Tempo für bezahlbares und klimafreundliches Wohnen
In Deutschland besteht ein hoher Bedarf an bezahlbarem und umweltfreundlichem Wohnraum, der derzeit nicht gedeckt werden kann. Dieser Zustand hat viele Ursachen: die gestiegenen (Bau-)Zinsen und Preissteigerungen, die begrenzte Verfügbarkeit von Bauland sowie Materialengpässe und Lieferkettenprobleme haben in den letzten Monaten dazu geführt, dass zahlreiche Bauprojekte derzeit nicht umgesetzt werden können. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die Situation zusätzlich erschwert.
Um dieser Herausforderung entgegenzuwirken, unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Zusammenarbeit mit den Ländern die Schaffung von bezahlbarem und klimafreundlichem Wohnraum durch einen Mix aus gezielten und langfristig angelegten Förderprogrammen.
Unsere Förderprogramme im Überblick
1. Sozialer Wohnungsbau – bezahlbarer & zukunftsgerechter Wohnraum für Jung & Alt
Mit Milliardeninvestitionen kurbelt die Bundesregierung den sozialen Wohnungsbau an. Dadurch werden die Länder bei ihrer Aufgabe unterstützt, sozialen, zukunftsgerechten und barrierefreien Wohnraum zu fördern. Hierzu haben die Länder attraktive Förderrichtlinien auf den Weg gebracht. In der aktuellen Finanzplanung ist vorgesehen, dass der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau im Zeitraum 2022 bis 2027 die Rekordsumme von 18,15 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Ob Mietwohnraum für Haushalte mit geringen Einkommen, ob Studierendenwohnheim oder Azubi-Wohnung, ob bezahlbare Wohnung in der Innenstadt, ob Neubau oder Sanierung im Bestand – die soziale Wohnraumförderung ermöglicht in vielerlei Weise, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Soziale Wohnraumförderung in Deutschland – ein Förderprogramm viele Anwendungsbereiche
Weiterführende Informationen finden Sie unter: Soziale Wohnraumförderung
2. Klimafreundliches Bauen zahlt sich aus – passgenaue Förderprogramme schaffen Verlässlichkeit
Auf einem Bauplan eines Hauses steht ein Model eines Hauses aus Holz mit Solarpaneelen auf dem Dach (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock - 4th-life-photography
Die Neubauförderung des BMWSB rückt mit dem neuen Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) den Fokus von der reinen Energieeffizienz hin zum ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes. Seit dem 01. März 2023 werden Neubauten gefördert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten vorweisen. Eine noch größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfügen. Die neue Förderung des BMWSB ist nachhaltig und generationenübergreifend. Die Förderung von hohen Klimastandards zahlt sich aus: Hohe Energie- und Betriebskosten im laufenden Betrieb werden eingespart. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter Kredite – setzt also genau dort an, wo gerade die Hürde liegt, nämlich bei den gestiegenen Baufinanzierungskosten. Die hohen Antragszahlen im letzten Jahr zeigen den großen Erfolg des Förderprogramms.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.
3. Klimafreundliches Bauen auch für Familien mit niedrigeren und mittleren Einkommen
Eltern liegen mit Ihren Kindern auf einem Bett (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Sathyatripodi / Pixabay
Seit Juni 2023 gibt es für Familien mit geringen und mittleren Einkommen und minderjährigen Kindern im Haushalt eine neue Fördermöglichkeit über das Bundesprogramm "Wohneigentum für Familien".
Förderinstrument des neuen Wohneigentumsprogrammes für Familien ist der KfW-Kredit (KfW-Programm 300) mit Zinsverbilligung und wirkt sich damit unmittelbar positiv auf die Finanzierung aus. Gerade mit zinsverbilligten Krediten erhalten Familien in einem volatilen Zinsumfeld Planungssicherheit.
Die Voraussetzungen für dieses Programm wurden im Oktober 2023 noch einmal attraktiver gestaltet. Einen Förderkredit können Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem max. zu versteuernden Jahreseinkommen von nun 90.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere Kind) beantragen, wenn sie das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzen. Zudem wurden die Darlehnshöchstbeträge um rd. 30.000 Euro erhöht.
