Weitere Informationen zu landesrechtlichen Bestimmungen
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Wohnungsgenossenschaften können nach Maßgabe der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen – wie andere Wohnungsunternehmen – Mittel der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen. Sie profitieren daher davon, dass der Bund seit dem Jahr 2020 den Ländern wieder Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gewähren kann. 2020 und 2021 hat der Bund den Ländern Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von jährlich 1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Im Programmjahr 2022 sollen zwei Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitstehen. Das ist bereits eine ganz erhebliche Förderung. Damit der Bund den sozialen Wohnungsbau und das Wohnen für Studierende und Auszubildende gemeinsam mit den Ländern stärken kann und wir perspektivisch 100.000 neugebaute Sozialwohnungen erreichen, sollen die Finanzhilfen ab dem Jahr 2023 nochmals deutlich erhöht werden. Einige Kommunen schaffen mit dem Abschluss von Kooperationsverträgen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung die Basis für eine stärkere Zusammenarbeit mit den Wohnungsgenossenschaften.