Interne Meldestelle im BMWSB

Typ: Artikel

Diese Seite richtet sich ausschließlich an Personen aus dem beruflichen Umfeld des BMWSB.

Am 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten.

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Gleichzeitig ist die Gefahr von Repressalien und Benachteiligungen groß. Das Hinweisgeberschutz soll solchen Benachteiligungen vorbeugen, Repressalien verhindern und Rechtssicherheit schaffen.

Im BMWSB wurde eine interne, von der Hausleitung unabhängige Stabsstelle eingerichtet, um die Aufgaben der internen Meldestelle wahrzunehmen.

Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie hier.

Kontaktdaten der Internen Meldestelle des BMWSB

Hinweise können abgeben werden:

  • Telefonisch: +49 (0) 30 18 - 335 16323
    Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen – Bund/Berlin)
  • E-Mail: hinweisgeber@bmwsb.bund.de
    Ansprechperson: Herr Jörg Kirmße oder Frau Mareen Münchehofe

oder

  • schriftlich (Hinweisgeberstelle – vertraulich – beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Krausenstraße 17 – 18, 10117 Berlin)

Bitte beachten Sie, dass für die Übertragung auf den von uns angebotenen elektronischen Meldewegen keine 100 prozentige Sicherheit gewährleistet werden kann.

Um die Vertraulichkeit Ihrer Nachrichten zu gewährleisten, empfehlen wir die Verschlüsselung Ihrer Nachrichten mit einem asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren. Den öffentlichen Schlüssel für die interne Meldestelle des BMWSB finden Sie hier.

Hinweis zur Externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz
Ergänzend sieht das HinSchG die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Auf die Internetseite des Bundesamts für Justiz (BfJ) wird verwiesen. 
» Errichtung externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz