Hochwasser machen nicht an Landesgrenzen halt

Hochwasser machen nicht an Landesgrenzen halt, Schutzmaßnahmen müssen daher die Flussgebiete als Ganzes in den Blick nehmen: Von der Quelle bis zur Mündung, einschließlich sämtlicher Zu- und Abflüsse.

Der sogenannte "Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz" (BRPH) vom 1. September 2021 trifft bundesweit einheitlich hohe raumplanerische Standards für einen optimierten Hochwasserschutz; er ergänzt die Regelungen der Wasserwirtschaft und legt bundesweit fest, wie bestimmte Flächen genutzt werden können. Dadurch lassen sich Hochwasserrisiken minimieren – besonders für Siedlungsflächen und wichtige Verkehrs- und Energienetze.

Helfer sitzen in einem Boot bei Hochwasser und fahren durch eine Altstadt. Anwohner stehen hüfthoch im Wasser und beobachten die Helfer. Helfer sitzen in einem Boot bei Hochwasser und fahren durch eine Altstadt. Anwohner stehen hüfthoch im Wasser und beobachten die Helfer. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: GettyImages

Der Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz hat vor allem folgende Ziele:

  • Bundesweite Harmonisierung raumplanerischer Standards zur besseren Koordinierung des Hochwasserschutzes und ein auf die gesamte Flussgebietseinheit bezogener raumplanerischer Ansatz (zum Besipiel Unter- und Oberliegerschutz, das heißt Schutzmaßnahmen, die sowohl den flussabwärts als auch flussaufwärts liegenden Anrainern zugutekommen)
  • Einführung eines risikobasierten Ansatzes in der Raumplanung zur Berücksichtigung differenzierter Aspekte (Empfindlichkeiten, Schutzwürdigkeiten)
  • Regelung "Kritischer Infrastrukturen" zur Verbesserung des Schutzes von Anlagen von nationaler oder europäischer Bedeutung.

Auf Bestehendem aufbauen

Von Seiten der Landes- und Kommunalplanung sowie der Wasserwirtschaft ist der Hochwasserschutz in den letzten Jahren schon deutlich verbessert worden. Der Bundesraumordnungsplan verzahnt nun effizient bestehende Regelungen mit neueren Anforderungen. Dabei bleiben die Rechte der Wasserwirtschaft und die Planungshoheit der Länder und Kommunen bewahrt.

Forschungsprojekte und Zeitplan

Während der Entwicklung des BRPH wurden zwischen 2015 und 2020 drei Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) beauftragt:

Auf Grundlage dieser Modellvorhaben und weiterer Abstimmungsgespräche insbesondere mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesraumordnungen und der Wasserwirtschaft entwickelte der Bund einen Planentwurf und gab ihn am 28. September 2020 in die Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen. Nach Auswertung der über 250 eingereichten Stellungnahmen und Abstimmung mit den betroffenen Ressorts fand die Länder- und Verbändeanhörung zum fortgeschriebenen Planentwurf statt. Der finale Raumordnungsplan ist als Rechtsverordnung am 1. September  2021 in Kraft getreten.