Aus den Farben schwarz-rot-gold ist stilisiert ein dreidimensionaler Körper entwickelt, der gleichzeitig den Buchstaben W darstellt. Daneben steht der Schriftzug: Bündnis bezahlbarer Wohnraum Aus den Farben schwarz-rot-gold ist stilisiert ein dreidimensionaler Körper entwickelt, der gleichzeitig den Buchstaben W darstellt. Daneben steht der Schriftzug: Bündnis bezahlbarer Wohnraum (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, ein "Bündnis bezahlbarer Wohnraum" einzurichten. Im Oktober 2022 hatte das Bündnis ein umfassendes Maßnahmenpaket für eine Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum vorgelegt. Seitdem haben die Bündnispartner vielfältige Maßnahmen bereits abgearbeitet oder angestoßen. In Reaktion auf die gegenwärtige konjunkturelle Situation der Bau- und Wohnungswirtschaft sucht das Bündnis zudem gemeinsam nach Wegen, wie bezahlbarer Wohnraum trotz der derzeitigen Rahmenbedingungen geschaffen werden kann.

Bündnis-Tag 2023 "Bündnis bezahlbarer Wohnraum" Dauer: 2:15

"Das Bündnis ist gelebte Kooperation und wichtiger denn je. Zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum müssen wir sinnvolle Investitionen befördern, das Tempo beim Wohnungsbau beschleunigen und zugleich Baukosten sinnvoll begrenzen. An diesen Themen arbeiten wir in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft im Bündnis bezahlbarer Wohnraum. Das Bündnis ist dabei ein wichtiger Partner der Bundesregierung.

Als Antwort auf die derzeit angespannte Lage im Baubereich legt die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket vor. Wir setzen damit kurzfristig wichtige Impulse für die Stabilisierung der Bau- und Wohnungswirtschaft. Dennoch dürfen wir langfristige Maßnahmen, die das Bauen sozialer, innovativer, digitaler, klimafreundlicher machen, nicht außer Acht lassen. Das Bündnis ist der richtige Ort, um diese Zukunftsthemen aufzurufen und gemeinsam Lösungen auf den Weg zu bringen."

Das Bündnis hat nach einem Jahr über die umgesetzten Maßnahmen diskutiert. Der Bund hat dazu einen Bericht vorgelegt.

Grafik zur Bündnis-Bilanz Grafik zur Bündnis-Bilanz (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

1. Beförderung von Investitionen

Mehr Investitionen für mehr bezahlbaren Wohnungsbau

In den vergangenen Monaten haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Die Gleichung 'Mehr Geld = mehr Wohnungen' geht nicht mehr auf und ist vor allem nicht mehr finanzierbar. Begrenzte finanzielle Ressourcen und die Herausforderung gestiegener Zinsen erfordern jedoch zielgerichtete Maßnahmen, die es schaffen, Investitionen in Milliardenhöhe zu heben, ohne konjunkturelle Strohfeuer zu initiieren, die nur die Preisspirale anheizen. Das BMWSB setzt daher auf eine Kombination neuer, passgenauer Förderprogramme für mehr bezahlbares und klimafreundliches Bauen und hat im Themenbereich "Befördern" u.a. folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. angestoßen:

