Schifffahrt, Windkraft, Naturschutz ... - der Raumordnungsplan stellt sicher, dass bei der Nutzung von verfügbaren Flächen in Nordsee und Ostsee alle Interessen berücksichtigt werden.

In der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nordsee und Ostsee müssen viele konkurrierende Interessen miteinander in Einklang gebracht werden. Um die räumlichen Konflikte zu begrenzen und möglichst viele unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen, hat die Bundesregierung die seit 2009 geltenden Pläne für die Nutzung der AWZ angepasst. Der Raumordnungsplan ist am 1. September 2021 in Kraft treten.

Wer darf die AWZ wie nutzen?

Die Nutzung der AWZ in der Nordsee und Ostsee ist für Deutschland lebensnotwendig, denn

  • wir brauchen eine sichere Schifffahrt als Voraussetzung für den Wirtschaftsverkehr
  • wir brauchen die Offshore-Windenergie für den Klimaschutz
  • wir brauchen den Meeresnaturschutz für die Erhaltung des Ökosystems Meer.

Und es gibt noch viele weitere Nutzungen wie die Fischerei, die Verlegung von Kabeln und Rohrleitungen, die Rohstoffgewinnung, die Forschung, die militärische Nutzung sowie die Freizeitnutzung.

All diese verschiedenen Belange zeigen: In der begrenzt großen AWZ sind räumliche Konflikte unvermeidbar.

Seit die bisherigen Raumordnungspläne für die AWZ im Jahr 2009 beschlossen wurden, haben sich die tatsächlichen, die rechtlichen und die politischen Gegebenheiten weiterentwickelt.

  • Tatsächlich haben viele Nutzungen und Funktionen der AWZ zugenommen.

  • Rechtlich gibt es seit dem 23. Juli 2014 die europäische Richtlinie zur maritimen Raumordnung. Laut dieser Richtlinie muss ein Ökosystem-Ansatz Grundlage für bestehende Raumordnungspläne sein.
  • Politisch will die Bundesregierung in der deutschen AWZ 30 Gigawatt (GW) Offshore-Windenergie bis 2030 installieren, und bis 2035 sogar 40 GW.

All diese Pläne und Interessen benötigen immer mehr Platz innerhalb der AWZ – das gilt besonders für die Offshore-Windenergie. Damit steigt die Konkurrenz um die verfügbare Meeresfläche.

Ein Schweinswal taucht auf. Man sieht Teile des Körpers und die Rückflosse. Ein Schweinswal taucht auf. Man sieht Teile des Körpers und die Rückflosse. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock - bestoffelix


Wie kann man die unterschiedlichen Interessen umweltverträglich miteinander in Einklang bringen? Die Bundesregierung hat diesen Prozess über die Raumordnung koordiniert, indem sie die Raumordnungspläne aus dem Jahr 2009 auf der Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung erneuert hat.

Wie funktioniert der Raumordnungsplan?

Der Raumordnungsplan koordiniert alle Belange im Planungsraum (in diesem Fall der AWZ). Hierzu trifft er Regelungen (sogenannte Festlegungen), um allen einzelnen Anliegen die bestmögliche Nutzung bei gleichzeitig minimaler Behinderung der konkurrierenden Interessen zu ermöglichen.

Der Raumordnungsplan reserviert Flächen für die einzelnen Nutzungen. Dabei gibt es zwei Gebietskategorien:

  1. "Vorranggebiete" dürfen nur von den als vorrangig festgelegten Nutzungen in Anspruch genommen werden. Alle anderen Aktivitäten, die damit nicht vereinbar sind, sind strikt ausgeschlossen.
  2. "Vorbehaltsgebiete" sollen ebenfalls nur von bestimmten Nutzungen in Anspruch genommen werden – hier können anderweitige Nutzungen aber im Einzelfall ausnahmsweise stattfinden.

So ermöglicht es der Raumordnungsplan, solche Interessen, die nicht miteinander kompatibel sind (wie zum Beispiel die Schifffahrt und die Windenergie), räumlich zu entzerren. Damit trägt er dazu bei, die (Planungs-) Sicherheit für die einzelnen Aktivitäten innerhalb der AWZ zu erhöhen.

Zwei Containerschiffe auf der Nord- oder Ostsee Zwei Containerschiffe auf der Nord- oder Ostsee (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BSH/ Claudia Thomsen


Gleichzeitig ermöglicht der Raumordnungsplan die Mehrfachnutzung bestimmter Gebiete in der AWZ für solche Aktivitäten, die miteinander kompatibel sind (wie zum Beispiel Schifffahrt und Forschung). So sorgt er dafür, dass der begrenzte Raum der AWZ möglichst effizient genutzt werden kann.

Der Raumordnungsplan: Ausgleich der Interessen

Der Raumordnungsplan hat Vorteile für alle Nutzungen der AWZ.

Transparenz ist oberstes Gebot

Der Raumordnungsplan wurde transparent erstellt. Einzelheiten zum Verfahren der Planaufstellung finden Sie hier

Nachhaltige maritime Raumordnung

Die maritime Raumordnung trägt dazu bei, dass die Zukunft der Meere sich nicht nach dem Motto "der Stärkere gewinnt" ausrichtet, sondern als nachhaltige Entwicklung für zukünftige Generationen gestaltet werden kann. Diese nachhaltige Entwicklung in der AWZ ist wichtig für ganz Deutschland, denn die Nutzung des Meeres endet nicht einfach an der Küste. Sie strahlt vielmehr aus auf das ganze Land: Warenströme, Daten- und Energiekabel, Rohrleitungen, Rohstoffgewinnung etc. im Meer setzen sich an Land fort. Die nachhaltige Entwicklung der AWZ trägt dazu bei, die Menschen in ganz Deutschland mit Gütern und Dienstleistungen zu versorgen.

Eine große Schar Vögel fliegt an eine Offshore-Windparkanlage vorbei. Eine große Schar Vögel fliegt an eine Offshore-Windparkanlage vorbei. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock-Terence AR Watts

Ausgewählte Grundlagen für den neuen Raumordnungsplan

Ausgewählte Grundlagen für den neuen Raumordnungsplan (Auszüge aus dem Raumordnungsgesetz) finden Sie hier.