Ein Jahr WOHNEN

Typ: Artikel

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen kümmert sich um das Zuhause. Wohnen steht hierbei nicht ohne Grund an erster Stelle. Dies zeigt auch ein Blick auf die Bilanz. Neben der historischen Wohngeldreform und dem Heizkostenzuschuss I und II wurden bereits im ersten Jahr wichtige Weichenstellungen gelegt.

aktuelles Zitat:

Portraitaufnahme von der Bundesministerin Klara Geywitz (quadratisches Bildfomat)
"Wohnen ist ein Menschenrecht und muss bezahlbar bleiben. Mit dem 'Wohngeld Plus' wollen wir zwei Millionen Haushalte dauerhaft, zielgenau und verlässlich unterstützen."

Klara Geywitz zum Entwurf des Wohngeld-Plus-Gesetzes

Ein Teil eines Heizkörpers mit Thermostat. Eine männliche Hand stellt das Thermostat auf einen 2 bis 3 ein. Ein Teil eines Heizkörpers mit Thermostat. Eine männliche Hand stellt das Thermostat auf einen 2 bis 3 ein. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Adobe Stock / Bildwasser

Heizkostenzuschuss I + II

Bündnis bezahlbarer Wohnraum

Die Bundesregierung hat sich ambitionierte Ziele gesetzt: Pro Jahr sollen 400.000 neue Wohnungen gebaut werden, davon 100.000 öffentlich gefördert. Dafür ist eine gemeinsame Kraftanstrengung notwendig. Nach sechs Monaten intensiver Arbeit hat das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ ein Paket „für eine Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive“ vorgestellt. Dieses enthält 187 konkrete Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2025 von allen Beteiligten angestoßen und umgesetzt werden müssen. Die 35 Bündnis-Mitglieder und der Bund zeigen mit diesen Maßnahmen, wie sie gemeinsam das bezahlbare Wohnen voranbringen, beim Bauen Hürden beseitigen, Potenziale stärken und Innovationen fördern wollen.

Mehr Informationen zum "Bündnis bezahlbarer Wohnraum" erhalten Sie hier.

Wohngeld Plus

Auf einem Wohngeldantrag liegt ein Stift sowie Geldscheine und Münzen Auf einem Wohngeldantrag liegt ein Stift sowie Geldscheine und Münzen (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: AdobeStock/Stockfotos-MG

CO2-Kostenaufteilung

Zusätzlich zu den aktuell sehr hohen Energiepreisen müssen Mieterinnen und Mieter seit 2021 die jährlich steigenden CO2-Abgaben auf Öl und Gas vollständig bezahlen. Mit dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz ändert sich das. Ein Stufenmodell wird zukünftig eine faire Aufteilung der Kosten zwischen Vermietern und Mietern sicherstellen. Millionen Mieter werden damit gezielt entlastet. Gleichzeitig sorgt die gesetzliche Neuregelung dafür, dass der CO2-Preis seine beabsichtigte klimapolitische Lenkungswirkung im Gebäudesektor entfalten kann.

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Förderprogramm Genossenschaftliches Wohnen

Außenaufnahme einer genossenschaftlichen Wohnanlage in Berlin-Wedding Außenaufnahme einer genossenschaftlichen Wohnanlage in Berlin-Wedding (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Andre Wagenzik