BMWSB informiert: Bilanz der Förderprogramme für Neubau, Eigentumserwerb und barrierefreie Sanierungen im Jahr 2024

Typ: Pressemitteilung , Datum: 04.02.2025

Im Jahr 2024 wurden die Förderprogramme des Bundesbauministeriums für den Neubau, den Eigentumserwerb und barrierefreie Sanierungen weiterhin gut nachgefragt. Die nachfolgend aufgeführten Programme werden nach den Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung auch in diesem Jahr fortgesetzt. Das Zuschussprogramm Altersgerecht Umbauen ist planmäßig zum Ende des Jahres 2024 ausgelaufen.

Dazu Bundesbauministerin Klara Geywitz: "Das Förderjahr 2024 zeigt deutlich, dass unsere Programme gut in der Branche angenommen werden. Besonders beim Bau von Mehrfamilienhäusern wird die Förderung des Bundes nachgefragt, allen voran das Programm Klimafreundlicher Neubau mit seinem Fokus auf langlebiges und nachhaltiges Bauen. 95.000 neue Wohnungen wurden damit seit 2023 gefördert.

Insbesondere für Familien mit geringen und mittleren Einkommen ist der Weg zum Eigentum herausfordernd. Wir haben deshalb zwei wichtige Förderprogramme zur Unterstützung aufgelegt. Die Zahlen für das Programm Wohneigentum für Familien bestätigen den Trend nach oben, den wir auch bei der Nachfrage nach Krediten bei Finanzierern sehen. Jung kauft Alt ist gerade einmal vier Monate alt, aber auch bei diesem Programm steigen die Zahlen. Hier und beim genossenschaftlichen Wohnen werden wir uns stärker dafür einsetzen, dass diese staatlichen Finanzierungsmöglichkeiten bekannter werden. Auch wenn die staatliche Förderung für ‚Altersgerechtes Umbauen‘ ausgelaufen ist, zeigen die Abrufzahlen und umgesetzten Umbaumaßnahmen, wie wichtig das Thema Barrierefreiheit im Alter bleibt. Wie das Programm zukünftig ausgestaltet werden kann, entscheidet der Haushaltsgesetzgeber."

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Mit dem Programm "Klimafreundlicher Neubau" können der Neubau und der Ersterwerb klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude gefördert werden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können die Förderung durch zinsverbilligte Kredite bei ihrer Hausbank beantragen. Kommunen können Zuschüsse erhalten. Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

Im vergangenen Jahr wurden für das Programm KFN Förderzusagen in Höhe von rund 6,9 Milliarden Euro erteilt. Insgesamt wurden so Investitionen von 18,4 Milliarden Euro angestoßen. Es wurden 47.247 Wohneinheiten gefördert. Seit Beginn der Förderung im März 2023 konnten fast 95.000 Wohneinheiten gefördert werden. Das Programm hat insgesamt Investitionen von fast 36 Milliarden Euro ausgelöst. 

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)

Das Programm KNN fördert klimagerechte und flächeneffiziente Neubauvorhaben. Über eine Baukostenbegrenzung soll bezahlbarer Wohnraum entstehen. Auch der Kauf neuer Gebäude, die bereits gebaut wurden und die Vorgaben erfüllen, kann gefördert werden. Das Programm ist am 1. Oktober 2024 gestartet. Die Förderung für Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen erfolgt mittels zinsverbilligter Kredite. Kommunen können Zuschüsse erhalten.

Bis Jahresende konnten 676 Wohneinheiten gefördert werden. Insgesamt wurde ein Zusagevolumen von 68 Millionen Euro erteilt und Gesamtinvestitionen von 171,4 Millionen Euro angestoßen.

Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)

Mit dem Förderprogramm Wohneigentumsförderung für Familien unterstützen wir Familien mit Kindern beim Neubau und Erwerb von neugebautem klimafreundlichem Wohneigentum. Ziel der Bundesregierung ist es, die Wohneigentumsquote zu erhöhen. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite und entlastet Familien somit schon vor Beginn des Bauvorhabens und spürbar über einen langen Zeitraum. Das neue Programm ist damit für Eigentümer eine verlässliche finanzielle Stütze und macht damit klimafreundliche Bauprojekte plan- und bezahlbar.
Im Jahr 2024 wurde der Bau bzw. der Erwerb von 4.853 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 915,4 Millionen Euro bewilligt. Dadurch wurden Gesamtinvestitionen von 2,69 Milliarden Euro angestoßen.

