Gutes Leben

Typ: Artikel

Sozialer Zusammenhalt in Stadt und Land

Öffentliche Räume und soziale Einrichtungen sind ein zentraler Bestandteil unseres Alltags. Ob Spielplätze, Parks, Sportanlagen oder Bürgerzentren – sie sind die Orte, an denen Menschen zusammenkommen, sich austauschen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Solche Treffpunkte stärken nicht nur die Nachbarschaft, sondern schaffen auch Möglichkeiten für Bewegung, Erholung und gemeinsames Engagement.

Angesichts der großen Herausforderungen unserer Zeit – von der Klimaanpassung über den demografischen Wandel bis hin zur Digitalisierung – unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Städte und Gemeinden dabei, diese Orte der Gemeinschaft zukunftsfähig zu machen. Ziel ist es, öffentliche Räume zu gestalten, die für alle Generationen lebenswert sind und den sozialen Zusammenhalt fördern.

Mit gezielten Förderprogrammen, wie der Städtebauförderung, der energetischen Stadtsanierung oder Programmen zum altersgerechten Umbau, begleitet das BMWSB diese Entwicklungen. So entstehen nachhaltige Wohnquartiere, lebendige Innenstädte und multifunktionale Gemeinschaftsräume, die den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden.

Entdecken Sie auf unserer Themenseite "Leben", wie wir gemeinsam für ein gutes Miteinander in Stadt und Land sorgen und Orte schaffen, die zum Verweilen und Wohlfühlen einladen.

Städtebauförderung des Bundes – nachhaltige Investitionen für ein gutes und lebenswertes Wohnumfeld

Das BMWSB versteht sich als Partner der Städte und Gemeinden. Um deren transformative Kraft hin zu einem sozialen und nachhaltigen Miteinander zu stärken, stellt das BMWSB für die Städtebauförderung jährlich 790 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung wurden zu festen Bestandteilen der Förderung in den drei Programmen "Lebendige Zentren", "Sozialer Zusammenhalt" und "Wachstum und nachhaltige Erneuerung". Im Vordergrund steht die Gestaltung von sicheren und lebenswerten öffentlichen Plätzen und Einrichtungen. Diese bilden die Basis für ein gutes Miteinander in den Nachbarschaften.Knapp die Hälfte der Mittel fließt zudem in ländliche Räume. Mit den Modellprojekten "Smart Cities" werden individuelle Lösungen vor Ort unterstützt und der Transfer in die Breite gestärkt. Bund und Länder haben sich zudem gemeinsam auf den Weg gemacht, die Verfahren der Städtebauförderung zu optimieren, damit die Gelder schnell verausgabt werden können. Das BMWSB befördert zudem das Ziel, wie Projekte des Sozialen Wohnungsbaus und der Städtebauförderung noch stärker miteinander verknüpft werden können, um Synergien für lebenswerte Quartiere und damit auch für den sozialen Zusammenhalt besser zu nutzen.

Zielgerichtete Förderung – für ein gutes Leben in Stadt und Land

Ein neuer moderner Spielplatz in Vonderort Oberhausen Ein neuer moderner Spielplatz in Vonderort Oberhausen (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Franz Dümenil / Gesundheitspark Nienhausen

Damit Städte und Gemeinden sich an die umfassenden Herausforderungen der ökologischen Transformation anpassen können, setzt das BMWSB bedarfsgerechte Förderprogramme für gutes Leben in Stadt und Land um. Dazu zählen das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", das Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" und das Programm "Energetische Stadtsanierung". Das Programm "Energetische Stadtsanierung" unterstützt Kommunen gezielt dabei, neue energetische Herausforderungen zu bewältigen. Mit dem Investitionsprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" fördert der Bund seit 2014 in Ergänzung zur Städtebauförderung zukunftsweisende Vorhaben in den Bereichen Städtebau und Stadtentwicklung in Deutschland. Bei diesen besonderen Projekten handelt es sich um städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt.

