Beschleunigung von Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren und Bürokratieabbau

Typ: Artikel

Was ist der "Deutschland-Pakt"?

Mit dem "Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern" (auch "Deutschland-Pakt" genannt) sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller werden. In dem Pakt hat die Bundesregierung am 6. November 2023 auf der Ministerpräsidentenkonferenz mit den Bundesländern über 100 Maßnahmen vereinbart, mit denen auch schneller bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann.

Wann wir der Pakt umgesetzt?

Die Umsetzung der im Pakt vereinbarten Maßnahmen erfolgt durch Bund und Länder jeweils eigenständig in ihrem Zuständigkeitsbereich. Hierzu sind regelmäßig Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag sowie in Länderparlamenten erforderlich. Über den Umsetzungsstand einzelner Maßnahmen können Sie sich hier informieren.

Meine Baugenehmigung wurde noch nicht beschieden oder abgelehnt.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist für die Gesetzgebung im Bereich des Städtebaurechts zuständig. Für die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen sind die Länder und Kommunen zuständig. Aufsichts- und Weisungsrechte bestehen nicht. Insofern kann keine Intervention seitens des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erfolgen. Bitte beachten Sie etwaige Rechtsbehelfsfristen, wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten haben. Andernfalls ist eine Klage nicht mehr möglich!