  • Sozialer Wohnungsbau: Mit Milliardeninvestitionen kurbelt die Bundesregierung den sozialen Wohnungsbau an. Dadurch wird es den Ländern zukünftig ermöglicht, bedarfsdeckend sozialen, zukunftsgerechten und barrierefreien Wohnraum zu fördern. Zur Umsetzung der Bundesmittel haben die Länder attraktive Förderrichtlinien auf den Weg gebracht. Für 2022 bis 2027 stellt das BMWSB Bundesmittel in Höhe von rund 18 Milliarden Euro bereit. Bei Fortführung der bisherigen Kofinanzierungsquote der Länder stehen damit über 45 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.
  • Junges Wohnen: Vor allem für Azubis und Studierende müssen die ersten eigenen vier Wände bezahlbar sein. Jedoch ist günstiger Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung knapp oder kaum vorhanden. Um dem zu begegnen, gibt es erstmals ein eigenes Bund-Länder-Programm "Junges Wohnen". Im Jahr 2023 stehen von den Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau erstmalig 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die Länder haben bis zum 3. Quartal bereits die Förderung von knapp 10.000 Wohnheimplätzen (Neubau und Modernisierung) vorgesehen. Auch 2024 und 2025 sollen den Ländern jeweils 500 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung gestellt werden.
  • Altersgerechter Umbau: Mit dem KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" unterstützt das BMWSB auch in 2023 Bürgerinnen und Bürger dabei, ihre Wohnungen barrierefrei umzubauen, um möglichst lange in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Seit 2021 konnte mit dem Förderprogramm der Umbau von über 90.000 Wohneinheiten gefördert werden. Aufgrund der hohen Nachfrage hat die Bundesregierung für das Jahr 2024 die Verdoppelung der Mittel vorgesehen.
  • Genossenschaftliches Wohnen: Der Bund und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern seit Oktober 2022 mit Hilfe zinsgünstiger langfristiger Kredite sowohl den Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft als auch die Gründung eigener Wohnungsgenossenschaften. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen. Bis 31. August 2023 wurden fast 380 Förderzusagen erteilt, mit einem Kreditvolumen von 23,75 Millionen Euro, über 80 Prozent für Neubau. Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt in 2024 schlägt eine Erhöhung der Programmmittel von 9 Millionen auf 15 Millionen Euro vor.
  • Neubau-Förderprogramme: Die Neubauförderung des BMWSB rückt mit dem neuen Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) zum ersten Mal den Fokus weg von der reinen Energieeffizienz hin zum ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes. Seit dem 1. März 2023 werden Neubauten gefördert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten. Das Förderprogramm erfreut sich großer Beliebtheit. Bis zum 31. August 2023 wurden 23.260 Wohneinheiten gefördert. Hinzu kommt seit 01.06.2023 das Wohneigentumsförderprogramm für Familien. Nach einer ersten Bilanz werden nun mit der KfW die Kriterien noch einmal attraktiver gestaltet, damit noch mehr Familien das Programm in Anspruch nehmen können.
  • Investitionsanreize: Mit der Anhebung der linearen Afa von zwei auf drei Prozent, der Sonderabschreibung für den Neubau klimaeffizienter Wohnungen und der derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen degressiven Afa unterstützt die Bundesregierung die schnellere Refinanzierung getätigter Investitionen und setzt wichtige Investitionsanreize.
  • Städtebauförderung: Die Städtebauförderung ist ein bewährtes und erfolgreiches Instrument, um das Wohnumfeld sozial und nachhaltig zu gestalten. Auch im Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 sind dafür wieder 790 Millionen Euro verankert.

2. Beschleunigung von Verfahren

Bremsen lösen für mehr bezahlbaren Wohnungsbau

Das Deutschland-Tempo braucht es auch beim Bau. Insofern ist es wichtig, hier Bremsen zu lösen, den Wohnungsbau digitaler zu planen und einfacher zu genehmigen. Eine Vielzahl der dazu notwenigen Beschleunigungsmaßnahmen liegt in der gemeinsamen Zuständigkeit aller drei föderalen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen). Das BMWSB hat sich im Bündnis bezahlbarer Wohnraum zur Beschleunigung bekannt und u.a. folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. angestoßen:

  • Digitalisierung der Bauleitplanung: Das im Sommer 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren vereinfacht Beteiligungsverfahren. Es werden Genehmigungszeiten für bestimmte Bauleitpläne von drei auf einen Monat verkürzt.
  • Digitaler Bauantrag: Durch Digitalisierung können Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt werden. Die Einführung des digitalen Bauantrags durch die Länder wird bis Ende des Jahres vom Bund finanziell unterstützt.
  • Raumordnung: Mit der im September 2023 in Kraft getretenen Novellierung des Raumordnungsgesetzes hat das BMWSB dafür Sorge getragen, dass notwendige Infrastrukturvorhaben schneller auf den Weg gebracht werden können – die Aufstellung von Raumordnungsplänen wird weiter digitalisiert und die Aufstellung von Raumordnungsplänen und Raumverträglichkeitsprüfungen vereinfacht und beschleunigt.
  • BIM: Digitalisierung ist eine wichtige Stellschraube dafür, dass das Bauen, Planen und Genehmigen schneller werden kann. Die Methode "Building Information Modeling" (BIM) ist dafür ein zentrales Instrument. Mit dem neuen BIM-Portal des Bundes steht seit Oktober 2022 allen am Bau Beteiligten eine Plattform zur Verfügung, um zukünftig alle Planungs- und Betriebsdaten rund um ein Bauprojekt zentral und kostenfrei digital zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung der Initiative BIM Deutschland wurde bis 2025 gesichert.

