Der Haushalt des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Artikel Ministerium
Der Einzelplan 25 des BMWSB gliedert sich entsprechend der fachlichen Aufgabenschwerpunkte in drei Fachkapitel: "Bau- und Wohnungswesen" (2501), "Stadtentwicklung und Raumordnung" (2502) sowie "Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn" (2503). Die Verwaltungs- und Querschnittsausgaben sind in den Kapiteln 2511 und 2512 veranschlagt; die Mittel für das dem BMWSB nachgeordneten Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) finden sich in Kapitel 2514.
Im Sachhaushalt des Einzelplan 25 sind für das Haushaltsjahr 2023 Ausgaben in Höhe von rund 7,3 Milliarden EUR und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3,4 Milliarden EUR veranschlagt. Der Sollansatz des Einzelplans 25 ist für 2023 damit auf 7,3 Milliarden EUR angewachsen. Das ist ein Anstieg gegenüber 2022 um knapp 50 Prozent. Im Vergleich zu den anderen Ministerien hat BMWSB damit die mit Abstand höchste Wachstumsrate. Das Gesamtvolumen (Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen) ist von 9 Milliarden EUR im Jahr 2022 auf 10,7 Milliarden EUR im Jahr 2023 angestiegen.
Die größten Programmvolumina umfassen dabei Programmmittel für die Finanzhilfen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus (2,5 Milliarden EUR) und der Städtebauförderung (790 Millionen EUR). Zudem stehen Mittel u.a. für das Wohngeld inkl. Heizkostenzuschuss ( 2,9 Milliarden EUR), die Wohnungsbauprämie (215 Millionen EUR), das Quartiersmanagementprogramm "BIWAQ" (Programmmittel in Höhe von rund 97 Millionen EUR) oder auch für die Förderung des "altersgerechten Umbauens" (Programmmittel in Höhe von 75 Millionen EUR) bereit. Ausgaben für Baumaßnahmen des Bundes in Berlin und Bonn belaufen sich auf rund 90 Millionen EUR. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 79 Millionen EUR.
Stark an Bedeutung gewonnen hat der Klima- und Transformationsfonds (kurz: KTF, ehemals Energie- und Klimafonds), der im Einzelplan 60 des BMF (Kapitel 6092) veranschlagt ist. Hier werden Mittel für Maßnahmen gebündelt, für die besondere Anforderungen zur Erreichung der Klimaziele gelten. In eigener Umsetzungsverantwortung bewirtschaftet das BMWSB im Haushaltsjahr 2023 u.a. Haushaltsmittel für das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK, mit einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 817 Millionen EUR), das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel (mit einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 327 Millionen EUR) sowie das KfW-Programm zur energetischen Stadtsanierung (Programmmittel in Höhe von 70 Millionen EUR). Neu veranschlagt wurde das Kreditprogramm zur Förderung des klimagerechten Neubaus, das Programmittel in Höhe von 1,1 Milliarden EUR umfasst. Mit einer Milliarde, die für ein Zinsverbilligungsprogramm zur Verfügung steht, lässt sich ein Vielfaches an Kreditmitteln – und damit an Bauinvestitionen – hebeln. Das KfW-Programm bildet etwa den Faktor 5 ab – es werden also über 5 Milliarden Euro an Investitionen im Neubau ausgelöst.
Und nicht zuletzt wollen wir die Kommunen bei der Bekämpfung der Obdachlosigkeit unterstützen. Der neue Haushalt gibt uns mit insgesamt 2 Millionen EUR die Möglichkeit, hierfür einen nationalen Aktionsplan zu entwickeln.
Der Einzelplan 25 ist damit vor allem ein Investitionshaushalt. Er setzt Impulse für eine gute Konjunktur und einen stabilen Arbeitsmarkt in Deutschland. Der Bau bietet einer großen Zahl von Fachkräften vieler Berufszweige hervorragende Zukunftsperspektiven. Und die Finanzplanung zeigt, dass diese Weichen bis 2026 solide gestellt sind.
Derzeit läuft das regierungsseitige Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 und der Finanzplanung bis 2027, an die sich ab September das parlamentarische Verfahren anschließen wird. Die "Schlusskurve", die sog. Bereinigungssitzung, ist für den 16. November 2023 geplant.