Bereits seit dem 1. Juni 2023 fördert die Bundesregierung den Wohneigentumserwerb von Familien mit dem Bundesprgramm "Wohneigentumsförderung für Familien" (WEF) mit dem der Erwerb von energetisch anspruchsvollem Neubau unterstützt wird. Seit Einführung ist die Nachfrage nach diesem Programm kontinuierlich gestiegen. Es hat sich aber auch gezeigt, dass neben der Neubauförderung großer Bedarf an der Förderung von Wohneigentumserwerb im Bestand besteht. Da die Wohneigentumsförderung für Familien, sich bisher auf Neubau beschränkt, wird eine neue Bestandsförderung eingeführt.

Jung kauft Alt

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Viele junge Familien wollen sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Der Neubau ist dabei häufig teurer als der Kauf von Bestandsobjekten. Zugleich haben viele Kommunen in ihren Ortskernen die Herausforderung, dass Wohnungen und Häuser leer stehen. Hier setzt das neue Förderprogramm „Jung kauft Alt“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) an. Anspruchsberechtigte Familien können mit dem Förderprogramm zinsverbilligte Darlehen für den Erwerb von Bestandswohnraum beantragen, den sie dafür im Anschluss energetisch sanieren. Das Programm ergänzt zielgenau die bereits existierenden BMWSB-Förderprogramme, indem es den Erwerb von sanierungsbedürftigem Wohneigentum attraktiv macht und somit einen Beitrag sowohl für Familien, die sich Wohneigentum z. B. als Teil der eigenen Altersvorsorge wünschen, als auch zum Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudebereich leistet. Der Bund stellt für das laufende Jahr Fördermittel in Höhe von 350 Millionen Euro zur Verfügung. Auch in 2025 soll das Programm fortgesetzt werden.

Fördervoraussetzungen

Eine junge Familie mit einem Kind steht vor einem Haus und hält einen Hausschlüssel in der Hand Eine junge Familie mit einem Kind steht vor einem Haus und hält einen Hausschlüssel in der Hand (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock - Louis-Photo

Gefördert werden Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und eines maximal zu versteuernden Haushaltsjahres­einkommen von 90.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minder­jährige Kind im Haushalt). Die Familien dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht über weiteres Wohneigentum verfügen und in der Vergangenheit keine anderweitige Bundesförderung zur Wohn­eigentumsbildung erhalten haben. Haushalte, in denen ein/e Ehe-/ Lebenspartner/in lebt, der bereits eine Förderung erhalten hat (z. B. Baukindergeld) sind von der Gewährung der Förderung ausgeschlossen.

Fördervoraussetzung ist, dass das zu erwerbende Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken genutzt wird. Die Räumlichkeiten müssen über einen eigenen abschließbaren Zugang, mindestens einen zu Wohnzwecken dienenden Raum, Küche/Kochnische sowie Bad/WC zur Eigennutzung verfügen. Nicht förderfähig sind Gebäude, die nicht zur dauerhaften Wohnnutzung vorgesehen sind (z. B. Ferienwohnungen, Gartenhäuser). Die Zweckbindung – selbstgenutztes Wohneigentum – besteht für die Dauer von fünf Jahren; die Wohneinheit selbst muss für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden.

Gefördert wird der Bestandserwerb zur Selbstnutzung in Deutschland. Dies können insbesondere Einfamilien-/Zweifamilien-/Reihenhäuser oder Eigentumswohnungen sein.

Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor

Weiterer Pluspunkt ist, dass mit der Förderung ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung im Gebäudesektor geleistet wird. Denn der Fokus liegt auf Gebäude, die in einem energetisch schlechten Zustand sind und durch energetische Sanierung / Renovierung CO2-Emmisionen eingespart werden. Vorzugsweise sollen im Rahmen der Sanierung / Renovierung bereits eingesetzte Baustoffe weiterverwendet werden.

Das energetische Ausgangsniveau ist durch Vorlage eines Gebäudeenergieausweises der Energieeffizienzklassen F, G oder H nachzuweisen. Beim Verkauf einer Immobilie ist die Vorlage des Gebäudeenergieausweises durch den Verkäufer gemäß den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gesetzlich vorgeschrieben. Aus dem Gebäudeenergieausweis ist der energetische Ausgangszustand der zu fördernden Bestandsimmobilie erkennbar. Er bietet eine Grundlage dafür, die energetischen Einsparpotentiale aufzuzeigen.

