Baukostenbegrenzung
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Fortsetzung der Arbeiten zur Baukostenbegrenzung
Von der Baukostensenkungskommission zum Maßnahmenpaket Baukostenbegrenzung und Fachkräftesicherung
Die in der 18. Legislaturperiode begonnene Arbeit der Baukostensenkungskommission wurde auch in der 19. Legislaturperiode fortgesetzt. Im Vorfeld des Wohngipfels am 21.09.2018 wurde der Umsetzungsstand der Empfehlungen der Baukostensenkungskommission evaluiert. Das auf dem Wohngipfel vereinbarte Maßnahmenpaket Baukostenbegrenzung und Fachkräftesicherung knüpft an die Ergebnisse der Evaluation an. Es umfasst Maßnahmen, die aus Sicht der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen einen effektiven Beitrag zur Begrenzung der Baukosten leisten können.
Für die Begleitung der Aktivitäten des Bundes zum Maßnahmenbündel Baukostenbegrenzung und Fachkräftesicherung wurde im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Geschäftsstelle eingerichtet. Diese unterstützt gemeinsam mit mehreren Fachreferaten die verschiedenen Maßnahmen und Gremien fachlich und organisatorisch.
Die Geschäftsstelle im BBSR hat im Juli 2019 gemeinsam mit dem zuständigen Bundesministerium einen Bericht zum Umsetzungsstand der Empfehlungen der Baukostensenkungskommission mit einem Ausblick auf zukünftige Aktivitäten verfasst. Der Bericht dokumentiert, dass in vielen Maßnahmenbereichen große Fortschritte erzielt wurden.
Zum Themenspektrum des Maßnahmenpakets Baukostenbegrenzung und Fachkräftesicherung wurden zahlreiche Forschungsvorhaben eingeleitet. Einige sind bereits abgeschlossen, andere befinden sich noch in Bearbeitung. Alle Berichte zu den Forschungsprojekten werden auf der Internetseite des Innovationsprogramms Zukunft Bau veröffentlicht.
Bauordnungsrecht weiter entwickeln und harmonisieren
Bezahlbares Bauen ist wesentlich durch handhabbare und verständliche Landesbauordnungen bestimmt.
Der Wohngipfel im September 2018 hat gezeigt: Bund und Länder sind sich einig, dass eine möglichst weitreichende Harmonisierung der 16 Landesbauordnungen insbesondere mit Blick auf das bezahlbare Bauen und Wohnen notwendig ist. Die Länder, in deren ausschließlicher Zuständigkeit das Bauordnungsrecht liegt, streben eine weitest gehende Harmonisierung der Landesbauordnungen auf der Grundlage der Musterbauordnung der Länder an. In diesem Sinne hat sich die Bauministerkonferenz der Länder im Februar 2019 geäußert. Diese Zielsetzung der Länder ist begrüßenswert.
Zudem haben die Länder in der Bauministerkonferenz vom Februar 2019 eine Regelung zur Typengenehmigung beschlossen, die in die Musterbauordnung aufgenommen wird. Mit diesem Instrument soll die Anwendung von seriellen Bauweisen, die Verwendung von Modulen und damit ein beschleunigtes Bauen unterstützt werden.
Die Länder haben das auf dem Wohngipfel Vereinbarte weitgehend umgesetzt bzw. sind vereinzelt noch dabei dies zu tun. So wurden bei den jüngsten Änderungen zahlreicher Landesbauordnungen wesentliche aktuelle Vorgaben aus der Musterbauordnung der Länder, z.B. die Typengenehmigung, übernommen.
Serielles und modulares Bauen weiter vorantreiben
Serielles und modulares Bauen ist eine schnelle, preisgünstige und zugleich qualitätvolle Antwort auf die wachsende Nachfrage nach Wohnungen.
Die "Baukostensenkungskommission" hat das serielle und modulare Bauen als eine mögliche Antwort auf die starke Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum identifiziert. Der Wohngipfel vom 21. September 2018 bestätigt in der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen das Ziel, das serielle und modulare Bauen weiter voranzutreiben.
