Der Haushalt des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Artikel Ministerium
Der Einzelplan 25 des BMWSB gliedert sich entsprechend der fachlichen Aufgabenschwerpunkte in drei Fachkapitel: "Bau- und Wohnungswesen" (2501), "Stadtentwicklung und Raumordnung" (2502) sowie "Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn" (2503). Die Verwaltungs- und Querschnittsausgaben sind in den Kapiteln 2511 und 2512 veranschlagt; die Mittel für das dem BMWSB nachgeordneten Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) finden sich in Kapitel 2514.
Im Einzelplan 25 sind für das Haushaltsjahr 2024 Gesamtausgaben in Höhe von rund 6,7 Milliarden EUR und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5,5 Milliarden EUR veranschlagt. Damit ist das Gesamtvolumen (Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen) ist von 10,7 Milliarden EUR im Jahr 2023 auf 12,2 Milliarden EUR im Jahr 2024 angestiegen.
Die größten Programmvolumina umfassen dabei Programmmittel für die Finanzhilfen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus (3,15 Milliarden EUR) und der Städtebauförderung (790 Millionen EUR). Zudem stehen Mittel u.a. für das Wohngeld (2,15 Milliarden EUR), die Wohnungsbauprämie (200 Millionen EUR), Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (1 Milliarde EUR) oder auch für die Förderung des "altersgerechten Umbauens" (Programmmittel in Höhe von 150 Millionen EUR) bereit. Für die Etablierung eines Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen sind 68,6 Millionen EUR (Verpflichtungsrahmen) vorgesehen. Ausgaben für Baumaßnahmen des Bundes in Berlin und Bonn belaufen sich auf rund 94 Millionen EUR. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 18 Millionen EUR.
Zusätzlich bewirtschaftet das BMWSB Mittel im Klima- und Transformationsfonds (kurz: KTF, ehemals Energie- und Klimafonds), der im Einzelplan 60 des BMF (Kapitel 6092) veranschlagt ist. Im KTF werden Mittel für Maßnahmen gebündelt, für die besondere Anforderungen zur Erreichung der Klimaziele gelten. Das BMWSB verantwortet im Haushaltsjahr 2024 u.a. Haushaltsmittel für das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) und das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel . Die KfW-Kreditprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Wohneigentumsförderung für Familien (WEF), die bereits 2023 gestartet sind, laufen 2024 weiter. Neu veranschlagt wurden Mittel für die KfW-Kreditprogramme Gewerbe zu Wohnen (GzW) und Jung kauft Alt (JkA). Insgesamt sind für diese vier Kreditprogramme „frische“ Programmmittel von rund 1,5 Milliarden EUR vorgesehen. Mit diesen Mitteln, die für ein Zinsverbilligungsprogramm zur Verfügung steht, lässt sich ein Vielfaches an Kreditmitteln – und damit an Bauinvestitionen – hebeln. Das KFN-Programm bildet etwa den Faktor 5 ab – es werden also über 5 Milliarden Euro an Investitionen im Neubau ausgelöst.
Der Bauhaushalt ist damit vor allem ein Investitionshaushalt. Er setzt Impulse für eine gute Konjunktur und einen stabilen Arbeitsmarkt in Deutschland. Der Bau bietet einer großen Zahl von Fachkräften vieler Berufszweige hervorragende Zukunftsperspektiven.
Derzeit gilt für den Bund eine vorläufige Haushaltsführung, da der Haushalt 2025 nicht rechtzeitig zum ersten dieses Jahres in Kraft getreten ist. Aufgrund des vorzeitigen Koalitionsendes konnte das Gesetzgebungsverfahren für den Haushalt 2025 nicht mehr abgeschlossen werden. Mit neuer Regierung und neuem Haushaltsgesetzgeber wird das Verfahren neu gestartet. Zeitgleich ist der Haushalt 2026 aufzustellen.