Der Raumordnungsplan: Das Verfahren

Typ: Artikel

Im Juni 2019 informierte die Bundesregierung die Öffentlichkeit, öffentliche Stellen und die Anrainerstaaten über die geplante Fortschreibung der derzeitigen Raumordnungspläne. Alle Stakeholder in der AWZ waren aufgefordert, ihre dortigen Aktivitäten und Planungen zu übermitteln – ebenso wie alle weiteren Informationen, die für die Erstellung des neuen Raumordnungsplans wichtig sein könnten.

Auf Grundlage dieser Informationen, vieler bilateraler Gespräche, weiterer Recherchen und eigener Erkenntnisse (nicht zuletzt aus einem eigens dafür eingerichteten unabhängigen wissenschaftlichen Begleitkreis), hat die Bundesregierung drei Szenarien und Konzepte für den neuen Raumordnungsplan entwickelt und zur Diskussion gestellt. Der Fokus lag dabei auf

  • den traditionellen Nutzungen (1. Szenario)
  • dem Klimaschutz und den Erneuerbaren Energien (2. Szenario)
  • dem Meeresnaturschutz (3. Szenario)

Aus all den Erkenntnissen, die aus diesen vorbereitenden Schritten gewonnen wurden, hat die Bundesregierung im September 2020 den "ersten" Planentwurf erstellt. Die Öffentlichkeit, betroffene öffentliche Stellen und Anrainerstaaten hatten die Möglichkeit, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen.

Nachdem die Stellungnahmen ausgewertet und die Ergebnisse mit den fachlich betroffenen Bundesministerien abgestimmt worden waren, konnte der erste Planentwurf im Mai 2021 fortgeschrieben werden. Bis Ende Juni 2021 konnten Öffentlichkeit und öffentliche Stellen sowie Länder und Verbände zum fortgeschriebenen "zweiten" Planentwurf Stellung nehmen. Die betroffenen Bundesministerien haben den Planentwurf unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen abschließend geprüft. Der neue Raumordnungsplan ist als Rechtsverordnung des BMI am 1. September 2021 in Kraft getreten.

Auch der Deutsche Bundestag hat die Entwicklung des Raumordnungsplans begleitet. Ende Oktober 2020 hat der Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ein parlamentarisches Webinar zum Raumordnungsplan mit Fokus auf Umweltbelangen durchgeführt. Im Rahmen eines Webinars im März 2021 beschäftigte sich der für Raumordnung zuständige Bundestagsausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen (Bauausschuss) mit dem koordinierenden Auftrag des Raumordnungsplans. Am 23. Juni 2021 fand ein öffentliches Fachgespräch durch den Bauausschuss statt.