Gutes Planen

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Verwaltung und Baustelle von morgen schon heute ermöglichen

Damit wichtige Bauprojekte schneller umgesetzt werden können, müssen wir den gesamten Prozess beschleunigen – von der Planung über die Genehmigung bis hin zum eigentlichen Bau. Um das zu schaffen, wurde das Bauplanungsrecht bereits mehrfach vereinfacht. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien leichter zu machen, Beteiligungsverfahren effektiver zu gestalten und mehr Digitalisierung einzuführen.

Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist der Bund-Länder-Pakt, der im September 2023 beschlossen wurde. Darin haben sich der Bund und die Bundesländer auf konkrete Maßnahmen geeinigt, von denen viele schon umgesetzt wurden.

Zudem brauchen wir Innovationen und mehr Effizienz auf der Baustelle, um kostengünstiger bauen zu können. Denn die insgesamt angestiegenen Baukosten sind aufgrund hoher Inflation und gestiegener Zinsen ein zunehmendes Hemmnis für den Neubau. Deswegen unterstützt das BMWSB aktiv die Baukostensenkung, beispielsweise mit der Einführung des "Gebäudetyps E" und einer eigens eingerichteten Geschäftsstelle für "Serielles, modulares und systemisches Bauen".

Zusätzlich fördert das BMWSB neue Technologien und Ideen, damit moderne und umweltfreundliche Produkte schneller auf den Baustellen eingesetzt werden können. Ein Meilenstein dabei ist die Gründung eines Bundesforschungszentrums, das sich auf klimafreundliches und ressourcenschonendes Bauen spezialisiert.

Modellvorhaben "Innovation im Gebäudebereich": Der Bund stellt hierfür 50,6 Millionen Euro bereit. Modellvorhaben "Innovation im Gebäudebereich": Der Bund stellt hierfür 50,6 Millionen Euro bereit. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Erfahren Sie hier, welche Maßnahmen die Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und wie moderne Ansätze das Bauen effizienter, nachhaltiger und zukunftsfähiger gestalten können.

Beschleunigungspakete – Anpassungen im BauGB für mehr Erneuerbare Energien und mehr Digitalisierung

Mit verschiedenen Planungsbeschleunigungspaketen hat die Bundesregierung bereits im ersten Jahr ihrer Amtszeit für ein höheres Tempo bei der Planung, Genehmigung und Realisierung von zukunftsweisenden Vorhaben in den Bereichen Erneuerbare Energien, Verkehr, Bau und Digitalisierung gesorgt. Die "Digitalisierungsnovelle BauGB" sorgt dafür, dass Planen und Bauen in Deutschland einfacher, schneller und bürgerfreundlicher werden. Dadurch können digitalisierte Beteiligungsverfahren, Regelverfahren und Änderungen an Bauleitplänen zukünftig einfacher und schneller vorgenommen werden. Zudem wurde der Ausbau der Erneuerbaren Energien gestärkt, indem Wind- und Solaranlagen in Gewerbe- und Industriegebieten ausdrücklich zulässig sind und Agri-PV-Anlagen vereinfacht zugelassen werden können. Dieses Beschleunigungspaket ist seit dem 7. Juli 2023 in Kraft.

Der Bund-Länder-Pakt – Tempo für Planen, Bauen, Umsetzung

Eine Hand hält eine Stoppuhr fest. Im Hintergrund eine Großbaustelle Eine Hand hält eine Stoppuhr fest. Im Hintergrund eine Großbaustelle (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock/Sergey Yarochkin

Die Planung, Genehmigung und Umsetzung zentraler Infrastrukturprojekte muss schneller vorangehen. Erstmals haben sich daher Bund und Länder im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 auf einen Pakt zur Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung verständigt. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Leitung des Kanzleramts treibt seither die Umsetzung der Pakt-Maßnahmen voran. Im Juni 2024 wurde hierzu ein erster Zwischenbericht vorgestellt.

Wiederaufbauklausel im Baugesetzbuch (BauGB) – Aktivierung bauplanungsrechtlicher Sonderregelungen im Katastrophenfall

In Reaktion auf die gravierende Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und NRW im Jahr 2021 hat die Bundesregierung eine Wiederaufbauklausel zur Bewältigung von Naturkatastrophen mit erheblichen Auswirkungen auf den Gebäude- und Infrastrukturbestand im BauGB eingefügt. Die Wiederaufbauklausel ermöglicht es den Landesregierungen, dringend benötigte Gebäude wie Wohnungen, Supermärkte oder Kitas schnell und unkompliziert errichten zu lassen. Gebäude können z. B. örtlich versetzt wiederaufgebaut werden, um künftige Schäden zu vermeiden. Die Klausel ist seit dem 7. Juli 2023 in Kraft.

