Tempo für bezahlbares und klimafreundliches Wohnen

In Deutschland besteht ein hoher Bedarf an bezahlbarem und umweltfreundlichem Wohnraum, der derzeit nicht gedeckt werden kann. Dieser Zustand hat viele Ursachen: die gestiegenen (Bau-)Zinsen und Preissteigerungen, die begrenzte Verfügbarkeit von Bauland sowie Materialengpässe und Lieferkettenprobleme haben in den letzten Monaten dazu geführt, dass zahlreiche Bauprojekte derzeit nicht umgesetzt werden können. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die Situation zusätzlich erschwert.

Um dieser Herausforderung entgegenzuwirken, unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Zusammenarbeit mit den Ländern die Schaffung von bezahlbarem und klimafreundlichem Wohnraum durch einen Mix aus gezielten und langfristig angelegten Förderprogrammen.

Unsere Förderprogramme im Überblick

Die Förderprogramme des BMWSB als Module bei einem Hausbau Die Förderprogramme des BMWSB als Module bei einem Hausbau (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

 1. Sozialer Wohnungsbau – bezahlbarer & zukunftsgerechter Wohnraum für Jung & Alt

Mit Milliardeninvestitionen kurbelt die Bundesregierung den sozialen Wohnungsbau an. Dadurch werden die Länder bei ihrer Aufgabe unterstützt, sozialen, zukunftsgerechten und barrierefreien Wohnraum zu fördern. Hierzu haben die Länder attraktive Förderrichtlinien auf den Weg gebracht. In der aktuellen Finanzplanung ist vorgesehen, dass der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau im Zeitraum 2022 bis 2028 die Rekordsumme von 21,65 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Ob Mietwohnraum für Haushalte mit geringen Einkommen, ob Studierendenwohnheim oder Azubi-Wohnung, ob bezahlbare Wohnung in der Innenstadt, ob Neubau oder Sanierung im Bestand – die soziale Wohnraumförderung ermöglicht in vielerlei Weise, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Soziale Wohnraumförderung in Deutschland – ein Förderprogramm viele Anwendungsbereiche

Weiterführende Informationen finden Sie unter: Soziale Wohnraumförderung

Säulendiagramm mit den Angaben zum Mittelaufwuchs seit 2022. Angaben in Milliarden Euro: 2022 - 2; 2023 - 2,5; 2024 - 3,15; 2025, 2026, 2027, 2028 jeweils 3,5. Der Bund stellt für den sozialen Wohnungsbau bis 2028 eine Rekordsumme bereit. Säulendiagramm mit den Angaben zum Mittelaufwuchs seit 2022. Angaben in Milliarden Euro: 2022 - 2; 2023 - 2,5; 2024 - 3,15; 2025, 2026, 2027, 2028 jeweils 3,5. Der Bund stellt für den sozialen Wohnungsbau bis 2028 eine Rekordsumme bereit. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

2. Klimafreundliches Bauen zahlt sich aus – passgenaue Förderprogramme schaffen Verlässlichkeit

Auf einem Bauplan eines Hauses steht ein Model eines Hauses aus Holz mit Solarpaneelen auf dem Dach Auf einem Bauplan eines Hauses steht ein Model eines Hauses aus Holz mit Solarpaneelen auf dem Dach (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock - 4th-life-photography

Die Neubauförderung des BMWSB rückt mit dem neuen Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) den Fokus von der reinen Energieeffizienz hin zum ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes. Seit dem 01. März 2023 werden Neubauten gefördert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten vorweisen. Eine noch größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfügen. Die neue Förderung des BMWSB ist nachhaltig und generationenübergreifend. Die Förderung von hohen Klimastandards zahlt sich aus: Hohe Energie- und Betriebskosten im laufenden Betrieb werden eingespart. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter Kredite – setzt also genau dort an, wo gerade die Hürde liegt, nämlich bei den gestiegenen Baufinanzierungskosten. Die hohen Antragszahlen im letzten Jahr zeigen den großen Erfolg des Förderprogramms.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.

3. Klimafreundliches Bauen auch für Familien mit niedrigeren und mittleren Einkommen

Seit Juni 2023 gibt es für Familien mit geringen und mittleren Einkommen und minderjährigen Kindern im Haushalt eine neue Fördermöglichkeit über das Bundesprogramm "Wohneigentum für Familien".

