Rede der Bundesministerin Klara Geywitz in der Bundestagsdebatte am 09.11.2022

Typ: Rede , Datum: 09.11.2022

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht

  • Ort

    Deutscher Bundestag

  • Rednerin oder Redner

    Bundesministerin Klara Geywitz

Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Wir brauchen Geschwindigkeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien.

Warum das so ist, wurde in diesem Haus schon mehrfach und ausführlich diskutiert. Das Bauministerium nimmt sich dieser Aufgabe an. Wir haben in dieser Legislaturperiode mit dem Wind-an-Land-Gesetz schon einmal gezeigt, wie man durch eine Änderung des Baugesetzbuches auch dazu beitragen kann, mehr Geschwindigkeit beim Ausbau der Windenergie zu schaffen, und zwar, indem wir die Windenergieausbauziele schnell und umfassend durch eine entsprechende Regelung des Baugesetzbuches voranbringen.

Nun liegt Ihnen eine weitere kleine Novelle des Baugesetzbuches vor. Sie soll zügig einen nächsten wichtigen Schritt einleiten, wie man mit den Mitteln des Planungsrechtes auch die erneuerbaren Energien ausbauen kann, und zwar bei Wasserstoff, bei Wind- und Photovoltaikanlagen sowie bei Biomasse.

Zunächst zum ersten Punkt, zum Wasserstoff.
Um Wasserstoff herstellen zu können, braucht es zunächst einmal Strom. Hierfür soll künftig leichter der überschüssige Strom genutzt werden können, der an Windenergieanlagen entsteht. Sie kennen die Bilder: Die Windräder drehen sich nicht immer, auch wenn Wind ist, weil sie manchmal den Strom nicht abtransportieren können.

Deswegen ist es sehr logisch und günstig, auch hier entsprechend die Möglichkeit zu nutzen, Privilegierungstatbestände einzuführen, dass an diesen Windenergieanlagen dann entsprechend auch Wasserstoff-Elektrolyseure gebaut werden können. Wir sind für eine Debatte offen, ob das nicht auch für Photovoltaikanlagen eine sinnvolle Ergänzung wäre.

Zweiter Punkt.
Wir sind mitten im Umbau unserer Energieversorgung. Das heißt, wir werden aus dem Abbau von Kohle aussteigen, und gleichzeitig sind die ehemaligen Tagebauflächen gute Potenziale für den Ausbau von erneuerbaren Energien. Das hat auch den Vorteil, dass hier die Strom- und Kabelinfrastruktur bereits liegt, weil natürlich häufig in der Nähe von Braunkohletagebauen auch die entsprechenden Kraftwerke sind.

Die Braunkohleabbaubereiche verfügen über große Flächen, die für den Aufbau von Photovoltaik- und Windenergieanlagen wunderbar geeignet sind, und auch die Betroffenheit der Nachbarn dürfte gering sein. Ich erwähnte es: Die Standorte sind zudem gut an die Energienetze angeschlossen. Um die Potenziale dieser sogenannten Tagebaufolgeflächen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen schnell und unkompliziert zu erschließen, soll die Nachnutzung für solche Anlagen rechtlich privilegiert werden.

Eine neue Verordnungsermächtigung im Baugesetzbuch – das ist wichtig – schafft den betroffenen Bundesländern die Möglichkeit, die sie dann nutzen können, diese Flächen ganz oder teilweise für die Erzeugung erneuerbarer Energien zu nutzen, ohne dass es dazu aufwendige Änderungen entsprechender Raumordnungs- oder Flächennutzungspläne braucht.

Der dritte Punkt betrifft die Biomasse. Wir hatten bei der Errichtung und dem Betrieb von Biomasseanlagen eine Reihe von Regelungen eingeführt. Einige führten dazu, dass diese Anlagen technisch nicht maximal ausgelastet werden können. Deshalb wird einerseits die bestehende Kapazitätsgrenze für Biogasanlagen im Außenbereich befristet ausgesetzt, und zum anderen werden die Anforderungen an die Herkunft der Biomasse gelockert.

Dies wurde schon in der Novelle des EnSiG geregelt, die bereits Ende September im Bundestag beschlossen wurde und schon in Kraft ist.

Sehr geehrte Damen und Herren,
insgesamt kann diese kleine Energienovelle – klein, aber fein – im Baugesetzbuch einen wichtigen Beitrag zur energiepolitischen Unabhängigkeit unseres Landes leisten und dabei zugleich den Klimaschutz voranbringen, und das Ganze auch noch kostenneutral für den Bundeshaushalt. Es funktioniert, mit dem Baugesetzbuch erneuerbare Energien voranzutreiben, wenn der politische Wille vorhanden ist. Das ist jetzt offenbar der Fall.

Herzlichen Dank.