Weitere Informationen zu landesrechtlichen Bestimmungen
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Wohnungsgenossenschaften können nach Maßgabe der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen – wie andere Wohnungsunternehmen – Mittel der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen. Sie profitieren daher davon, dass der Bund seit dem Jahr 2020 den Ländern wieder Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gewähren kann. In der aktuellen Finanzplanung ist vorgesehen, dass der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau im Zeitraum 2022-2028 insgesamt 21,65 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung stellt (für 2022: 2 Milliarden Euro; 2023: 2,5 Milliarden Euro, 2024: 3,15 Milliarden Euro; ab 2025 jeweils: 3,5 Milliarden Euro). Einige Kommunen schaffen mit dem Abschluss von Kooperationsverträgen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung die Basis für eine stärkere Zusammenarbeit mit den Wohnungsgenossenschaften.