Gutes Wohnen

Typ: Artikel

Neue Wege für ein bezahlbares Zuhause

Wohnen betrifft uns alle! Ob wir ein Haus kaufen oder bauen möchten, als Mieter oder Vermieter mit Wohnraummangel konfrontiert sind, oder gar von Wohnungslosigkeit bedroht – das Thema Wohnen begleitet uns in vielen Lebenslagen.

Wohnen ist ein Menschenrecht! Deshalb hat das BMWSB diesem Thema eine zentrale Bedeutung zugeschrieben und vielfältige Maßnahmen ergriffen, um die Herausforderungen zu bewältigen. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, den Erwerb von Eigentum zu erleichtern und die Bürgerinnen und Bürger bei hohen Wohnkosten spürbar zu entlasten.

Die historische Wohngeld-Plus-Reform hat maßgeblich dazu beigetragen, dass in Zeiten gestiegener Energiekosten und hoher Inflation mehr Bürgerinnen und Bürgern mit geringen Einkommen als je zuvor Unterstützung bei ihren hohen Wohnkosten erhalten. Zusätzlich wurden auch noch zwei Heizkostenzuschüsse an Bürgerinnen und Bürgern im Wohngeld-Bezug sowie an Studierende und Auszubildende im BAföG-Bezug ausgezahlt.

Wohngeld-Plus

Auf Geldscheinen und Münzen stehen Buchstabenwürfel die das Wort Wohngeld bilden Auf Geldscheinen und Münzen stehen Buchstabenwürfel die das Wort Wohngeld bilden (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock - Rasmus

Gezielte und verlässliche Entlastung für Millionen Menschen

Seit dem 1. Januar 2023 ist die "Wohngeld Plus"-Reform in Kraft. Allein rund 1,2 Millionen Haushalte erhalten durch die Reform erstmals oder wieder Wohngeld. Das sind fast doppelt soviele Haushalte als vor der Reform! In das neue "Wohngeld Plus" wurde neben einer dauerhaften Heizkostenkomponente auch eine Klimakomponente integriert. Das ist ein deutliches Plus für viele Bürgerinnen und Bürgern, deren Einkommen nicht ausreicht, um ihre Miete zu bezahlen oder ihr Eigenheim zu unterhalten.

Wohngeld Dynamisierung – Erfolg der Wohngeld Plus-Reform verstetigt

Die Dynamisierung des Wohngelds erfolgt aufgrund der inflationsbedingten Preissteigerungen und stellt somit langfristig sicher, dass Bürgerinnen und Bürger weiterhin mit dem Wohngeld zielgenau und bedarfsgerecht unterstützt werden. Die Dynamisierung verhindert, dass Haushalte aufgrund der jährlichen Bürgergeldanpassungen in die Grundsicherung wechseln oder aufgrund rein nominal steigender Löhne oder Renten den Wohngeldanspruch verlieren. Die Dynamisierung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Heizkostenzuschuss I und II

Der Heizkostenzuschuss I und II hat Menschen, die Wohngeld beziehen sowie Studierenden und Azubis bei der Bewältigung gestiegener Heizkosten eine spürbare finanzielle Entlastung verschafft.

Im Jahr 2022 wurden zwei Heizkostenzuschüsse gewährt, damit Bürgerinnen und Bürgern im Wohngeldbezug und in Ausbildung in der Heizperiode ihre gestiegenen Heizkosten bezahlen konnten – der „Heizkostenzuschuss I“ bereits zum 1. Juni 2022, gefolgt vom „Heizkostenzuschuss II“ am 16. November 2022. Die pauschal ausgezahlten Zuschüsse haben rund zwei Millionen Bürgerinnen und Bürgern bei der Bewältigung der Heizkosten kurzfristig, gezielt und unbürokratisch unterstützt.

CO2-Kostenaufteilungsgesetz – Faire Aufteilung der Energiekosten zwischen Vermietern und Mietern

Mieterinnen und Mieter mussten seit 2021 den vollen CO2-Preis auf Öl und Gas bezahlen. Das hat sich seit 1. Januar 2023 geändert. Ein Stufenmodell sorgt für eine faire Aufteilung der Kosten zwischen Vermietern und Mietern. Die neue Regelung bietet somit Anreize sowohl für Vermieterinnen und Vermieter zum energetischen Sanieren als auch Anreize zur Energieeinsparung seitens der Mieterinnen und Mieter.