Jung kauft Alt

Mit dem am 3. September 2024 gestarteten Förderprogramm Jung kauft Alt werden Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungs­bedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Familien können so zum Beispiel in die alte Heimat ziehen, dort ein bestehendes Haus sanieren und gleichzeitig andere Sanierungsförderungen in Anspruch nehmen. Gerade in ländlichen und dünn besiedelten Regionen vermeiden wir damit Donut-Dörfer, bei denen die historische Bausubstanz im Dorfkern leer steht und die Menschen drumherum im Neubau wohnen. Die Förderung kann mit weiteren Programmen der Sanierungsförderung kombiniert werden.

Im Zeitraum von September 2024 bis Dezember 2024 wurden 223 Förderzusagen mit einem Zusagevolumen von 26,3 Millionen Euro erteilt und dadurch Gesamtinvestitionen von 115,3 Millionen Euro angestoßen.

Förderung genossenschaftlichen Wohnens 

Mit dem Förderprogramm für genossenschaftliches Wohnen unterstützt die Bundesregierung Privatpersonen beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen und erleichtert somit den Zugang für potenzielle Mitglieder zu dauerhaft bezahlbarem Wohnen. Weiterhin wird mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen das Eigenkapital der Genossenschaften für investive Maßnahmen gestärkt.

Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Voraussetzung ist die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Zusätzlich wird ein nicht unerheblicher Teil der Darlehensschuld erlassen (7,5 Prozent Tilgungszuschuss).

Im vergangenen Jahr wurde 346 Förderzusagen mit einem Kreditvolumen von rund 25,3 Millionen Euro im Rahmen des Programms erteilt.

Altersgerecht Umbauen: Bilanz 2022-2024

Ältere Menschen sollen so lange wie möglich in ihren Wohnräumen und ihrer vertrauten Umgebung leben können. Die Förderung zur Reduzierung von Barrieren in Wohnräumen und im Wohnumfeld ist wichtig, um den sich ändernden Anforderungen und Wohnbedürfnissen älterer, mobilitätseingeschränkter Menschen oder auch Familien mit kleinen Kindern gerecht zu werden. Seit 2014 fördert daher die Bundesregierung mit dem BMWSB-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ (455b) die Reduzierung von Barrieren in Bestandsimmobilien.

Seit dem 01.01.2022 wurden bis einschließlich 31.12.2024 in rund 108.000 Wohneinheiten Maßnahmen gefördert. Die Verteilung stellt sich wie folgt dar:

 01.01.2022 - 31.12.2024
AnzahlVolumen in EURWohneinheiten
Schleswig-Holstein2.1894.043.710,602.318
Hamburg7251.566.665,10767
Niedersachsen8.68718.132.247,709.779
Bremen445995.581,80595
Nordrhein-Westfalen18.02938.137.024,8020.476
Hessen6.97215.060.273,807.883
Rheinland-Pfalz6.29513.934.974,5010.108
Baden-Württemberg17.26443.582.634,5022.419
Bayern17.61542.684.606,5021.403
Saarland1.8573.943.755,902.056
Berlin1.3133.163.896,801.594
Brandenburg1.6663.227.204,701.764
Mecklenburg-Vorpommern7701.547.763,70899
Sachsen2.9216.188.721,003.400
Sachsen-Anhalt1.2472.309.554,401.387
Thüringen1.5572.998.047,401.946
Gesamt89.552201.516.663,20108.794

Die Finanzmittel zum Zuschuss-Programm "Altersgerecht Umbauen", die im Jahr 2024 mit einer Rekordsumme von 150 Millionen veranschlagt waren, sind in 2024 fast vollständig aufgebraucht worden. Das Programm ist planmäßig zum Jahresende 2024 ausgelaufen. Die Fortführung des Programms im Jahr 2025 ist vom nächsten Bundeshaushalt 2025 abhängig, da im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 keine weiteren Mittel vorgesehen waren.

Zur Förderung der Barrierefreiheit in Bestandsgebäuden kann aber weiterhin das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen - Kredit (159), in dem zinsverbilligte Kredite an Privatpersonen und z. B. Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften ausgereicht werden, in Anspruch genommen werden. Dieses Programm steht auch in 2025 zur Verfügung.

Darüber hinaus wird im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus der Länder neben dem Neubau auch die altersgerechte Modernisierung gefördert. Allein im Jahr 2023 wurde die Förderung von rund 15.100 barrierefreien Wohneinheiten bewilligt. Der Bund unterstützt die Länder bei der Aufgabe des sozialen Wohnungsbaus von 2022 bis 2028 mit einer Rekordsumme von über 20 Milliaraden Euro Finanzhilfen.