3. Begrenzung von Baukosten

Kosten begrenzen für mehr bezahlbaren Wohnraum

Die Bündnis-Mitglieder stimmen darin überein, dass die Baukosten begrenzt werden müssen – ohne dabei auf maßgebliche Standards und die notwendige Sicherheit zu verzichten. Hierfür gibt es zahlreiche Stellschrauben. In den zurückliegenden Monaten wurden vom Bund u.a. folgende Maßnahmen zur Begrenzung der Baukosten umgesetzt: 

  • Serielles und modulares Bauen: Serielles und modulares Bauen ermöglicht durch die Vorproduktion von Bauteilen Zeitersparnis sowie reduzierte Baukosten bei gleichzeitig hoher architektonischer und städtebaulicher Qualität. Mit der Einrichtung einer Geschäftsstelle Serielles Bauen und Sanieren bei der Bundesstiftung Bauakademie (BSBA) und einer Neuauflage des GdW-Rahmenvereinbarung  treibt die Bundesregierung zusammen mit der Bau- und Wohnungswirtschaft zukunftsweisende Projekte des seriellen und modularen Wohnungsbaus voran.
  • Gebäudetyp E: Die Einführung eines Gebäudetyps E ("E" wie einfach) soll die Akteure aus der Bau- und Planungsbranche ermutigen, kreativ und kostengünstig zu planen und zu bauen. Entsprechende Änderungen sollen in die Musterbauordnung und die Landesbauordnungen übernommen werden. Der Bund nimmt die zivilrechtlichen Aspekte im Bereich der transparenten Vertragsgestaltung und -praxis in den Blick, um den am Bau Beteiligten ein vereinfachtes Bauen rechtssicher zu erleichtern.
  • Normen und Standards: Aktuell gibt es in Deutschland ca. 500 DIN-Normen. Seit Jahren wird über die Folgekosten von Normungsprozessen diskutiert. Mittels der Einrichtung einer unabhängigen Prüfstelle sollen perspektivisch die Kosten ermittelt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Vor der Einrichtung der Prüfstelle wird das Bundeskartellamt konsultiert.

Der Bund hat entsprechend seiner Zuständigkeit zudem verschiedene politische Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Impressionen vom Bündnistag 2023

Die weitere Bündnisarbeit: Themen identifizieren, gemeinsam Zukunft gestalten

Auch für die Zukunft hat sich das Bündnis bezahlbarer Wohnraum viel vorgenommen. Es wird vielfältige Themen weiterbearbeiten, mit denen noch schneller bezahlbare, klimagerechte und innovative Bauvorhaben auf den Weg gebracht werden können, Baukosten weiter begrenzt und auch die Bauwende aktiv gestaltet werden kann.

Das BMWSB wird dabei u.a. folgende Vorhaben intensiv vorantreiben:

Darüber hinaus hat die Bundesregierung die aktuell schwierige Phase für die Bau- und Wohnungsbranche im Blick. Das Bündnis als Ort der Kooperation wird dabei genutzt, um aktuelle Herausforderungen zu erörtern und gemeinsam die Zukunft zu gestalten.

Länder und Kommunen engagieren sich umfassend im Bündnis-Prozess und bringen entsprechend ihrer Zuständigkeiten Maßnahmen auf den Weg.

Das Bündnis bezahlbarer Wohnraum

Die Bündnispartner

Bund

  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer

  • Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
  • Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Freie und Hansestadt Hamburg
  • Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Vertreterinnen und Vertreter der Kommunale Spitzenverbände

  • Deutscher Städtetag
  • Deutscher Landkreistag
  • Deutscher Städte- und Gemeindebund

Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungs- und Bauwirtschaft sowie weiterer Branchenverbände

  • Haus & Grund Deutschland e.V.
  • GdW - Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
  • ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
  • BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.
  • Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.
  • Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV Deutschland)
  • Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.
  • Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
  • Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.
  • Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V.
  • Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA e.V.
  • Bundesarchitektenkammer BAK e.V.
  • Bundesingenieurkammer e.V.

Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft

  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
  • Deutscher Mieterbund e.V.
  • Der Paritätische Gesamtverband e.V.
  • Deutsches Studentenwerk e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
  • GIMA München eG
  • Stiftung trias- Gemeinnützige Stiftung für Boden, Ökologie und Wohnen
  • Stiftung Edith Maryon
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V.
  • Evangelische Kirche, vertreten durch den Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union
  • Katholische Kirche, vertreten durch den Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin