Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen hoch. Hier hilft das Wohngeld-Plus: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten - sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbstgenutztes Wohneigentum. Das Wohngeld-Plus unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und sichert somit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.

Informationsvideo zum Wohngeld-Plus Dauer: 2:52

Das Video steht Ihnen auch incl. einer Übersetzung in Gebärdensprache sowie in Leichter Sprache zur Verfügung.

Wohngeld-Plus für mehr Bürgerinnen und Bürger

Das Wohngeld-Plus: Sorgenfreier wohnen!

Welche Vorteile bringt die Wohngeld-Plus - Reform?

Die Anzahl der Wohngeldhaushalte wird verdreifacht. Zudem verdoppelt sich die Höhe des Wohngeldes im Durchschnitt für die bisher beziehenden Haushalte. Neu ist, dass das Wohngeld-Plus durch die Reform auch bei den Heizkosten entlastet und die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung abmildert.

Die Wohngeld-Plus - Reform besteht aus drei Komponenten:

1. Allgemeine Leistungsverbesserung

Das durchschnittliche Wohngeld steigt für die bisherigen Beziehenden um 190 Euro auf insgesamt etwa 370 Euro pro Monat.

Von der Wohngelderhöhung können laut Berechnungen des IW Köln (Mikrosimulation) im Jahr 2023 rund zwei Millionen Haushalte profitieren. Darunter sind rund 1,4 Millionen Haushalte, die durch die Reform erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch erhalten.
Insgesamt werden drei Gruppen von der Wohngelderhöhung durch die dauerhafte Heizkostenkomponente, die Klimakomponente und die Anpassung des Einkommensparameters in der Wohngeldformel profitieren:

  • Rund 600.000 Wohngeldhaushalte, die im Jahr 2023 auch ohne Anpassung Wohngeld bezogen hätten.
  • Rund 1.040.000 Haushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben und die aufgrund der Wohngeldverbesserung im Jahr 2023 erstmals oder wieder mit Wohngeld bei den Wohnkosten entlastet werden.
  • Rund 380.000 Haushalte, die zuvor Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII bezogen haben.

2. Dauerhafte Heizkomponente

Die nach der Anzahl der Personen gestaffelte Heizkostenpauschale wird eingeführt.

Die Heizkostenkomponente wird ein fortlaufender Leistungsbaustein im Wohngeld-Plus werden. Die Höhe der Heizkostenkomponente ist so gewählt, dass im Durchschnitt aller Empfängerinnen und Empfänger die durch eine Preisverdoppelung gegenüber 2020 entstehenden Mehrbelastungen ausgeglichen werden. Dies führt in der Wohngeldberechnung im Schnitt zu 1,20 Euro je qm mehr Wohngeld. Als Pauschale angelegt, setzt die Komponente zudem auch Anreize zur Sparsamkeit.

3. Klimakomponente

Die Klimakomponente dämpft die Wohnkostenbelastung in energieeffizienten Wohnungen.

Die Klimakomponente soll höhere Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestands und energieeffiziente Neubauten zur Erreichung der Klimaschutzziele pauschal abfedern. Es wird ein Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro je qm vorgesehen. Die bürokratiearme Lösung sieht einen gesamtwirtschaftlichen Pauschalansatz ohne Nachweiserfordernis in der Wohngeld-Administration vor.

Habe ich Anspruch auf Wohngeld-Plus?

Grundsätzlich gilt: Wer wenig Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld-Plus prüfen. Das gilt insbesondere für: 

  • Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente
  • Erwerbstätige Familien - auch Alleinerziehende und Paare - mit niedrigen Einkommen 
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich
  • Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat 
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen

Wer bereits andere Leistungen erhält, in denen die Unterkunftskosten berücksichtigt sind, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten. Dazu zählen z.B. Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe. 

Wichtig: Kinder in Wohngeld-Haushalten haben zudem einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket!

Wo kann ich prüfen, ob ich Anspruch auf Wohngeld-Plus habe?

Der Wohngeld-Plus-Rechner gibt einen ersten Überblick. Mit dem Rechner können Sie ganz einfach überprüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld-Plus haben.

Um direkt zum Wohngeld-Plus-Rechner zu gelangen, klicken Sie einfach auf das nachstehende Bild mit dem "Taschenrechner".

verweist auf: Wohngeld-Plus - Rechner (seit 1. Januar 2023)Aufpetrolfarbenem Hintergrund ist ein orangefarbener Kreis ist dem ein Ziffernfeld eines Taschenrechners abgebildet ist. Darüber steht Wohngeld-Plus

Wichtig: Verbindlich berechnen kann Ihren Wohngeldanspruch die für Sie zuständige Wohngeldbehörde.

Wie kann ich Wohngeld-Plus beantragen?

Wie bei jeder Unterstützungsleistung des Staates ist auch beim Wohngeld-Plus ein Antrag bei der zuständigen örtlichen Behörde erforderlich. Das ist das Wohngeldamt ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Viele Bundesländer bieten den Antrag bereits online auf ihren Internetseiten an. Suchen Sie unter https://verwaltung.bund.de/ nach "Wohngeld".

Dort finden Sie eine Übersicht und die zuständige Behörde im jeweiligen Bundesland.

Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld-Plus automatisch ohne gesonderten Antrag. In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich.

Hintergrund

Das Wohngeld-Plus ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zugestimmt. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolge am 8. Dezember 2022. Mit dem Wohngeld-Plus hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eine historische Wohngeldreform umgesetzt und sorgt damit für eine spürbare Entlastung von Haushalten.

Die Stärkung des Wohngeldes ist eines der zentralen sozialpolitischen Vorhaben der Ampelkoalition.