Förderinstrument des neuen Wohneigentumsprogrammes für Familien ist der KfW-Kredit (KfW-Programm 300) mit Zinsverbilligung und wirkt sich damit unmittelbar positiv auf die Finanzierung aus. Gerade mit zinsverbilligten Krediten erhalten Familien in einem volatilen Zinsumfeld Planungssicherheit.

Die Voraussetzungen für dieses Programm wurden im Oktober 2023 noch einmal attraktiver gestaltet. Einen Förderkredit können Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem max. zu versteuernden Jahreseinkommen von nun 90.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere Kind) beantragen, wenn sie das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzen. Zudem wurden die Darlehnshöchstbeträge um rd. 30.000 Euro erhöht. Seit März 2024 ist es außerdem möglich Darlehen mit einer bis zu 20jährigen, statt bislang einer 10jährigen Zinsbindungsfrist, zu erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier: Wohneigentumsförderung

4. Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Das Programm klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) ist am 1. Oktober 2024 gestartet. Es soll neben der Neubauförderung (KFN/WEF) und der sozialen Wohnraumförderung als 3. Säule zur Förderung des Wohnungsbaus eine weitere Zinsverbilligungsförderung etablieren. Mit diesem neuen Programm sollen Neubauten gefördert werden, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Energieeffizienzstandard (EH 55) hinaus eine Einsparwirkung haben, die über den Lebenszyklus mindestens der CO2-Einsparung von EH 40 entsprechen. Durch Kriterien wie die Begrenzung der zu fördernden Baukosten und Wohnfläche sollen dabei auch die Realisierung neuer innovativer Konzepte im Wohnungsneubau unterstützt werden und damit auch ein zusätzlicher Mehrwert für den Klimaschutz geschaffen und besonders in Ballungsgebieten mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen.

Für 2024 steht eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung, eine weitere Milliarde ist für 2025 geplant. Das Programm soll kurzfristig wirken, die Baukonjunktur weiter stabilisieren und ist bis Ende 2025 befristet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

5. Gewerbe zu Wohnen

Grafik zur Umwandlung Grafik zur Umwandlung (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Infolge der Corona Pandemie verstärkten sich Trends wie Online-Handel und mobile Arbeitsformen. Sie haben u. a. zur Folge, dass immer mehr Gewerbeimmobilien leer stehen. Aktuellen Untersuchungen zufolge stehen allein in den sieben größten Städten in Deutschland ca. 1,8 Millionen qm grundsätzlich in Wohnraum umwandlungsfähige Bürofläche zur Verfügung. Gleichzeitig gibt es in Deutschland einen großen Bedarf an Wohnraum.

Beim Bau jeder Wohneinheit müssen die Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt mitgedacht werden. Die Umwandlung von Gewerbeimmobilien in Wohnraum bietet eine Möglichkeit, mehr Wohnraum zu schaffen und dabei durch den Erhalt von Bausubstanz bis zu zwei Drittel an CO2 im Vergleich zum Neubau einzusparen. Einige Umbauprojekte haben zudem gezeigt, dass die Umwandlung auch wirtschaftlich ist. Gut darstellbar sind häufig sog. Mixed-Use-Immobilien, welche neben Wohnen auch Handel, Freizeit und Gastronomie vereinen.

Mit einer Förderung über zinsverbilligte Darlehen an Eigentümer geeigneter, umwidmungsfähiger Gewerbe- sowie anderer Nichtwohngebäude möchte die Bundesregierung einen Impuls zur Hebung des vorhandenen Potentials setzen und dazu beitragen, dass diese in mehr Kommunen realisiert werden können. Anders als der Neubau erfordert die Umwidmung einen hohen Grad an Umdenken und Flexibilität aller Akteure (Planer, Architekten, Eigentümer, Genehmigungsbehörden, Quartiersbewohner, etc.).

Das Förderkonzept wird aktuell erarbeitet.

6. Jung kauft alt

Mit der Wohneigentumsförderung für Familien im Neubau unterstützt die Bundesregierung Familien beim Erwerb eines energetisch hochwertigen und klimafreundlichen Neubaus. Seit September 2024 unterstützt die Bundesregierung mit der Förderung "Jung kauft Alt" nun auch Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt beim Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien.

