Förderprogramme für Wohnungsneubau, Modernisierung sowie den Erwerb von Wohneigentum

Typ: Artikel

Welche Förderprogramme bietet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen an?

Einen Überblick über unsere Förderprogramme finden Sie hier.

Wie finde ich die passende Förderung?

Auf der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Gezielt nach Förderprogrammen des Bundes können Sie auch auf der Seite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) suchen.

Wie kann ich einen Antrag für ein Förderprogramm stellen?

Die Förderprogramme des Bundes wickelt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab, auf deren Homepage Sie die nötigen Informationen für eine Antragsstellung finden.

Sie können sich vorab auch montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr kostenlos telefonisch beraten lassen:

  • zum Thema Bauen, Sanieren und Wohnwirtschaft unter Tel. 0800 539 9002
  • zum Thema Heizungsförderung unter Tel. 0800 539 9010.

Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?

Um die Förderprogramme des Bundes optimal zu nutzen, kann es sinnvoll sein, sie –soweit möglich – mit einer entsprechenden Landesförderung im jeweiligen Bundesland zu kombinieren. Informationen zu den Landesförderungen finden sich in der Förderdatenbank des Bundes und der Länder. Nähere Hinweise dazu können den jeweiligen Förderbedingungen entnommen werden.

Was ist das Programm "Jung kauft alt"?

"Jung kauft Alt" ist ein Wohneigentumsprogramm für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden verbunden mit einer an den BEG-Regeln orientierten Sanierungsauflage. Die Förderung erfolgt über zinsvergünstigte Kredite.

Eine Antragstellung läuft über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Weite Informationen zu "Jung kauft alt" finden Sie hier.

Warum erfolgen Zinsanpassungen bei den Programmen KFN und WEF?

Wir legen großen Wert darauf, dass diese Fördermaßnahmen einem sorgfältigen Monitoring unterliegen und entsprechend der Nachfrage gesteuert wird. Diese nachfragegerechte Steuerung unter Berücksichtigung der Abrufzahlen soll sicherstellen, dass das Budget möglichst langfristig zur Verfügung steht.

Auch folgt die KfW bei der Zinsgestaltung den Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Entwicklungen auf den Kapitalmärkten. Darüber informiert die KfW kontinuierlich und schafft so Transparenz.

Warum gilt der EH 40-Standard für geförderte Neubauten?

Mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude soll Nachhaltiges Bauen zum neuen Standard werden.

Dies gilt insbesondere für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Zukünftig sollen beim Planen, Errichten und Nutzen von Gebäuden die allgemeinen Ziele einer nachhaltigen Entwicklung auf konkrete Bauvorhaben übertragen werden.

In den vergangenen Jahren haben sich in Deutschland mehrere Bewertungssysteme für das nachhaltige Bauen etabliert. Neben ökonomischen und nutzungsbezogenen Aspekten werden so auch die Beachtung der planetaren Grenzen sowie Verteilungs- und Generationengerechtigkeit zur Grundlage von Entscheidungen.

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Detaillierte Informationen zum QNG finden Sie unter www.qng.info

Auf dem Informationsportal werden auch die Anforderungen des QNG eingehend erläutert. Fragen zur Förderung von Baumaßnahmen, die das Ziel einer QNG-Zertifizierung verfolgen, beantworten die Fördermittelgeber.

Hinsichtlich der Programme "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" mit BEG Sanierungsförderung und Klimafreundlicher Neubau (KFN) sind Fragen an die KfW zu richten: www.kfw.de/beg

Fragen zum Zertifizierungsverfahren können Sie an die Zertifizierungsstellen richten. Die Kontaktadresse sind über das QNG-Informationsportal zugänglich: www.qng.info/kontakt

Fragen zu den Siegeldokumenten des QNG beantwortet die QNG-Hotline, die Sie über die Emailadresse: fragen@qng.info erreichen können.

 Alternativ steht Ihnen die QNG-Hotline jeweils von

  • Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 13.00 Uhr
  • unter 030/257679435 auch telefonisch zur Verfügung.