Wohngeld-Plus

Typ: Artikel

Sie wollen Ihren Wohngeldanspruch prüfen?

Der Wohngeld-Plus-Rechner kann Ihnen dabei helfen.

Sie haben Fragen zum Wohngeld-Plus?

Was ist Wohngeld?

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für eine Mietwohnung oder für selbstgenutztes Wohneigentum. Es unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen oberhalb der Grundsicherung und dient der Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich gilt: Wer wenig Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen. Das gilt insbesondere für:

  • Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente
  • erwerbstätige Familien – auch Alleinerziehende und Paare – mit niedrigen Einkommen
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich
  • Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat
  • Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner.

Wer bereits andere Leistungen erhält, in denen die Unterkunftskosten berücksichtigt sind, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten (z.B. Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe).

Wichtig: Kinder in Wohngeldhaushalten haben zudem einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Wo kann ich prüfen, ob ich einen Anspruch auf Wohngeld habe?

Unser Wohngeldrechner im Internet gibt Ihnen ganz einfach eine erste Orientierung.

Bitte beachten Sie:
Der Wohngeld-Plus - Rechner dient lediglich einer ersten Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde geben. Antragsformulare für Wohngeld erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie auch eine umfassende Beratung.

Wie und wo kann ich das Wohngeld beantragen?

Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Diese finden Sie bei Ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Viele Bundesländer bieten den Antrag bereits online auf ihren Internetseiten an.  

Suchen Sie unter https://verwaltung.bund.de/ nach "Wohngeld", um die für Sie zuständige Behörde zu finden.

Welche Unterlagen brauche ich?

Sie brauchen zur Beantragung von Wohngeld insbesondere einen

  • Wohngeldantrag,
  • Nachweis über die Wohnkosten und
  • Einkommensnachweis (z.B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid). 

Je nach Lebenssituation kommen eventuell weitere Nachweise hinzu.

Ich habe schon vor einiger Zeit einen Antrag auf Wohngeld gestellt und bekomme einfach keinen Bescheid von Wohngeldamt.

Das Wohngeldgesetz (WoGG) wird durch die Länder im Auftrag des Bundes ausgeführt. Die Bearbeitung eines Wohngeldantrages liegt daher ausschließlich in der Verantwortung der Länder. Die Wohngeldbehörden sind bemüht, die Auszahlung an die anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich zu veranlassen.   

Durch die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene historische Wohngeld-Reform wurden mehr Menschen in Deutschland wohngeldberechtigt. Die vermehrten Antragstellungen seit Januar 2023 haben zur Folge, dass die Bearbeitungszeiten ggf. länger ausfallen können. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat hierauf keinen Einfluss und kann auch keine Auskunft über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages geben. Wenn ein Wohngeld-Anspruch besteht, wird Ihnen das Wohngeld rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, ausgezahlt.

Vor diesem Hintergrund sollten Sie insbesondere vor Antragsstellung sorgfältig prüfen, ob Ihr Antrag vollständig ist und alle erforderlichen Nachweise beigefügt sind. 

Sie können auch formlos einen Antrag auf vorläufige Zahlung des Wohngelds gem. § 26a des Wohngeldgesetzes (WoGG) stellen. Das Wohngeld kann Ihnen vorläufig ausgezahlt werden, wenn zur Feststellung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

Wie ist der Sachstand bei meinem Wohngeld-Antrag?

Die Bearbeitung eines Wohngeldantrages liegt ausschließlich in der Verantwortung der Länder. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat keinen Einfluss auf die Bearbeitung Ihres Wohngeld-Antrages. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde bzw. deren übergeordnete Behörde.

Wo finde ich weitere Informationen auf der Homepage?

Weitere Informationen finden Sie hier