Neue Wohngemeinnützigkeit
Typ: Artikel
Was ist die neue Wohngemeinnützigkeit?
Die neue Wohngemeinnützigkeit sieht vor, dass die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum durch Körperschaften – also z. B. Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine – als "gemeinnützig" im Sinne des § 52 Abgabenordnung anerkannt und somit steuerlich begünstigt werden kann.
Wer kann Wohnraum gemeinnützig vermieten und von der Steuererleichterung profitieren?
Adressat der neuen Wohngemeinnützigkeit sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, also insbesondere
- Kapitalgesellschaften (insbesondere Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung) einschließlich optierender Gesellschaften im Sinne des § 1a;
- Genossenschaften einschließlich der Europäischen Genossenschaften;
- sonstige juristische Personen des privaten Rechts;
- Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts.
Warum werden nicht auch Privatpersonen unterstützt, die Wohnungen zu fairen Preisen vermieten?
Die Wohngemeinnützigkeit als Konzept kann sich – wie die anderen gemeinnützigen Zwecke auch –rechtlich nur an Körperschaften richten. Sie sieht Erleichterungen etwa hinsichtlich der Körperschaftssteuer vor, die Privatpersonen nicht abführen müssen.
Wer darf eine gemeinnützige Wohnung mieten?
Personen, deren Einkommen nicht mehr als das Fünf- bzw. (bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden) das Sechsfache der Sozialhilfe nach SGB XII beträgt. Damit kann die Vermietung an ca. 60 Prozent der Haushalte in Deutschland unter den Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit steuerbefreit sein. Die angebotene Miete muss dabei dauerhaft unter der marktüblichen Miete angesetzt werden, da anderenfalls keine Unterstützungsleistung der jeweiligen Körperschaft vorläge.
Was passiert, wenn mein Einkommen die maßgebliche Grenze übersteigt?
Eine Prüfung der Einhaltung der Einkommensgrenze erfolgt nur am Anfang des Mietverhältnisses, sodass steigende Einkommen der Mietenden für die Gemeinnützigkeit unschädlich sind. Das steigende Einkommen ist auch kein Grund für die Beendigung des Mietverhältnisses oder die Erhöhung der Miete.
Wie finde ich eine Wohnung eines gemeinnützigen Vermieters?
Hierfür ist kein verbindliches Verfahren vorgesehen. Wir gehen davon aus, dass Vermieter ihren Status als wohngemeinnützig auch kommunizieren werden.
Wo finde ich weitere Informationen auf der Website?
Weitere Informationen finden Sie hier.