Bauauftragsvergabe

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Bauen

Rechtliche Grundlage für die Vergabe und Abwicklung der dafür abgeschlossenen öffentlichen Bauaufträge ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

Die VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen.

Die VOB/B bietet einen partnerschaftlich ausgerichteten Musterbauvertrag für das öffentliche Bauen.

Durch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) werden in der VOB/C Abrechnungsregelungen fachbezogen für alle wichtigen Baugewerke definiert.

In der Anwendung für den öffentlichen Bauherrn wird die VOB durch das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) durch Formblätter und Richtlinien ergänzt. Die Lesefassung des VHB sowie die ausfüllbaren Formulare können im frei zugänglichen Bereich des Onlineportal Fachinformation Bundesbau (FIB) abgerufen werden. Erlasse zum Bauvergabe- und Bauvertragsrecht sind im (kostenlosen) registrierungspflichtigen Teil der FIB zugänglich.

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)

Erarbeitet und fortgeschrieben wird die VOB durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), der durch seine paritätische Zusammensetzung aus Mitgliedern der Auftragnehmer- und Auftraggeberseite als Garant für die Ausgewogenheit des Vertragswerkes steht.

Der DVA hat die Aufgabe, Grundsätze für die fachgerechte Vergabe und Abwicklung von öffentlichen Bauaufträgen zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. Seine Zusammensetzung und Aufgabeninhalte sind in der Satzung des DVA zugrunde gelegt. Dem DVA gehören Vertreter aller wichtigen öffentlichen Bauauftraggeber (Ressorts des Bundes und der Länder, kommunale Spitzenverbände, sonstige öffentliche Auftraggeber wie die Deutsche Bahn AG) und Spitzenorganisationen der Wirtschaft und der Technik an.

Die Erledigung dieser Aufgaben erfolgt durch vier Hauptausschüsse. Ebenfalls trägt der DVA zur Rationalisierung im Bauwesen mittels der elektronischen Datenverarbeitung in den Bereichen Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung bei, indem er die Voraussetzungen für eine integrierte Datenverarbeitung bei der Durchführung von Baumaßnahmen auf Basis der VOB schafft.

Präqualifizierung von Bauunternehmen (amtliches Verzeichnis PQ-VOB)

Die Präqualifizierung von Bauunternehmen (PQ-VOB) soll den Qualitätswettbewerb zwischen seriösen und leistungsfähigen Unternehmen auf dem deutschen Bausektor stärken. Präqualifizierte Bauunternehmen dokumentieren ihre Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit mit einer Art Gütesiegel. Von der Präqualifikation wird die vollständige Leistungskette bis hin zum Nachunternehmereinsatz erfasst. Durch die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung seiner Eignung lässt sich ein Unternehmen präqualifizieren und hat damit seine Eignung im Wesentlichen bereits nachgewiesen. Das amtliche Verzeichnis PQ-VOB wird geführt vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V..