Rede der Bundesministerin zur ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Typ: Rede , Datum: 13.10.2022

"Um im bevorstehenden Winter schnell und unbürokratisch helfen zu können, sehen wir vor, Wohngeldempfänger mit einem zweiten Heizkostenzuschuss zu unterstützen."

  • Ort

    Deutscher Bundestag

  • Rednerin oder Redner

    Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz

Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Die hohen Energiepreise treffen viele Menschen in Deutschland hart. Am härtesten treffen sie aber doch diejenigen, die sowieso mit sehr wenig Geld auskommen müssen. Diese Menschen spüren das ganz direkt in ihrem eigentlich bestgeschützten Lebensumfeld, nämlich der Wohnung. Die Wohnung kostet bereits jetzt einen großen Teil ihres Einkommens. Angesichts der stark gestiegenen Preise bleibt am Ende nur noch sehr wenig zum Leben, auch sehr wenig zum Konsumieren. Deshalb setzt das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung genau hier an: bei den Wohnkosten von Menschen mit niedrigen Einkommen, und zwar zielgerichtet. Um keine Zeit zu verlieren, haben wir die beiden Gesetzentwürfe vorgelegt, die heute in erster Lesung beraten werden.

Um gerade im bevorstehenden Winter schnell und unbürokratisch helfen zu können, sehen wir vor, Wohngeldempfänger mit einem zweiten Heizkostenzuschuss zu unterstützen. Dieser soll im Vergleich zum ersten Heizkostenzuschuss deutlich erhöht werden, für einen Einpersonenhaushalt von 270 Euro auf immerhin 415 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt von 350 Euro auf ganze 540 Euro und für jede weitere Person im Haushalt um 100 Euro.
Wichtig ist, dass Beziehende von Leistungen nach dem BAföG und von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfe erneut von dieser Hilfe profitieren: Sie erhalten statt 230 Euro nun 345 Euro.

Die Wohnkosten sind jedoch so stark gestiegen, dass künftig noch mehr Menschen unsere Unterstützung brauchen. Deshalb sehen wir eine große Reform des Wohngeldes vor. Sie soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Mit dem Wohngeld Plus sehen wir vor, den Kreis der Anspruchsberechtigten von bisher 600 000 Haushalten auf rund 2 Millionen Haushalte mit immerhin 4,5 Millionen Menschen zu erhöhen. Zugleich erhöhen wir die Zahlung von durchschnittlich rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat – eine Riesensteigerung.

Das heißt also: Mit dem Wohngeld Plus wird der Kreis der Anspruchsberechtigten verdreifacht und die durchschnittliche Monatsrate verdoppelt. Außerdem integrieren wir in das Wohngeld künftig eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Hierbei wird nicht die Heizungsrechnung direkt bezahlt, sondern eine Pauschale. Auch das ist ein wichtiger Anreiz zum Energiesparen.

Darüber hinaus führen wir einen Zuschlag ein, der berücksichtigt, dass viele Wohnungen in Kürze energetisch saniert werden müssen und dadurch die Mieten steigen werden. Das ist ein wichtiger Beitrag für eine sozialgerechte Klimawende. Nicht zuletzt wird das Wohngeld auch unbürokratischer und passgenauer. Wir verlängern den möglichen Bewilligungszeitraum von 12 auf 18 Monate, und wir ermöglichen es den Ländern, eine einfache, schnelle Auszahlung des Wohngeldes vorzunehmen. Wenn die Miete erhöht wird, kann das Wohngeld in Zukunft schon angepasst werden, wenn sie um 10 Prozent und nicht erst, wenn sie, wie jetzt, um 15 Prozent steigt.

Das Wohngeld ist und bleibt eine der zielgenauesten staatlichen Unterstützungsleistungen überhaupt; denn es berücksichtigt gleichzeitig Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnkosten. Übrigens – das wissen viele nicht; deswegen werbe ich dafür – gilt das auch für das selbstgenutzte Eigenheim.

Es erreicht somit exakt diejenigen, die es am dringendsten brauchen, darunter viele alleinerziehende Menschen.

Was mir auch wichtig ist: Rentnerinnen und Rentner machen fast die Hälfte der wohngeldbeziehenden Haushalte aus. Hinzu kommen Familien mit geringem Einkommen sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gesetzentwurf für das Wohngeld Plus ist die größte Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik. Er wurde innerhalb kürzester Zeit auf den Weg gebracht, und ich weiß:
Dies ist für alle Beteiligten, auch für Sie natürlich, ein großer Kraftakt. Ich danke den Ländern für ihre Unterstützung und für den intensiven Austausch in den letzten Wochen zu genau der Frage, wie wir das möglichst unbürokratisch organisieren. Ich danke den Kommunen, vor allem den Mitarbeitenden der Wohngeldstellen, die sich jetzt schon auf die vielen neuen Anträge vorbereiten.

Auch wenn wir uns zügig an die Umsetzung machen werden, werden die Auszahlungen einige Zeit in Anspruch nehmen. Wo wir als Bauministerium mit Vereinfachung helfen können, tun wir das gerne, und wo wir die Länder dabei unterstützen können, die Wohngeldanträge digital zu bearbeiten – viele Bundesländer tun das schon –, helfen wir auch sehr gerne.

Ich bitte Sie nun um konstruktive parlamentarische Beratungen, damit wir die Betroffenen mit dem Wohngeld Plus und dem Heizkostenzuschuss schnell und verlässlich unterstützen können.

Herzlichen Dank.