Die Förderung des Eigentumserwerb wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Das geförderte Wohneigentum muss daher innerhalb eines Zeitraumes von 54 Monaten ab Erwerb / Kaufvertrag, bei Bedarf auch schrittweise, auf das energetische Mindestniveau eines Effizienzhaus 70 EE ertüchtigt werden. Die energe­tischen Anforderungen entsprechen denen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG–Sanierungsförderung).

Ein junges paar mit Freude beim Renovieren Ein junges paar mit Freude beim Renovieren (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock - contrastwerkstatt

Auch der Nachweis für den erreichten Energieeffizienzstandard entspre­chen denen der bekannten BEG-Sanierungsförderung. Durch die enge Verknüpfung zwischen dem Förderprogramm "Jung kauft Alt" und der BEG-Sanierungsförderung soll der Zugang auch zu dieser Förderung erleichtert werden, um neben der Unterstützung des Erwerbs auch eine Förderung der energetischen Ertüchtigung des Gebäudes in Anspruch nehmen zu können.

Förderinstrument ist der KfW-Kredit mit Zinsverbilligung (Kredit von 7 bis maximal 35 Jahre, 10 oder 20-jährige Zinsbindung). Die Erfahrungen bei der Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) hat gezeigt, dass gerade für Schwellenhaushalte diese Förderart attraktiv ist. Sie sorgt in der Finanzierungsphase/-entscheidung für eine Entlastung und erleich­tert die Finanzierungsgespräche mit den Finanzierungspartnern.

Laufzeiten und Kredithöchstbeträge

Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:

  • bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit (endfälliges Darlehen)
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 25 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre oder 20 Jahre
  • bis zu 35 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre oder 20 Jahre

Die Förderintensität ist abhängig von der Anzahl der Kinder. Angeboten werden folgende Darlehenshöchstbeträge:

  • Familien mit einem Kind: Kredithöchstbetrag 100.000 Euro,
  • Familien mit zwei Kindern: Kredithöchstbetrag 125.000 Euro,
  • Familien ab drei Kindern: Kredithöchstbetrag 150.000 Euro.

Der konkrete Endkreditnehmerzins ist abhängig von der Kapitalmarkt­entwicklung zum Zeitpunkt der Antragsstellung und wird sich – angelehnt an den Zinskonditionen von Wohneigentum für Familien (WEF) – deutlich unter dem Marktzinsniveau einfinden. Der jeweils aktuelle Endkreditnehmerzins ist ab 3. September 2024 auf der Produkt­website der KfW zu "Jung kauft Alt" einsehbar. Die KfW ist auch mit der Umsetzung der Förderung ist die KfW-Bankengruppe (KfW) beauftragt worden. Sie verfügt über die für die Förderung notwendigen Voraussetzungen (Banklizenz, Anbindung an die unterschiedlichsten Finanzierungpartner, keine regionale Beschränkung, umfassende Bera­tungsangebote für antragstellende Haushalte). Die Antragstellung erfolgt nicht direkt bei der KfW. Sie ist vor Vorhabenbeginn über die Finanzierungspartner bei der KfW zu beantragen.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Die Kombination mit Landes- bzw. regionalen Förderprogrammen ist möglich, wobei die kumulierte Summe aus Zinsverbilligungen und etwaigen Zuschüssen aus anderen Programmen insgesamt nicht mehr als 100 % der förderfähigen Kosten für den Bestandserwerb betragen dürfen.

Die Kombination mit BEG-Sanierung ist, auch mit Blick auf die Sanie­rungsauflage, ausdrücklich zulässig.

Collage: Ein Raum im Haus im Zustand während der Sanierung und wenn es fertig ist Quelle: AdobeStock - anatoliy_gleb

Welche weiteren BMWSB-Förderprogramme sind derzeit in Arbeit?

Um die Förderkulisse des BMWSB abzurunden, werden aktuell weitere Förderprogramme erarbeitet, namentlich die Programme "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (KNN) und "Gewerbe zu Wohnen".