und der Freistaat Sachsen sowie die Wojewodschaften Niederschlesien, Lubuskie, Großpolen und Westpommern.
Den Ko-Vorsitz in diesem Gremium haben das polnische Ministerium für europäische Fonds und Regionalpolitik (MFiPR) und das Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) inne. Grundlage für die Arbeit des Ausschusses ist das 2016 beschlossene "Gemeinsame Zukunftskonzept für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum – Vision 2030" in dem das Potenzial und die Entwicklungsmöglichkeit dieses gemeinsamen Raumes aufgezeigt werden und das die politische Wahrnehmung des Raums nachhaltig und positiv verändert hat. Es formuliert erstmals eine gemeinsame Vision und definiert Handlungsfelder. In den vergangenen Jahren wurden unter anderem mehrere Wettbewerbe für Flaggschiffprojekte der deutsch-polnischen Zusammenarbeit und ein zweisprachiges Raumordnungsportal initiiert.
Auch das im September 2023 abgeschlossene Modellvorhaben der Raumordnung zur integrierten Planung im deutsch-polnischen Verflechtungsraum und die polnische Pilotaktion im Rahmen der Territorialen Agenda 2030 tragen zur Verwirklichung einer raumplanerischen Vision für die grenzüberschreitende Region auf beiden Seiten der Oder und der Lausitzer Neiße bei. Ein weiteres Modellvorhaben der Raumordnung zum Thema " Grenzüberschreitende Synergien von Raumordnung und Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Oder" startet 2024.
Begleitend zum Ausschuss betreibt das BMWSB seit 2016 das zweisprachige Deutsch-Polnische Raumordnungsportal (www.kooperation-ohne-grenzen.de). Das Portal macht die Arbeit des Raumordnungsausschusses gegenüber der DPRK, den Fachplanungen und anderen Austauschformaten (z.B. Oder-Partnerschaft) sichtbar.
Deutsch-Französische Zusammenarbeit
Mit dem Vertrag von Aachen, unterzeichnet am 22. Januar 2019, wurde der Elysée-Vertrag, der deutsch-französische Freundschaftsvertrag von 1963, ergänzt und die deutsch-französische Freundschaft noch einmal vertieft.
Ein Schwerpunkt des Vertrages liegt auf der Inwertsetzung der alltäglichen grenzüberschreitenden Beziehungen entlang der deutsch-französischen Grenze. Dafür wurde in Artikel 14 des Vertrages der "deutsch-französische Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ)" angelegt.
Der AGZ hat sich im Januar 2020 konstituiert. Grenzüberschreitende Probleme, die nicht auf regionaler Ebene gelöst werden können, sollen durch ihn auf die nationale Ebene gehoben werden. Dabei werden alle föderalen und administrativen Ebenen auf beiden Seiten der Grenzen eingebunden. Ein Auftrag des Ausschusses liegt in der Koordination der grenzüberschreitenden Raumbeobachtung und Entwicklung einer gemeinsamen Strategie zur Ermittlung von Schwerpunktvorhaben. Dafür wurde Ende 2022 die Arbeitsgruppe Raumbeobachtung eingesetzt.
Für Deutschland wird das BMWSB in der Arbeitsgruppe Raumbeobachtung vertreten sein. Unterstützt wird es in seiner Aufgabenwahrnehmung durch das BBSR.