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Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen hoch. Hier hilft das Wohngeld-Plus: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten - sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbstgenutztes Wohneigentum. Das Wohngeld-Plus unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und sichert somit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.
"Wohnen ist ein Menschenrecht und muss bezahlbar bleiben. Die Preise für Strom und Heizung steigen spürbar – Geringverdienende, Alleinerziehende und Rentnerinnen und Rentner befürchten, sich wegen der hohen Wohnungskosten verschulden zu müssen oder sogar ihr Dach über dem Kopf zu verlieren. Deshalb haben wir eine historische Wohngeldreform auf den Weg gebracht, wie es sie seit der Einführung des Wohngeldes im Jahr 1965 noch nie gab. Mit dem 'Wohngeld Plus' werden wir rund 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in zwei Millionen Haushalten dauerhaft, zielgenau und verlässlich unterstützen."
Welche Vorteile bringt die Wohngeld-Plus - Reform?
Die Anzahl der Wohngeldhaushalte wird verdreifacht. Zudem verdoppelt sich die Höhe des Wohngeldes im Durchschnitt für die bisher beziehenden Haushalte. Neu ist, dass das Wohngeld-Plus durch die Reform auch bei den Heizkosten entlastet und die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung abmildert.
Die Wohngeld-Plus - Reform besteht aus drei Komponenten:
1. Allgemeine Leistungsverbesserung
Das durchschnittliche Wohngeld steigt für die bisherigen Beziehenden um 190 Euro auf insgesamt etwa 370 Euro pro Monat.
Von der Wohngelderhöhung können laut Berechnungen des IW Köln (Mikrosimulation) im Jahr 2023 rund zwei Millionen Haushalte profitieren. Darunter sind rund 1,4 Millionen Haushalte, die durch die Reform erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch erhalten.
Insgesamt werden drei Gruppen von der Wohngelderhöhung durch die dauerhafte Heizkostenkomponente, die Klimakomponente und die Anpassung des Einkommensparameters in der Wohngeldformel profitieren:
Rund 600.000 Wohngeldhaushalte, die im Jahr 2023 auch ohne Anpassung Wohngeld bezogen hätten.
Rund 1.040.000 Haushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben und die aufgrund der Wohngeldverbesserung im Jahr 2023 erstmals oder wieder mit Wohngeld bei den Wohnkosten entlastet werden.
Rund 380.000 Haushalte, die zuvor Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII bezogen haben.
2. Dauerhafte Heizkomponente
Die nach der Anzahl der Personen gestaffelte Heizkostenpauschale wird eingeführt.
Die Heizkostenkomponente wird ein fortlaufender Leistungsbaustein im Wohngeld-Plus werden. Die Höhe der Heizkostenkomponente ist so gewählt, dass im Durchschnitt aller Empfängerinnen und Empfänger die durch eine Preisverdoppelung gegenüber 2020 entstehenden Mehrbelastungen ausgeglichen werden. Dies führt in der Wohngeldberechnung im Schnitt zu 1,20 Euro je qm mehr Wohngeld. Als Pauschale angelegt, setzt die Komponente zudem auch Anreize zur Sparsamkeit.
3. Klimakomponente
Die Klimakomponente dämpft die Wohnkostenbelastung in energieeffizienten Wohnungen.
Die Klimakomponente soll höhere Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestands und energieeffiziente Neubauten zur Erreichung der Klimaschutzziele pauschal abfedern. Es wird ein Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro je qm vorgesehen. Die bürokratiearme Lösung sieht einen gesamtwirtschaftlichen Pauschalansatz ohne Nachweiserfordernis in der Wohngeld-Administration vor.
Habe ich Anspruch auf Wohngeld-Plus?
Grundsätzlich gilt: Wer wenig Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld-Plus prüfen. Das gilt insbesondere für:
Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente
Erwerbstätige Familien - auch Alleinerziehende und Paare - mit niedrigen Einkommen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich
Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat
Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen
Wer bereits andere Leistungen erhält, in denen die Unterkunftskosten berücksichtigt sind, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten. Dazu zählen z.B. Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe.
Wichtig: Verbindlich berechnen kann Ihren Wohngeldanspruch die für Sie zuständige Wohngeldbehörde.
Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025
Im Wohngeldgesetz ist eine regelmäßige Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt. Diese garantiert die Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietpreisentwicklung in Deutschland. Die letzte Erhöhung des Wohngeldes gab es am 1. Januar 2023. Somit wird das Wohngeld zum 1. Januar 2025 angehoben. Der Wohngeld-Plus - Rechner 2025 bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob und in welcher Höhe Sie evtl. einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Wie kann ich Wohngeld-Plus beantragen?
Wie bei jeder Unterstützungsleistung des Staates ist auch beim Wohngeld-Plus ein Antrag bei der zuständigen örtlichen Behörde erforderlich. Das ist das Wohngeldamt ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Viele Bundesländer bieten den Antrag bereits online auf ihren Internetseiten an. Suchen Sie unter https://verwaltung.bund.de/ nach "Wohngeld".
Dort finden Sie eine Übersicht und die zuständige Behörde im jeweiligen Bundesland.
Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld-Plus automatisch ohne gesonderten Antrag. In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich.
Links zu den Infoseiten der Bundesländer zum Wohngeld
Das Wohngeld-Plus ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zugestimmt. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolge am 8. Dezember 2022. Mit dem Wohngeld-Plus hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eine historische Wohngeldreform umgesetzt und sorgt damit für eine spürbare Entlastung von Haushalten.
Die Stärkung des Wohngeldes ist eines der zentralen sozialpolitischen Vorhaben der Ampelkoalition.
Informationen zum Wohngeld
Das Wohngeld als vorgelagerte soziale Sicherungsleistung ist ein sehr zielgerichtetes Instrument zur Entlastung von Haushalten mit geringen Einkommen bei hohen Wohnkosten. Einkommensschwächere Haushalte oberhalb der Grundsicherung bekommen das Wohngeld als Zuschuss zu den Wohnkosten. Das gilt für Mieterinnen und Mieter ebenso wie für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum mit geringeren Einkommen.
Aktuell beziehen in Deutschland rund 1.200.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld. 44 Prozent der Wohngeldbeziehenden sind Familien - darunter viele Alleinerziehende. In 52 Prozent der Wohngeldhaushalte leben Rentnerinnen und Rentnern.
Über einen Antrag auf Wohngeld entscheidet die Wohngeldbehörde vor Ort. Wie viel Wohngeld ein Haushalt bekommt, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen: die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die Höhe der Miete oder Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie den Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Weiterführende Information zum Thema Wohngeld stehen hier für Sie bereit.