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Neues Förderprogramm "Jung kauft Alt" – für den Erwerb und die Sanierung von Bestandsgebäuden

Eine junge Familie mit einem Kind steht vor einem Haus und hält einen Hausschlüssel in der Hand Eine junge Familie mit einem Kind steht vor einem Haus und hält einen Hausschlüssel in der Hand (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock - smole

Im Gegensatz zum Sanieren im Bestand verbraucht der Neubau von Wohnraum mehr Ressourcen, verursacht höhere CO2-Emissionen und versiegelt zusätzliche Flächen. Umso sinnvoller ist es, bestehende Gebäude durch Sanieren zu erhalten. Daher hat die Bundesregierung im September 2024 ein Wohneigentumsprogramm "Jung kauft Alt" für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden eingeführt. Die Förderung ist verbunden mit einer Sanierungsauflage. So können junge Familien mit kleinen und mittleren Einkommen vergleichsweise kostengünstigen Wohnraum erwerben und diesen Schritt für Schritt sanieren, ohne dabei finanziell überlastet zu werden. Attraktiv ist das Programm insbesondere auch in Kombination mit der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), die Sanierungsmaßnahmen fördert.

"Wohneigentum für Familien" – Förderprogramm für Familien mit geringerem und mittlerem Einkommen

Seit Juni 2023 gibt es für Familien mit geringem und mittlerem Einkommen und minderjährigen Kindern im Haushalt eine neue Fördermöglichkeit durch das Bundesprogramm "Wohneigentum für Familien". Förderinstrument des neuen Wohneigentumsprogramms für Familien ist der KfW-Kredit mit Zinsverbilligung. Das wirkt sich unmittelbar positiv auf die Finanzierung aus. Mit Wirkung zum 16. Oktober 2023 hat das BMWSB die Konditionen noch einmal verbessert und somit den Kreis der potenziellen Antragsberechtigten erheblich erweitert – sowohl die Einkommensgrenze als auch die Kredithöchstbeträge wurden hierfür erhöht. Im März 2024 wurden die Konditionen in Form einer Verlängerung der Zinsbindungsfrist von zehn auf zwanzig Jahre (Wahlmöglichkeit) erneut verbessert. Für die Jahre 2023 und 2024 standen jeweils bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung.

Förderung genossenschaftlichen Wohnens – In der Gemeinschaft aktiv für ein bezahlbares und klimagerechtes Zuhause

Wohnungsgenossenschaften sind eine wichtige Säule auf dem Wohnungsmarkt und bieten langfristigen, sicheren und bezahlbaren Wohnraum. In Deutschland gibt es rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften, die etwa 2,2 Millionen Wohnungen bewirtschaften, in denen rund fünf Millionen Bürgerinnen und Bürger leben. Der Bund und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern seit Oktober 2022 den Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. 

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen. Das Programm setzt Anreize zur Neugründung von Wohnungsgenossenschaften, hebt Potenziale für Bestandserweiterungen (Neubau und Nachverdichtung) bzw. zur Durchführung von Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Für 2023 standen insgesamt 9 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm wurde sehr gut angenommen, weshalb die Mittel im Bundeshaushalt 2024 auf 15 Millionen Euro erhöht wurden.

Neue Wohngemeinnützigkeit (NWG) – Dauerhaft bezahlbaren Wohnraum ermöglichen

Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, eine neue Wohngemeinnützigkeit (NWG) einzuführen, die neben dem sozialen Wohnungsbau ein Segment des dauerhaft bezahlbaren Wohnraums schaffen soll. Die Wiedereinführung der NWG ist nun durch gesetzliche Änderungen in der Abgabenordnung umgesetzt und tritt zum Januar 2025 in Kraft. Damit werden die Voraussetzungen für ein neues unternehmerisches Segment auf dem Wohnungsmarkt geschaffen. Sozial orientierte Unternehmen, Vereine und Stiftungen können künftig vergünstigten Wohnraum bereitstellen und dabei von den umfassenden Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren, solange die angebotene Miete unter der marktüblichen Miete liegt.

KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" – Barrierefreies Wohnen ermöglichen

Das Thema Barrierefreiheit gewinnt insbesondere durch den demografischen Wandel zunehmend an Relevanz und spielt daher auch im Bündnis bezahlbarer Wohnraum eine wichtige Rolle, um von vornherein mehr barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Mit dem KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" unterstützt das BMWSB Bürgerinnen und Bürger dabei, ihre Wohnungen barrierefrei umzubauen, um möglichst lange in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Sie erhalten einen Investitionszuschuss z. B. für entsprechende bauliche Maßnahmen. Im Jahr 2023 standen für das Programm 75 Millionen Euro zur Verfügung. Aufgrund des hohen Bedarfs wurden die für 2024 zur Verfügung stehenden Mittel auf 150 Millionen Euro verdoppelt.