Nationale und internationale Stadtentwicklungspolitik stärken – Gemeinsame Prozesse anstoßen

Städte stehen überall auf der Welt vor enormen Herausforderungen. Hier setzt die erfolgreiche nationale Stadtentwicklungspolitik an. Dem BMWSB ist es im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft erstmalig gelungen, Themen der nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik auch im Kreis der großen Industriestaaten und unter Beteiligung des globalen Südens zu diskutieren. Ein internationaler Arbeitsprozess wurde ins Leben gerufen, der unter japanischer Präsidentschaft verstetigt und unter italienischer Präsidentschaft in 2024 fortgeführt wurde.

Auch auf Bundesebene bietet die Nationale Stadtentwicklungspolitik seit über 15 Jahren den geeigneten Rahmen, um neue Lösungen für brennende Fragen der Stadtentwicklung im engen Schulterschluss mit den Kommunen und Ländern zu entwickeln und voneinander zu lernen.

Lebendige Innenstädte und Zentren – Innenstadtstrategie als Schwerpunkt der Stadtentwicklungspolitik in Deutschland

Ein lebhaftes Stadtfest mit Menschen, Tischen und Schirmen auf einem Marktplatz, umgeben von Gebäuden unter teilweise bewölktem Himmel. Ein lebhaftes Stadtfest mit Menschen, Tischen und Schirmen auf einem Marktplatz, umgeben von Gebäuden unter teilweise bewölktem Himmel. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Stadtverwaltung Landau

Innenstädte sind im Wandel begriffen. Sie erlangen zunehmend als Sozial-, Arbeits- und Freizeiträume eine hohe Bedeutung. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Orte der Begegnung sind, um Einsamkeit vorzubeugen und nachbarschaftliche Unterstützung zu erleben. Für dieses Miteinander benötigen Städte lebendige Orte für Handel und Gastronomie, für Wohnen und Arbeiten aber auch für Bildung und Begegnung. Die Innenstadtstrategie zielt daher auf den Erhalt von lebendigen, multifunktionalen Innenstädten und Zentren. Deren Umsetzung setzt das BMWSB gemeinsam mit dem Beirat Innenstadt fort. Auf der Agenda stehen akute sowie strukturelle Problemlagen. Dazu gehört neben dem Städtebauförderprogramme "Lebendige Zentren" auch die Umsetzung des Bundesprogramms: "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren".

Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudesektor – Modernisierung der Wärmeversorgung

Mit zwei Gesetzen gibt die Bundesregierung den Startschuss für eine verbraucherfreundliche und sozial ausgewogene Modernisierung des Gebäudebereichs bis zum Jahr 2045. Das Wärmeplanungsgesetz ist der Wegweiser für alle Kommunen in Deutschland, wie die Wärmepläne für die Entwicklung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und Energieinfrastrukturen bis Mitte 2028 erstellt werden können, um die notwendige Wärmewende umzusetzen. Für Wärme-, Gas- und Stromverteilnetzbetreiber sowie Gewerbe- und Industriebetriebe ist es wichtig, dass sie bei Investitionsentscheidungen genügend Vorlauf bei der Planung haben. Auch Gebäudeeigentümer brauchen Informationen darüber, welche Art von Wärmeversorgung in ihrer unmittelbaren Umgebung zukünftig realisiert werden soll.

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass, unter Berücksichtigung einiger Ausnahmen, spätestens ab 1. Juli 2028 deutschlandweit neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Damit niemand überfordert wird, flankiert das Gesetz ein umfängliches sozialgestaffeltes Förderprogramm. Die Wärmeversorgung im Gebäudebereich wird damit technologieoffen, verbraucherfreundlich und vor allem sozial ausgewogen schrittweise auf Erneuerbare Energien umgestellt. Das bringt uns dem Ziel Klimaneutralität in 2045 ein großes Stück näher.

Im Weiteren hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, die ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbarte Anpassung an den EH 40 Standard auszusetzen. Ziel ist es, mit zunehmend umweltfreundlicherer Wärmeversorgung künftig eher den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes stärker zu betrachten und den Fokus nicht nur auf die Dämmung zu legen.

