Wärmeplanung am Beispiel Oranienburg
Haus der Statistik in Berlin-Mitte erhält 3,27 Mio. Euro für kuratierte Erdgeschossflächen von Bundesbauministerium
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Zeit
Beginn: 14.12.2023 10:00 Uhr
Ende: 14.12.2023 11:00 Uhr -
Ort
Haus der Statistik
Otto-Braun-Straße 70/72
10178 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
am kommenden Freitag, dem 15. Dezember 2024, steht das Wärmeplanungsgesetz auf der Tagesordnung des Bundesrats. Der letzte Schritt vor Inkrafttreten dieses Gesetzes und des damit verknüpften Gebäudeenergiegesetzes ("Heizungsgesetz").
Oranienburg, im Norden von Berlin, will bis 2040 klimaneutral sein und die Wärmeversorgung in der ganzen Stadt auf regenerative Energien umstellen. Damit das gelingt, hat sich die Stadt frühzeitig auf den Weg gemacht und unter anderem im Quartier "Weiße Stadt" mit Mitteln des Bundesbauministeriums in den Stadtumbau und die energetische Stadtsanierung investiert.
Für das Quartier "Weiße Stadt" wurde bereits eine Energetisches Sanierungskonzept erstellt. Danach besteht alleine für den Bereich Gebäudesanierung ein theoretisches Einsparpotential von 8,739 Tonnen CO2 pro Jahr. Das entspricht einem Rückgang von 56 Prozent. Das 74ha große Quartier mit Plattenbauten, aber auch Ein- und Zweifamilienhäusern, verfügt darüber hinaus über Einsparpotentiale durch die verstärkte Nutzung von Solarenergie. Was die Stadt jetzt mit der kommunalen Wärmeplanung vor hat, welche Hürden es gibt und was gut klappt, wollen die Stadt Oranienburg und wir Ihnen am Donnerstag im Quartier "Weiße Stadt" in Oranienburg vorstellen.
Wer: Bürgermeister Alexander Laesicke und Bundesbauministerin Klara Geywitz
Wann: Donnerstag, 14. Dezember 2023 10.00 Uhr – 11.00 Uhr
Wo: Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg
Wir bitten um eine kurze Anmeldung unter presse@bmwsb.bund.de .
Hintergrundinformationen zum Wärmeplanungsgesetz:
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurde am 17. November 2023 vom Bundestag beschlossen und steht am 15. Dezember 2023 auf der Tagesordnung des Bundesrats. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) tritt zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft.
Mit dem Wärmeplanungsgesetzes (WPG) schafft die Bundesregierung eine wesentliche Grundlage für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Deutschland und damit einen wichtigen Beitrag für die Erreichung der Klimaziele 2045.
Kern des WPG ist die Verpflichtung der Länder, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte bzw. bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden.
Ein Wärmeplan ist ein strategisches, auf Fortentwicklung angelegtes Instrument, das den Bürgerinnen und Bürger nach und nach Auskunft darüber gibt, wie ihre Wärmeversorgung künftig klimaneutral sichergestellt werden soll, zentral, z.B. über ein Wärmenetz, oder dezentral, z.B. mittels Wärmepumpe.