Hiermit setzt die Bundesregierung einerseits einen Anreiz, den Gebäudebestand energetisch zu ertüchtigen, und unterstützt gleichzeitig Familien auf ihrem Weg zum Wohneigentum. Die Förderung kann auch dabei helfen, Leerstände zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Revitalisierung von Innenstädten und Ortszentren leisten.

Förderinstrument ist der mit Bundesmitteln zinsverbilligte Kredit (KfW-Programm 308), um gerade Familien in einem volatilen Zinsumfeld eine finanzielle Planungssicherheit zu geben. Zur Finanzierung der Sanierungskosten kann "Jung kauft Alt" mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombiniert werden.

7. Altersgerecht Umbauen

Mit dem KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" unterstützt das BMWSB Bürgerinnen und Bürger dabei, ihre Wohnungen barrierefrei umzubauen, um möglichst lange in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Sie erhalten einen Investitionszuschuss z. B. für bauliche Maßnahmen für eine bessere Überwindung von Stufen und Treppen. Das Programm ist eine wichtige Antwort auf die Herausforderungen durch den demografischen Wandel. Fest steht aber auch: Das Thema Barrierefreiheit gewinnt generell auch im öffentlichen Raum an Relevanz und betrifft die ganze Gesellschaft.

Seit 2009 wurden ca. 360.000 Wohneinheiten mithilfe der Förderung umgebaut. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter müssen ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.

2023 standen für das Programm 75 Millionen Euro zur Verfügung. In 2024 wurden die Mittel auf 150 Millionen Euro verdoppelt. Eine Wiederaufnahme des Programms in den Jahren ab 2025 steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsgesetzgebers.

Weitere Informationen stehen hier bereit.

Aktuell ist keine Antragstellung möglich!

8. Bundesförderung für genossenschaftliches Wohnen

In Deutschland gibt es rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften, die etwa 2,2 Millionen Wohnungen bewirtschaften. Rund fünf Millionen Menschen leben in einer Genossenschaftswohnung, etwa drei Millionen Bürgerinnen und Bürger sind Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft.

Symbolbild für genossenschaftliches Wohnen. Mehrfamilienkomplex mit einer Grünanlage. Die Balkone sind in rot abgesetzt. Symbolbild für genossenschaftliches Wohnen. Mehrfamilienkomplex mit einer Grünanlage. Die Balkone sind in rot abgesetzt. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Adobe Stock - Maurice Tricatelle

Der Bund und die KfW fördern seit Oktober 2022 mit Hilfe zinsgünstiger langfristiger Kredite sowohl den Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft als auch die Gründung eigener Wohnungsgenossenschaften (KfW-Programm 134). Die Förderung richtet sich an Privatpersonen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung erforderlich sind.

Es wird ein erheblicher Teil der Darlehensschuld durch einen Tilgungszuschuss erlassen. Zusätzlich wird der Zinssatz für den Kredit während der ersten Zinsbindungsfrist aus Bundesmitteln verbilligt.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: Bundesförderung genossenschaftliches Wohnen

Wohngeld-Plus

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten - sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit dem neuen Wohngeld-Plus unterstützt das BMWSB Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und sichert somit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.

Prüfen Sie Ihren Anspruch: Es ist ihr gutes Recht!

Städtebauförderung

Städtebauförderung des Bundes: Bewährte Unterstützung für ein gutes und lebenswertes Wohnumfeld

Luftaufnahme Legden Luftaufnahme Legden (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Regionale 2016 Agentur GmbH/inceniofilm

Die Städtebauförderung des Bundes ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Seit über 50 Jahren unterstützt der Bund gemeinsam mit den Ländern die Städte und Gemeinden darin, städtebauliche Missstände zu beseitigen und sie damit nachhaltig als Wirtschaftsstandorte und als lebenswertes Wohnumfeld zu stärken.

In 2025 werden weiterhin insgesamt 790 Millionen Euro Bundesmittel für die Programme der Städtebauförderung zur Verfügung stehen.