Raumordnung und Regionalentwicklung – für starke Regionen in Stadt und Land

Luftbildaufnahme von der Autobahn A 61 bei Alzey Luftbildaufnahme von der Autobahn A 61 bei Alzey (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock | Mathias Weil

Für die Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land braucht es eine zukunftsorientierte Raumordnung und Regionalentwicklung. Konkret geht es z. B. um die Beschleunigung von Planungsvorhaben durch Digitalisierung oder die Auflösung von Flächenkonkurrenzen bei der Bereitstellung von Bauland sowie beim Ausbau von Erneuerbaren Energien. Das BMWSB treibt diese Themen voran und hat u. a. mit dem "Tag der Regionen" ein neues Vernetzungsformat ins Leben gerufen. In den Jahren 2023/2024 hat das BMWSB den Vorsitz der Raumentwicklungsministerkonferenz (RMK) – ehemals MRKO – übernommen. Der "Beirat für Raumordnung" gibt wichtige Impulse für nachhaltige und gemeinwohlorientierte Siedlungs- und Bodenpolitik. Zukunftsthemen der Raumentwicklung werden zudem im Rahmen der BMWSB-Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) erprobt. Es soll zudem die Entwicklung strategischer Regionalentwicklungskonzepte im Rahmen eines neuen Förderprogramms unterstützt werden.

Hitzeschutzstrategie – Anpassung an (zu) heiße Sommer

Die Hitzeschutzstrategie stellt die Entstehung von Hitzeinseln und deren Vermeidung dar. Sie fasst zusammen, was von Stadtplanern und Bauingenieuren angewendet und welche Entwicklung im Stadtraum zukünftig notwendig wird, damit Städte auch im Sommer lebenswerte Orte für Menschen allen Alters bleiben.

Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit - Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030

Ministerin Klara Geywitz in einem Wohnprojekt von Housing First. Der Fotograf steht auf der Straße und fotografiert durch die Scheibe ins Gebäude. An der Scheibe steht Housing First darunter ist neben mehreren Menschen Ministerin Geywitz links zu erkennen Ministerin Klara Geywitz in einem Wohnprojekt von Housing First. Der Fotograf steht auf der Straße und fotografiert durch die Scheibe ins Gebäude. An der Scheibe steht Housing First darunter ist neben mehreren Menschen Ministerin Geywitz links zu erkennen (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMWSB / Henning Schacht

Länder und Kommunen sind zur menschenwürdigen Unterbringung unfreiwillig wohnungsloser Menschen verpflichtet. Das Ziel der Bundesregierung ist es, zusammen mit den Ländern und Kommunen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 überwunden werden kann. Als ersten Schritt hierzu wurde im April 2024 ein Nationaler Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungslosigkeit vorgestellt, der eine kontinuierliche und strukturierte Zusammenarbeit eingeleitet hat.

Zusammenhalt - eine ressortübergreifende Aufgabe

Ein wichtiges Ziel des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt ist es, den Gemeinschaftssinn, die Einheit in der Vielfalt der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in den Städten und Gemeinden zu stärken und sie zu lebenswerten Wohnorten mit hoher Aufenthaltsqualität und gleichen Teilhabechancen für alle Bewohnerinnen und Bewohner zu machen. Mit seinem ganzheitlichen Ansatz geht die Rolle des Programms dabei über Investitionen in städtische Infrastruktur hinaus: In einem Konzept zur Entwicklung eines Quartiers, Stadt- oder Ortsteils setzt sich eine Stadt oder Gemeinde zukunftsgewandte, von einem breiten Akteursfeld getragene Entwicklungsziele in unterschiedlichen Handlungsfeldern, die den spezifischen Bedarfen vor Ort entsprechen. Das können Handlungsfelder wie Wohnen, Bildung und Schule, Arbeitsmarkt und Ausbildung, Sport und Bewegung sein. Mit der Frage, wie sich die kommunalen Akteure noch zielgerichteter bereichsübergreifend abstimmen können, beschäftigt sich das Positionspapier „Ressortübergreifende Zusammenarbeit vor Ort". Es wurde von einer Expertinnen- und Expertengruppe verfasst, die das Bundesbauministerium seit 2022 bei der Umsetzung des Programms Sozialer Zusammenhalt berät