Weitere Informationen finden Sie hier: Wohneigentumsförderung
4. Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Das Programm klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) ist am 1. Oktober 2024 gestartet. Es soll neben der Neubauförderung (KFN/WEF) und der sozialen Wohnraumförderung als 3. Säule zur Förderung des Wohnungsbaus eine weitere Zinsverbilligungsförderung etablieren. Mit diesem neuen Programm sollen Neubauten gefördert werden, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Energieeffizienzstandard (EH 55) hinaus eine Einsparwirkung haben, die über den Lebenszyklus mindestens der CO2-Einsparung von EH 40 entsprechen. Durch Kriterien wie die Begrenzung der zu fördernden Baukosten und Wohnfläche sollen dabei auch die Realisierung neuer innovativer Konzepte im Wohnungsneubau unterstützt werden und damit auch ein zusätzlicher Mehrwert für den Klimaschutz geschaffen und besonders in Ballungsgebieten mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen.
Für 2024 steht eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung, eine weitere Milliarde ist für 2025 geplant. Das Programm soll kurzfristig wirken, die Baukonjunktur weiter stabilisieren und ist bis Ende 2025 befristet.
5. Gewerbe zu Wohnen
Grafik zur Umwandlung (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
Infolge der Corona Pandemie verstärkten sich Trends wie Online-Handel und mobile Arbeitsformen. Sie haben u. a. zur Folge, dass immer mehr Gewerbeimmobilien leer stehen. Aktuellen Untersuchungen zufolge stehen allein in den sieben größten Städten in Deutschland ca. 1,8 Millionen qm grundsätzlich in Wohnraum umwandlungsfähige Bürofläche zur Verfügung. Gleichzeitig gibt es in Deutschland einen großen Bedarf an Wohnraum.
Beim Bau jeder Wohneinheit müssen die Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt mitgedacht werden. Die Umwandlung von Gewerbeimmobilien in Wohnraum bietet eine Möglichkeit, mehr Wohnraum zu schaffen und dabei durch den Erhalt von Bausubstanz bis zu zwei Drittel an CO2 im Vergleich zum Neubau einzusparen. Einige Umbauprojekte haben zudem gezeigt, dass die Umwandlung auch wirtschaftlich ist. Gut darstellbar sind häufig sog. Mixed-Use-Immobilien, welche neben Wohnen auch Handel, Freizeit und Gastronomie vereinen.
Mit einer Förderung über zinsverbilligte Darlehen an Eigentümer geeigneter, umwidmungsfähiger Gewerbe- sowie anderer Nichtwohngebäude möchte die Bundesregierung einen Impuls zur Hebung des vorhandenen Potentials setzen und dazu beitragen, dass diese in mehr Kommunen realisiert werden können. Anders als der Neubau erfordert die Umwidmung einen hohen Grad an Umdenken und Flexibilität aller Akteure (Planer, Architekten, Eigentümer, Genehmigungsbehörden, Quartiersbewohner, etc.).
Das Förderkonzept wird aktuell erarbeitet.
6. Jung kauft alt
Mit der Wohneigentumsförderung für Familien im Neubau unterstützt die Bundesregierung Familien beim Erwerb eines energetisch hochwertigen und klimafreundlichen Neubaus. Familien sollen in 2024 nun auch beim Erwerb von Bestandsimmobilien unterstützt werden.
Grafik zu Jung kauft alt (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
Hiermit möchte die Bundesregierung einerseits einen Anreiz setzen, den Gebäudebestand energetisch zu ertüchtigen, und gleichzeitig Familien auf ihrem Weg zum Wohneigentum unterstützen. Die Förderung kann auch dabei helfen, Leerstände zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Revitalisierung von Innenstädten und Ortszentren leisten.
Förderinstrument wird der mit Bundesmitteln zinsverbilligte Kredit sein, um gerade Familien in einem volatilen Zinsumfeld eine finanzielle Planungssicherheit zu geben.
