Bezahlbares und klimafreundliches Heizen
Typ:
Artikel
Muss ich meine alte Gasheizung ersetzen?
Heizungen, die vor 2024 eingebaut wurden, können noch bis zum 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent fossilem Erdgas bzw. Heizöl betrieben werden.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss jedoch ein Brennstoffwechsel zu biogenen oder synthetischen Brennstoffen erfolgen. Wer seine Heizung eher austauschen möchte, um weitestgehend klimaneutral zu heizen, kann bis 2028 einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Anspruch nehmen. Danach wird der Bonus-Fördersatz kontinuierlich gesenkt. Grundsätzlich gelten aber auch die bestehenden Regelungen zur Außerbetriebnahme von alten Heizkesseln fort.
Meine Gasheizung ist kaputt.
Kaputte Heizungen können repariert werden.
Meine Gas- oder Ölheizung ist irreparabel defekt
Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel defekt ist, gibt es Übergangslösungen. So kann zum Beispiel erst einmal eine gebrauchte Gasheizung oder Miet-Gasheizung eingebaut werden. Denn es gibt Übergangsfristen von fünf Jahren bzw. bei Gasetagenheizungen von bis zu 13 Jahren, um den Umstieg auf eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie gut vorbereiten zu können. Nach der Frist muss jedoch auf eine Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie umgestellt werden. Falls ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist, beträgt die Frist maximal zehn Jahre.
Betriebsverbot für alte Heizkessel.
Schon bisher gab es nach § 72 GEG eine Regelung zur Beschränkung der Betriebszeit von alten Heizkesseln, die weiter Bestand hat.
Danach dürfen Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und vor dem Jahr 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Heizkessel, die nach dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden. Hiervon gibt es jedoch folgende Ausnahmen:
- für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie
- Heizungsanlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 Kilowatt.
Außerdem gibt es eine Ausnahme für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die das Gebäude seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen. Im Falle eines Eigentümerwechsels muss allerdings der neue Eigentümer, den Heizungskessel bis zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang außer Betrieb nehmen.
Wird der Heizungstausch gefördert?
Bei der KfW-Bankengruppe können Sie unter meine.kfw.de einen Antrag für die Heizungsförderung stellen. Aktuell sind Eigentümerinnen oder Eigentümer eines bestehenden, selbstgenutzten Einfamilienhauses, eines bestehenden ungeteilten Mehrfamilienhauses (mit mehr als einer Wohneinheit) und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die eine Maßnahme am Gemeinschaftseigentum umsetzen, antragsberechtigt.
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Die Förderung für sonstige Effizienzmaßnahmen kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Ich kann mir das Heizen nicht mehr leisten.
Um Mieterinnen und Mieter und Eigentümer und Eigentümerinnen in selbstgenutztem Wohneigentum zu unterstützen, hat die Bundesregierung eine historische Wohngeld-Reform auf den Weg gebracht. Das seit 1. Januar 2023 zu beantragende WohngeldPlus enthält eine dauerhafte Heizkomponente, um Menschen mit geringem Einkommen auch hinsichtlich der Heizkosten zu entlasten. Unser Wohngeldrechner im Internet gibt Ihnen ganz einfach eine erste Orientierung, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Wohngeld haben: www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner
Wichtig: Verbindlich berechnen kann Ihren Wohngeldanspruch nur die für Sie zuständige Wohngeldbehörde.
Für weitere Informationen zu unseren Maßnahmen und Förderungen für klimafreundliches Heizen besuchen Sie gerne unser FAQ-Bereich auf https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/GEG/GEG-Top-Thema-Artikel.html. Dort finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Hinweise zur kommunalen Wärmeplanung.
Wo finde ich weitere Informationen und den Gesetzestext zum Gebäudeenergigesetz?
Weitere Informationen und die Verlinkung finden Sie auf unserer Website.
Erklärvideos
Was ändert sich durch das neue Gebäudeenergiegesetz für die Bürgerinnen und Bürger? Die Video-Reihe "Heizen mit Erneuerbaren. Kurz erklärt." gibt einen ersten Überblick. Was Sie wissen müssen, falls beispielsweise Ihre Öl- oder Gasheizung dauerhaft ausfällt, Sie einen Neubau planen oder auf klimafreundliches Heizen umsteigen möchten, zeigen unsere fünf Erklärvideos.
Sie können die Videos aufrufen, indem Sie das jeweilige Bild anklicken.
Um die Modernisierung der Wärmeversorgung so effizient wie möglich zu gestalten, werden nun alle Städte und Gemeinden einen Wärmeplan erstellen. Dieser soll den Hauseigentümerinnen- und Eigentümern vor Ort dann genau aufzeigen, wo ein Fernwärmeanschluss gelegt werden soll und wo sie beispielsweise auf eine eigene Wärmepumpe oder ähnliche Technologie setzen sollten. Alle Details zur Kommunalen Wärmeplanung finden Sie hier.