Mit maßgeblicher Unterstützung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat wurde der GdW-Rahmenvertrag für seriellen und modularen Geschosswohnungsbau im Jahr 2018 mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen. Nach Auffassung der Bauwirtschaft wurde damit eine wesentliche Voraussetzung für die Ausweitung der Produktionskapazitäten geschaffen. Mehr als 3.000 Mitgliedsfirmen des GdW können Rahmenvertrag nutzen. Mit Unterstützung durch das Bundesbauministerium ist auch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) der Rahmenvereinbarung beigetreten und plant nun, knapp die Hälfte der bis 2024 neu zu errichtenden Bundesbedienstetenwohnungen in serieller und modularer Bauweise zu erstellen.
Die Wohnungswirtschaft nimmt die neuen Möglichkeiten an. Unter dem GdW-Rahmenvertrag für seriellen und modularen Geschosswohnungsbau wurden knapp 30 Projekte abgeschlossen.
Die Umsetzung des Rahmenvertrags wird durch aktive Kommunikation mit den Wohnungsbaugesellschaften, den Kommunen und der breiten Öffentlichkeit unterstützt und durch Expertengremien flankiert. Darüber hinaus wird die Umsetzung durch die Ressortforschung des BMWSB evaluiert, damit die Erfahrungen und Ergebnisse für die Übertragung zum Beispiel auf den bundeseigenen oder auch kommunalen Wohnungsbau genutzt werden können.
Verfahren vereinfachen, Chancen der Digitalisierung nutzen
Der Weg von der Planerstellung zum fertigen Bauwerk wird effizienter gestaltet und damit kostenoptimiert.
Bund und Länder nutzen die Chancen der Digitalisierung. Das Baugenehmigungsverfahren ist ein wichtiger Schlüssel für die schnelle Schaffung von Wohnraum. Für den Bauherrn bedeutet ein durchgängiges digitales Baugenehmigungsverfahren Zeit- und Kostenersparnisse; für die bearbeitende Behörde perspektivisch eine höhere Effizienz im Personaleinsatz. Die Bundesregierung hat sich deshalb im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) das Ziel gesetzt, die wichtigsten Verwaltungsleistungen, zu denen auch das digitale Baugenehmigungsverfahren gehört, für den Bürger/Nutzer digital zugänglich zu machen. Unter Beteiligung des Bundes wurden im Rahmen eines Digitalisierungslaborsdurch die Länder Mecklenburg-Vorpommern (federführend), Bayern und Baden-Württemberg, interessierte Kommunen und die Leitstelle XPlanung/XBau in Hamburg gemeinsam mit den Nutzern die Grundlagen für ein digitales Baugenehmigungsverfahren entwickelt. Darüber hinaus unterstützt der Bund die beschleunigte und flächendeckende Einführung des digitalen Bauantrages auch mit finanziellen Mitteln aus dem Konjunkturprogramm des Bundes. Die Digitalisierung erfolgt dabei nach dem Ansatz „Einer für Alle“ (EfA), so dass die zentral entwickelten digitalen Angebote auch von anderen Ländern und Kommunen mitgenutzt und kostenintensive Mehrfachentwicklungen vermieden werden können. Der Startschuss für den nach dem „Einer für Alle“-Prinzip entwickelten digitalen Bauantrag fiel am 1. Januar 2021 im Landkreis Nordwestmecklenburg.
Darüber hinaus wurde das Bauvergaberecht zum 1. März 2019 im Sinne einer Beschleunigung des Wohnungsbaus vereinfacht, in dem Verfahrensvorschriften flexibilisiert und Wertgrenzen vorübergehend angehoben wurden.
Prozesse der Normung und Standardisierung anpassen – Bauen günstiger machen
Standards und Normen können ebenso wie gesetzliche Regelungen im Baubereich zu Kostenfolgen für das Bauen und Wohnen führen.
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP "MEHR FORTSCHRITT WAGEN" wird der Wille zum Ausdruck gebracht, die Prozesse der Normung und Standardisierung so anzupassen, dass das Bauen günstiger wird.
Die "Baukostensenkungskommission" und das "Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen", in dem Politik, Verbände der Bauprodukthersteller, Planer sowie der Bau- und Wohnungswirtschaft vertreten waren, kamen zu der Auffassung, dass neben vielen anderen Faktoren auch Standards und Normen kostenrelevant sind. Abgeleitet daraus arbeiten Bund und Länder gemeinsam an einer Begrenzung, der aus der Normung resultierenden Folgekosten im Wohngebäudebereich.