Tempo beim Ausbau von Windenergieanlagen an Land – Anpassungen im BauGB stellen die Weichen

Auf einem Sonnenblumenfeld stehen Windräder und Solarpanele Auf einem Sonnenblumenfeld stehen Windräder und Solarpanele (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock-adrian_ilie825

Damit Deutschland unabhängiger von fossilen Energiequellen wird, muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigt werden. Das hat die durch den Angriffskrieg Russlands verursachte Energiekrise allen vor Augen geführt. Die Bundesregierung hat durch eine Anpassung des Baugesetzbuches die Basis für den beschleunigten Ausbau der Windenergieerzeugung an Land (Onshore) gelegt. Damit ist das Ziel erreichbar, zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land zu nutzen. Die entsprechende Änderung des Baugesetzbuches ist seit dem 1. Februar 2023 in Kraft.

"Kleine Energie-Novelle" im BauGB – Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien

Die sogenannte "Kleine Energie-Novelle" beschleunigt seit ihrem Inkrafttreten am 4. Januar 2023 den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Windenergie- und Photovoltaikanlagen können schneller gebaut werden. Die Novelle befördert auch die Wasserstoffproduktion aus erneuerbaren Energiequellen. Flankiert werden die Maßnahmen mit Einzelregelungen im Rahmen der 3. Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG), durch die die Nutzung von Biomasse verbessert wird.

 

"Gebäudetyp E" – einfach, experimentell, effizient

Mehrfamilienhaus im Rohbau mit Gerüst und einem Baukran Mehrfamilienhaus im Rohbau mit Gerüst und einem Baukran (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock - Maurice Tricatelle

Das Planen und Bauen nach dem sogenannten "Gebäudetyp E" birgt große Potenziale, das Bauen einfacher und somit kostengünstiger zu machen. Das BMWSB hat hierfür sogenannte "Leitlinien und Prozessempfehlungen zum Gebäudetyp E" veröffentlicht. Diese Leitlinien und weitere geplante Anpassungen des Vertragsrechts durch das Bundesjustizministerium sollen es den Baubeteiligten ermöglichen, leichter und rechtssicher von bisherigen "Komfort-Standard"-Regeln abweichen zu können, die keine Auswirkungen auf die Sicherheit der Gebäude haben. Wir gehen dabei Seite an Seite mit unseren Partnern in der Bauwirtschaft sowie in Bund und Ländern. Durch die Anwendung der einfacheren Standards kann im besten Fall von Einsparungen von bis zu zehn Prozent der Herstellungskosten ausgegangen werden.

Flankierend haben die für das Bauordnungsrecht zuständigen Länder in ihrer Bauministerkonferenz in den letzten beiden Jahren eine Vielzahl an Beschlüssen zur Änderung der gemeinsamen Musterbauordnung (MBO) vereinbart, die auch die Spielräume für einfaches und experimentelles Bauen im Bauordnungsrecht erweitern. Bestehende Regelungen in den jeweiligen Landesbauordnungen wurden bzw. sollen weiterhin zur Zulassung von Abweichungen angepasst werden. Insbesondere bei Vorhaben, die der Weiternutzung bestehender Gebäude dienen, sowie bei experimentellen und innovativen Bauweisen soll es Bauherren ermöglicht werden, im Einzelfall von Anforderungen abzuweichen. Mittlerweile hat die Mehrheit der Bundesländer die Innovationsklausel des § 67 MBO von einer Kann- in eine SollVorschrift umformuliert.

Serielles, modulares & systemisches Bauen – Push für den Wohnungsbau

Das Bauen muss schneller und dafür Fertigungsverfahren auch einfacher werden. Potenzial bietet hier das serielle und modulare Bauen. Es ermöglicht durch die Vorproduktion von Bauteilen Zeitersparnis sowie reduzierte Baukosten bei gleichzeitig hoher architektonischer und städtebaulicher Qualität. Industrielle Fertigungsmethoden und hohe Wiederholungseffekte sorgen für eine effiziente Nutzung knapper werdender Ressourcen wie Personal und Material. Mit der eingerichteten Geschäftsstelle für serielles, modulares und systemisches Bauen bei der Bundesstiftung Bauakademie (BSBA) treibt das BMWSB diese zukunftsweisende Form des Bauens voran. Ein wichtiger Lösungsbaustein hierzu ist auch die Rahmenvereinbarung Serielles und modulares Bauen 2.0, die zusammen mit dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie unter Mitwirkung der Bundesarchitektenkammer erstellt worden ist.