Für das Programm "Jung kauft alt" stehen im BMWSB-Haushalt 2024 350 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Förderkonzept wird aktuell noch erarbeitet.
7. Altersgerecht Umbauen
Mit dem KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" unterstützt das BMWSB Bürgerinnen und Bürger dabei, ihre Wohnungen barrierefrei umzubauen, um möglichst lange in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Sie erhalten einen Investitionszuschuss z. B. für bauliche Maßnahmen für eine bessere Überwindung von Stufen und Treppen. Das Programm ist eine wichtige Antwort auf die Herausforderungen durch den demografischen Wandel. Fest steht aber auch: Das Thema Barrierefreiheit gewinnt generell auch im öffentlichen Raum an Relevanz und betrifft die ganze Gesellschaft.
Seit 2009 wurden ca. 360.000 Wohneinheiten mithilfe der Förderung umgebaut. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter müssen ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.
2023 standen für das Programm 75 Millionen Euro zur Verfügung. In 2024 werden die Mittel auf 150 Millionen Euro verdoppelt.
Weitere Informationen stehen hier bereit.
8. Bundesförderung für genossenschaftliches Wohnen
In Deutschland gibt es rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften, die etwa 2,2 Millionen Wohnungen bewirtschaften. Rund fünf Millionen Menschen leben in einer Genossenschaftswohnung, etwa drei Millionen Bürgerinnen und Bürger sind Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft.
Symbolbild für genossenschaftliches Wohnen. Mehrfamilienkomplex mit einer Grünanlage. Die Balkone sind in rot abgesetzt. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Adobe Stock - Maurice Tricatelle
Der Bund und die KfW fördern seit Oktober 2022 mit Hilfe zinsgünstiger langfristiger Kredite sowohl den Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft als auch die Gründung eigener Wohnungsgenossenschaften (KfW-Programm 134). Die Förderung richtet sich an Privatpersonen
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung erforderlich sind. Der Zinssatz für den Kredit wird während der ersten Zinsbindungsfrist aus Bundesmitteln verbilligt.
Es wird ein erheblicher Teil der Darlehensschuld durch einen Tilgungszuschuss erlassen. Zusätzlich wird der Zinssatz für den Kredit während der ersten Zinsbindungsfrist aus Bundesmitteln verbilligt.
Die finanziellen Mittel für dieses Programm werden im Bundeshaushalt 2024 noch einmal deutlich von 9 Millionen auf 15 Millionen Euro angehoben.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: Bundesförderung genossenschaftliches Wohnen
Wohngeld-Plus
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten - sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit dem neuen Wohngeld-Plus unterstützt das BMWSB Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und sichert somit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.
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Städtebauförderung des Bundes: Bewährte Unterstützung für ein gutes und lebenswertes Wohnumfeld
Luftaufnahme Legden (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
Quelle: Regionale 2016 Agentur GmbH/inceniofilm
Die Städtebauförderung des Bundes ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Seit über 50 Jahren unterstützt der Bund gemeinsam mit den Ländern die Städte und Gemeinden darin, städtebauliche Missstände zu beseitigen und sie damit nachhaltig als Wirtschaftsstandorte und als lebenswertes Wohnumfeld zu stärken.
In 2024 werden weiterhin insgesamt 790 Millionen Euro für die Programme der Städtebauförderung zur Verfügung stehen.
Ziele der Städtebauförderung
Die Ziele der Städtebauförderung orientieren sich an den konkreten städtebaulichen Problemlagen und Herausforderungen:
- Stärkung der Innenstädte und Ortszentren, auch unter Berücksichtigung der Belange des städtebaulichen Denkmalschutzes,
- Stabilisierung und Aufwertung sozial benachteiligter Quartiere, Förderung des Zusammenlebens in lebendigen Nachbarschaften,
- Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten, wie z. B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, und außerdem
- Unterstützung städtebaulicher Transformationsprozesse mit Blick auf den Klimawandel.
Zur Verwirklichung dieser Förderziele hat der Bund folgende Programme aufgesetzt:
- Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
Seit 2020 sind Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel in allen drei Programmen Fördervoraussetzung.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: Städtebauförderung