Ziele der Städtebauförderung

Die Ziele der Städtebauförderung orientieren sich an den konkreten städtebaulichen Problemlagen und Herausforderungen:

  • Stärkung der Innenstädte und Ortszentren, auch unter Berücksichtigung der Belange des städtebaulichen Denkmalschutzes,
  • Stabilisierung und Aufwertung sozial benachteiligter Quartiere, Förderung des Zusammenlebens in lebendigen Nachbarschaften,
  • Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten, wie z. B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, und außerdem
  • Unterstützung städtebaulicher Transformationsprozesse mit Blick auf den Klimawandel.

Zur Verwirklichung dieser Förderziele hat der Bund folgende Programme aufgesetzt:

  • Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Seit 2020 sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel in allen drei Programmen Fördervoraussetzung und förderfähig.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: Städtebauförderung

Weitere Programme der Städebauförderung

Neben der klassischen allgemeinen Städtebauförderung wurden weitere spezielle Bundesförderprogramme aufgelegt.

1. Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ )"

Mit dem Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" unterstützt der Bund – flankierend zur Bund-Länder-Städtebauförderung – unmittelbar Städte und Gemeinden bei der zukunftsorientierten Entwicklung ihrer Innenstädte, Ortskerne und Zentren.

Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets (bis zu 250 Millionen Euro für den Zeitraum 2022 - 2025) werden 217 Städte und Gemeinden (Stand Februar 2025) aus allen Ländern und in allen Stadtgrößen mit unterschiedlichen Problemlagen mit bis zu 5 Millionen Euro Bundesmitteln pro Projekt gefördert.

Für einen begrenzten Zeitraum und einen konkreten, selbst festgelegten räumlichen Bereich bietet das ZIZ-Programm einen geeigneten Rahmen, um Herangehensweisen, neue Kooperationen und Konzepte, vielfältige Instrumente, z.B. erstmalig Verfügungsfonds oder kreative Zwischennutzungen in günstig angemieteten Leerständen auszuprobieren.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.innenstadtprogramm.bund.de

2. Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" (NPS)

Logo: Nationale Projekte des Städtebaus Logo: Nationale Projekte des Städtebaus (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Mit dem Programm Nationale Projekte des Städtebaus fördert der Bund seit 2014 investive und konzeptionelle Vorhaben mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit hoher baukultureller Qualität, überdurchschnittlichem Investitionsvolumen sowie mit hohem Innovationspotenzial. Einschließlich 2024 sind seitdem 228 Projekte des Städtebaus mit einer Förderung durch den Bund in Höhe von insgesamt rund 721 Millionen Euro in das Programm aufgenommen worden.

Die in der Regel größeren städtebaulichen Projekte setzen deutliche Impulse für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und von Beteiligungsprozessen aus, verfolgen die baupolitischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf.

Sie spiegeln die Bandbreite aktueller städtebaulicher Herausforderungen wider, die von der Revitalisierung national bedeutender Einzeldenkmäler über die qualitätsvolle Entwicklung ganzer Quartiere bis zur Umsetzung städtebaulicher Experimente zur Lösung von Zukunftsaufgaben reicht. Dabei werden Vorhaben in Metropolen ebenso unterstützt wie solche in kleineren Städten und Gemeinden.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.nationale-staedtebauprojekte.de

3. ESF (Europäischer Sozialfonds) Plus Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" (BIWAQ)

Mit dem etablierten ESF Bundesprogramm BIWAQ werden seit 2007 Menschen mit sozialen Herausforderungen, d. h. Arbeitslose, insbesondere auch Langzeitarbeitslose, Migrantinnen und Migranten und Geringqualifizierte unterstützt, eine nachhaltige Beschäftigung aufzunehmen.

Daneben fördert das Programm in einem zweiten Handlungsfeld die lokale Wirtschaft. BIWAQ verfolgt einen sozialraumorientierten Ansatz und dockt mit arbeitsmarktbezogenen Beratungs- und Qualifizierungsangeboten an die baulichen Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ an. Damit werden die Menschen erreicht, die am meisten Unterstützung benötigen. In der laufenden ESF Förderperiode 2021-2027 stehen aus dem ESF für BIWAQ bis zu 94 Mio. Euro und über 80 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung.

Die aktuell fünfte BIWAQ Förderrunde umfasst Projekte in 48 Städten und Gemeinden in ganz Deutschland und läuft noch bis Mitte 2026. Steckbriefe zu den einzelnen Projekten, Projektübersichten sowie weiterführende Informationen sind unter www.biwaq.de abrufbar.