Novelle des Raumordnungsgesetzes – Passender Rahmen zur schnellen, effizienten und zielsicheren Umsetzung von Transformationsprojekten

Luftbildaufnahme von der Autobahn A 61 bei Alzey Luftbildaufnahme von der Autobahn A 61 bei Alzey (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock | Mathias Weil

Mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes (ROGÄndG) hat das BMWSB dafür Sorge getragen, dass notwendige Infrastrukturvorhaben schneller auf den Weg gebracht werden können – durch verkürzte Verfahren, stärkere Digitalisierung und eine vereinfachte Beteiligung der Öffentlichkeit.

Holzbauinitiative – Stärkung eines nachhaltigen Baustoffes

Das Bundeskabinett hat im Juni 2023 die Holzbauinitiative verabschiedet. Mit dieser Strategie will die Bundesregierung den Einsatz des nachhaltigen Rohstoffes Holz im Bausektor stärken und für mehr Klimaschutz, Ressourceneffizienz und schnelleres Bauen sorgen. Mit acht Handlungsfeldern, von der Vorbildfunktion des Bundes und der Stärkung von Forschung und Innovation über die Fachkräftesicherung und den Wissenstransfer bis zur Sicherung der Rohstoffversorgung, sollen bis 2030 der Einsatz von Holz wesentlich verbessert und die Holzbauquote erhöht werden.

Hebung von Beschleunigungspotenzialen – Anpassungen des Bauplanungsrechts/Stärkung von BIM

Computeranimiertes Modell eines Hauses in blauen Farben. Einige Räume des Hauses sind orange ausgeleuchet Computeranimiertes Modell eines Hauses in blauen Farben. Einige Räume des Hauses sind orange ausgeleuchet (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock - mh-desing

Digitalisierung ist ein wichtiges Instrument, um das Planen, Genehmigen, Bauen und Betreiben schneller und effizienter zu machen. Die Aktivitäten des BMWSB beim digitalen Wohngeldantrag und beim digitalen Bauantrag sind wichtiger denn je. Auch die Methode "Building Information Modeling" (BIM) ist dafür ein zentrales Instrument. Mit BIM können Daten von Anfang an digital unter den Beteiligten ausgetauscht werden. Das beschleunigt Prozesse und gestaltet sie effizienter. Mit dem BIM-Portal des Bundes wird allen am Bau Beteiligten eine Plattform zur Verfügung gestellt, die über die Digitalisierung des Bauwesens informiert und dabei unterstützt, BIM in die eigenen Abläufe zu integrieren.

Modellvorhaben "Innovation im Gebäudebereich"

Deutschlands Bauforschung ist hoch innovativ. Jeden Tag werden neue Materialien erprobt, Robotertechniken verfeinert und digitale Abläufe optimiert. Zu selten oder langsam ist allerdings oftmals die Markteinführung. Mit dem Programm wird das BMWSB ausgewählte Pilotprojekte fördern, die experimentelle und marktnahe Ansätze für das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen erproben. Es ist damit das erste seiner Art. Der Bund stellt hierfür 50,6 Millionen Euro bereit.

Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen – Die Zukunft des Bauens aktiv gestalten

Nachhaltige Baumaterialien aus Holz und anderen Stoffen sind gestapelt. Teilweise haben die Baustofffe eine grüne Färbung (Bild ist mit KI-Unterstützung generiert) Nachhaltige Baumaterialien aus Holz und anderen Stoffen sind gestapelt. Teilweise haben die Baustofffe eine grüne Färbung (Bild ist mit KI-Unterstützung generiert) (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock/Yuparet

Die Bauwirtschaft in Deutschland steht aktuell vor der enormen Herausforderung, gleichzeitig den Sanierungs- und Investitionsstau aufzulösen und dabei die geltenden Klimaschutzziele einzuhalten. Um die Bauwirtschaft durch Forschung und Entwicklung auf dem Weg zu innovativerem Bauen zu unterstützen, wird ein "Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen" eingerichtet. Dieses soll Grundlagenforschung, Experimental- und Forschungsbauten ermöglichen.

Bauplanrechtliche Änderungen zum Tierwohl – Zukunftsfester Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung

In Anknüpfung an das Tierwohlkennzeichengesetz wird der tierwohlorientierte Umbau von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich zukünftig planungsrechtlich erleichtert. Bisher bestehende baurechtliche Hürden wurden mit der Änderung des BauGB letztendlich beseitigt.