Rede zur Zweite Lesung des Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) im Bundesrat

Typ: Rede , Datum: 25.11.2022

  • Ort

    Bundesrat

  • Rednerin oder Redner

    Bundesbauministerin Klara Geywitz

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

viele Menschen in Deutschland fürchten gerade, dass sie sich angesichts der stark gestiegenen Energiepreise ihre Wohnung nicht mehr leisten können.

Deshalb ist es sehr gut, dass Bund und Länder jetzt in Rekordgeschwindigkeit die größte Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg bringen.

In der Vergangenheit hat die Bauministerkonferenz immer wieder eine Wohngeldanpassung sowie eine Heizkosten- und Klimakomponente gefordert. Mit der Wohngeld-Plus-Reform setzen wir diese Forderung nun um.

Und ich weiß auch, dass es für die Länder ein großer Kraftakt ist, die Hälfte der Kosten zu schultern. Hierfür möchte ich Ihnen heute noch einmal sehr herzlich danken.

Gemeinsam können wir somit nun das Wohngeld deutlich erhöhen, den Kreis der Anspruchsberechtigten massiv ausweiten und auch die Heizkosten bezuschussen.

Gemeinsam können wir zudem das Wohngeld zukunftsfest machen, in dem wir beispielsweise eine Klimakomponente einführen, die mit einbezieht, dass viele Mieten steigen werden, weil die Häuser in nächster Zeit energetisch saniert werden müssen – und saniert werden sollten.

Damit die Verwaltung entlastet wird und dadurch das Geld schnell und unkompliziert bei den Menschen ankommt, haben wir in dem Gesetzentwurf eine ganze Reihe von Vereinfachungen vorgesehen, die im parlamentarischen Verfahren noch weiterentwickelt wurden. Dabei wurden auch entscheidende Änderungsvorschläge der Länder aufgegriffen:

  • So wurde beispielsweise die Regelung zur vorläufigen Zahlung so verändert, dass aus einer vorläufigen eine endgültige Zahlung werden kann und somit eine zweifache Befassung der Behörde vermieden wird.
  • Neu vorgesehen ist zudem die Erprobung einer Bagatellgrenze bei Rückforderungen – bis zu einer Höhe von 50 Euro.
  • Darüber hinaus kann der Bewilligungszeitraum künftig – bei gleichbleibenden Verhältnissen – auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
  • Und nicht zuletzt: Viele Bürgerinnen und Bürger, die bisher Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, erhalten nun Anspruch auf Wohngeld, und deshalb müssten die Jobcenter sie dann dazu auffordern, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Um den Verwaltungsaufwand der „Wechselfälle“ zu vermeiden, sind diese Leistungs-berechtigten für am 31.12.2022 laufende Bewilligungszeiträume oder Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1.1. bis 30.6.2023 beginnen, nicht verpflichtet, Wohngeld in Anspruch zu nehmen. Das verschafft sowohl den Wohngeldstellen als auch den Jobcentern Zeit.

Ich weiß, trotz alldem wird die Umsetzung der Reform gerade zu Beginn eine große Herausforderung für die Wohngeldstellen in den Kommunen. Ich selbst habe gerade einige von Ihnen besucht und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen – in Berlin ebenso wie in Gelsenkirchen. Auch Ihnen gilt an dieser Stelle noch einmal mein besonderer Dank. Sie leisten in dieser schwierigen Zeit eine sehr wertvolle Arbeit.

Um die Verwaltungsprozesse in den Wohngeldstellen weiter zu erleichtern, sollen diese künftig noch stärker digitalisiert werden. Das Wohngeld ist eins der ersten erfolgreich umgesetzten Digitalisierungslabore im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Durch das umsetzende Land Schleswig-Holstein wurde die Digitalisierung des Wohngeld-Erstantrags als sogenannte Einer-für-Alle-Leistung entwickelt. 11 Länder wollen in der Nachnutzungsallianz den Dienst übernehmen. Und ich weiß, dass in den letzten Monaten intensiv an einer Weiterentwicklung gearbeitet wurde. Hier danke ich dem Land Schleswig-Holstein und allen beitretenden Ländern für das Engagement. Der Bund wird die Länder hier auch weiter unterstützen.

Das Bauministerium wird auch mit seinen Mitteln möglichst umfassend über die neuen Wohngeldregelungen informieren, damit die Menschen möglichst genau Bescheid wissen, bevor sie auf ihre örtliche Wohngeldstelle zugehen.

Hierfür habe ich beispielsweise gerade vergangene Woche mit den großen Wohlfahrts- und Sozialverbänden vereinbart, dass wir deren lokale Beratungsstellen mit passgenauen Informationsmaterialien zum Wohngeld versorgen, denn diese haben ohnehin viel Kontakt zu potenziellen Wohngeldanspruchsberechtigten. So können Fragen der Bürgerinnen und Bürger geklärt werden, bevor sie bei den Wohngeldstellen anfragen.

Natürlich wollen wir auch weiterhin gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen in den Ländern daran arbeiten, im Laufe der Umsetzung zusätzliche – untergesetzliche – Vereinfachungen voranzubringen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der hier vorgelegten Reform können Bund und Länder gemeinsam für die heutigen Wohngeldhaushalte die durchschnittliche Monatsrate des Wohngelds verdoppeln und die Zahl derer, die es beantragen können, verdreifachen – von rund 600.000 auf rund 2 Millionen Haushalte und somit auf insgesamt rund 4,5 Millionen Menschen.  

Das ist eine gute Nachricht beispielsweise viele Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner, Familien mit geringen Einkommen, Auszubildende sowie Menschen in Alten- und Pflegeheimen – in allen Bundesländern.

Denn damit helfen wir gemeinsam nicht nur denjenigen, die jetzt in Not geraten, sondern setzen auch ein wichtiges Zeichen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Herzlichen Dank.