Als ergänzendes strategisches Instrument für eine effektivere und praxisgerechte Normenentwicklung wurde im Jahr 2017 unter Beteiligung aller interessierten Kreise die Deutsche Normungsroadmap Bauwerke beim DIN e.V. erstellt.
Die Normungsroadmap sieht die Einführung einer Folgekostenabschätzung für Baunormen vor. Normen und Standards sollen im Prozess der Neuerstellung oder Überarbeitung hinsichtlich ihrer Kostenrelevanz für den Wohnungsbau zusätzlich bewertet werden.
Die Bundesregierung und die Länder begrüßen diese Initiative. Bund und Länder werden die Einführung der Folgekostenabschätzung beim DIN, wie in der "Normungsroadmap Bauwerke" beschrieben, aktiv vorantreiben. Folgekostenabschätzungen im Wohnungsbau sind von Bedeutung, wenn Kostentransparenz im Normungsprozess hergestellt werden soll. Die Einführung systematischer Folgekostenabschätzungen in den DIN-Normungsausschüssen soll vom DIN-Präsidium und dem DIN-Sonderpräsidialausschuss Bauwerke zügig vorangetrieben werden.
Im Rahmen eines Forschungsvorhabens wurden Erkenntnisse zur Aufstellung und Prüfung von Folgekostenabschätzungen und der Einrichtung einer unabhängigen Stelle gewonnen sowie Vorschläge entwickelt, wie dieser Prozess aktiv begleitet werden kann. Die unabhängige Stelle soll qualitätssichernde Aufgaben übernehmen, und damit einen relevanten Beitrag zur Begrenzung der Folgekosten von Baunormen leisten.
Die Bauministerkonferenz der Länder hat im Dezember 2021 als ein Beitrag zur Kostensenkung die Einrichtung einer unabhängigen Stelle begrüßt.
Fachkräftesicherung und Ausbau von Baukapazitäten
Damit die zusätzlichen investiven Impulse zu der angestrebten Ausweitung des Wohnungsbaus führen, ist neben der Aktivierung von Bauland eine ausreichende Verfügbarkeit von Fachkräften und Baukapazitäten notwendig.
Die Bundesregierung wird ihre Fachkräftestrategie und die Nationale Weiterbildungsstrategie weiterentwickeln.
Deutschland braucht insgesamt mehr Arbeitskräfteeinwanderung. Das gilt auch für den Baubereich. Die Bundesregierung will deshalb das Einwanderungsrecht weiterentwickeln und bewährte Ansätze des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sowie die Westbalkanregelung entfristen.
Für die Bauwirtschaft ist eine hohe Qualität der Berufsausbildung wichtig. Die Überarbeitung der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (BauWiAusbV) durch die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern Bau (Bauindustrie / Baugewerbe / IG BAU) ist erfolgt und wird im August 2022 in Kraft treten (Federführung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz). Mit einer breiten Grundausbildung in den Basisberufen (Hochbau, Ausbau, Tiefbau) und entsprechenden Aufbauberufen wird so eine marktgerechte und zukunftsorientierte Qualifizierung gesichert. Auch das Thema "Digitalisierung in der Bauwirtschaft" spielt hier eine große Rolle. Dies trägt wesentlich zur Entscheidung junger Menschen für eine duale Berufsausbildung und damit zur Deckung des Fachkräftebedarfs in der Bauwirtschaft bei.
Die Bauwirtschaft hat in den letzten Jahren die Beschäftigung und die Ausbildungsleistungen deutlich erhöht und führt dies fort. Die Nachwuchswerbung und -förderung der Bauwirtschaft und der planenden Berufe wird mit Programmen, Wettbewerben und Kampagnen weiter verstärkt und damit für die Attraktivität der Bauberufe geworben.
- In der 19. LP hat BMWi gemeinsam mit den Sozialpartnern Bau (HDB / ZDB / IG BAU) die BerufsausbildungsVO für die Bauberufe modernisiert (Inkrafttreten Aug. 2022).