Bund möchte die Länder bei der finanziellen Entlastung der Kommunen unterstützen
Pressemitteilung 24.01.2025
Kabinettbeschluss bereitet die Änderung von Artikel 143h des Grundgesetzes vor.
Zum Beschluss des Kabinetts zur Änderung von Artikel 143h des Grundgesetzes erklärt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Mit dem heutigen Beschluss des Kabinetts haben wir den Weg geebnet für eine Rechtsgrundlage, damit der Bund die Länder bei der finanziellen Entlastung der Kommunen unterstützen kann. Das ist auch für die ostdeutschen Kommunen wichtig, da viele kommunale Wohnungsunternehmen seit der Wiedervereinigung unter der hohen Altschuldenlast aus DDR-Zeiten leiden. Diese Altschulden machen Investitionen in Neubau und Sanierungen für sozial orientierte Wohnungsunternehmen schwerer. Hier eine spürbare Entlastung zu schaffen, ist auch für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in unserem Land wichtig."
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Mit der Grundgesetzänderung soll eine Ausnahmeregelung geschaffen werden, die den Bund angesichts des Bestandes an übermäßigen kommunalen Liquiditätskrediten ermächtigt, sich einmalig finanziell unmittelbar an den erforderlichen Maßnahmen der Länder zur Entlastung ihrer Kommunen zu beteiligen. Dadurch können insbesondere auch kommunale Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland mit hoher Altschuldenlast aus DDR-Zeiten entlastet werden. Voraussetzung für die Hilfen des Bundes zugunsten der Kommunen ist die finanzielle Beteiligung der Länder. An bereits erfolgten Anstrengungen der Länder kann sich der Bund beteiligen.