Fußball-Europameisterschaft und Olympische Sommerspiele

Die kommenden Wochen werden ganz im Zeichen des Sports stehen. Zunächst bei der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland und anschließend bei den Olympischen Sommerspielen in Paris.

Sport als Baustein aktiver Lebensgestaltung

Die meisten Menschen wollen Sport aber nicht nur passiv als Zuschauerin oder Zuschauer erleben. Für sie ist Sport ein wichtiger Baustein für eine aktive und gesundheitsbewusste Lebensgestaltung.

Deshalb treiben viele Menschen – unabhängig von Alter und sozialer Herkunft – in ihrer Freizeit aktiv Sport. Sei es organisiert im Verein in der Sporthalle oder auf dem Sportplatz, individuell im Fitnessclub oder einfach draußen im Park - egal ob im ländlichen Raum oder in städtischer Umgebung - Sport verbindet!

Sport kann dazu beitragen kulturelle, sprachliche und soziale Grenzen zu überwinden und ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu schaffen. Damit leistet Sport einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration. Nicht zuletzt dank des großartigen Engagements zahlreicher meist ehrenamtlich Tätiger wird ein vielfältiges Sportangebot in Vereinen vorgehalten, das allen Menschen offensteht.

Sportstätten als Teil der Daseinsvorsorge

Dafür ist es wichtig, dass vor Ort in unseren Städten und Gemeinden baulich gut ausgestattete und barrierefreie Sportstätten zur Verfügung stehen. Sie sind Teil der Daseinsvorsorge und im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung von besonderer Bedeutung.

Drohnenaufnahme von der sanierten Leichathletikanlage der Inselschule Fehmarn Drohnenaufnahme von der sanierten Leichathletikanlage der Inselschule Fehmarn (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Stadt Fehmarn

Bau und Erhalt von Sportstätten für den Breiten- und Vereinssport liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kommunen. Für deren Finanzausstattung sind wiederum die Bundesländer zuständig sind. Sie sollen die Kommunen bei dieser Aufgabe angemessen unterstützen; ggf. auch mit eigenen Förderprogrammen. Doch angesichts des hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs sowie zur Erreichung übergeordneter Ziele, insbesondere der nationalen Klimaschutzziele, unterstützt auch das BMWSB die Länder und Kommunen bei der Sanierung und Modernisierung der Sportstätten in verschiedener Weise.

Damit leistet der Bund einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und verbessert vor Ort die Rahmenbedingungen. Dadurch wird insbesondere Kindern und Jugendlichen ermöglicht, zum Beispiel schwimmen zu lernen, Leichtathletik zu treiben oder eben im Verein Fußball zu spielen. Kinder und Jugendliche haben also nicht nur die Möglichkeit sich zu bewegen, sich auszutesten und auszupowern, sondern hier wird ihnen auch Teamfähigkeit und Gemeinsinn vermittelt.

Bundesprogramm SJK

Das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" wurde erstmals im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung im Jahr 2015 aufgelegt. Nachstehend finden Sie einige interessante Kennzahlen:

  • Der Bund hat seit 2015 Fördermittel in Höhe von mehr als 2,1 Milliarden Euro bereitgestellt.

  • Über 80 Prozent der Mittel werden für die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten eingesetzt.

  • Davon alleine seit 2022 rund 645 Millionen Euro

  • Zwischen 2015 und 2021 auch 225 Sportplätze und Sportparks saniert oder durch einen Ersatzneubau ersetzt werden

Schwimmbecken eines Freibades. Rechts am Bildrand der Aufsichtsturm der Rettungsschwimmer. Am Beckenrand und im Wasser viele Personen. Im Hintergrund grüne Bäume Schwimmbecken eines Freibades. Rechts am Bildrand der Aufsichtsturm der Rettungsschwimmer. Am Beckenrand und im Wasser viele Personen. Im Hintergrund grüne Bäume (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock/schulzfoto

Seit 2022 wird das Bundesprogramm SJK aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert. Daher steht die energetische Sanierung der Einrichtungen im Fokus der Förderung. Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen und hohen energetischen Anforderungen mit dem Ziel einer deutlichen Absenkung von Treibhausgas-Emissionen genügen. Sportfreianlagen sind daher über das Programm nicht mehr förderfähig. Ausgenommen hiervon sind Freibäder; hier werden neben einer Modernisierung insbesondere Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung bzw. zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien gefördert.

Erst Mitte März 2024 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Förderung von weiteren 68 Projekten beschlossen, davon 57 Sporthallen, Schwimmbäder sowie Mehrzweckhallen, die in der Regel auch für eine sportliche Nutzung offenstehen.

Nähere Informationen zum Programm und weitere Beispiele zu den vielfältigen Projekten, die aus dem Programm gefördert werden, finden sich unter www.sport-jugend-kultur.de.

Darüber hinaus hat der Bund den Ländern in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 370 Millionen Euro aus dem "Investitionspakt Sportstätten" als Bundesfinanzhilfen zur Verfügung gestellt. Damit konnten die Sanierung, der Ausbau oder Ersatzneubau von rund 600 kommunalen Sportstätten in Angriff genommen werden. Bis Ende 2026 werden diese Projekte noch ausfinanziert. Unter den geförderten Maßnahmen sind auch zahlreiche Sportfreianlagen.

Barrierefreie Sportstätten

Bei der Sanierung von Sportstätten ist der Abbau von Barrieren ein zentrales Anliegen. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 30 Abs. 5 UN-BRK) und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung verpflichtet sich Deutschland, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt an Erholungs-, Freizeit-, und Sportaktivitäten teilnehmen können. Um den Kommunen und Verantwortlichen in Sportvereinen eine Hilfestellung zur Schaffung barrierefreier Sportstätten an die Hand zu geben, wurden die Ergebnisse des Forschungsprojekts "Abbau von Barrieren in der städtebaulichen Sportstätteninfrastruktur – Barrierefreie Sportstätten" im Rahmen der Begleitforschung zum Investitionspakt Sportstätten in einem Handlungsleitfaden gebündelt. Er enthält praktische Tipps, wie Barrieren abgebaut werden können.

Grundsätzlich kann die Sanierung von Sportstätten auch mit den Programmen der Städtebauförderung erfolgen. Hauptziel der Städtebauförderung ist es, Städte und Gemeinden bei der Beseitigung städtebaulicher Missstände zu unterstützen und sie damit nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken. Mit der Städtebauförderung werden daher Investitionen in die öffentliche Infrastruktur in den Städten und Gemeinden im Rahmen von sog. Gesamtmaßnahmen unterstützt. Dabei können grundsätzlich auch Sportanlagen gefördert werden, soweit eine Anbindung an das Quartier gewährleistet ist. Grundvoraussetzungen für eine Förderung sind die Abgrenzung eines Fördergebiets durch die Kommune sowie ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, das unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt wird und in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Zudem sind Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel Voraussetzung. Die konkrete Umsetzung der Programme der Städtebauförderung erfolgt durch die Länder. Diese erstellen eigene Förderrichtlinien und entscheiden auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen. Nähere Informationen zur Städtebauförderung insgesamt finden Sie unter www.staedtebaufoerderung.info.