Jung kauft Alt: Förderung nun auch für den Erwerb denkmalgeschützter Gebäude
Pressemitteilung 19.12.2024
Förderrichtlinie wird zum 1. Januar 2025 angepasst
Seit September gibt es das Förderprogramm "Jung kauft Alt", das Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Zum 1. Januar 2025 wird die Förderrichtlinie angepasst. Künftig wird auch der Erwerb von sanierungsbedürftigen denkmalgeschützten Gebäuden möglich sein. In Deutschland sind rund 10 Prozent des Gebäudebestandes denkmalgeschützt.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Unser Förderprogramm zum Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien ist gut gestartet. Zum 1. Januar erhöhen wir den Kreis förderfähiger Gebäude noch einmal deutlich. Bisher konnte der Erwerb denkmalgeschützte Häuser nicht durch unser Programm Jung kauft Alt gefördert werden, da viele dieser Gebäude energetisch nicht so saniert werden können, wie es die Vorgaben für nicht denkmalgeschützte Wohngebäude vorsehen. Das ändern wir jetzt. Durch die Ausweitung von Jung kauft Alt können sich nun mehr Menschen den Traum vom Einfamilienhaus erfüllen. Damit helfen wir vielen Familien, die ein denkmalgeschütztes Haus erhalten möchten und das mit Hilfe unseres Jung kauft Alt-Programmes bislang aber nicht tun konnten. Das ermöglicht es Familien zum Beispiel in die alte Heimat zu ziehen, dort ein Haus zu kaufen, zu sanieren und hierfür auch andere Sanierungsförderungen in Anspruch zu nehmen. Insbesondere in ländlichen und dünn besiedelten Regionen kann dies dafür sorgen, dass historische Bausubstanz in den Dorfkernen nicht leer steht."
Zum Programm:
- Denkmalgeschützte Gebäude müssen künftig auf das energetische Niveau "Effizienzhaus Denkmal EE" saniert werden. Dabei darf der Jahres-Primärenergiebedarf max. 160% des Wertes betragen, der für ein vergleichbares Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt.
- Für alle anderen Bestandsgebäude gilt weiterhin: Die Gebäude müssen den Energieeffizienzklassen F, G oder H (gemäß Energieausweis) zugehörig sein. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss auf mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
- Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den Eigentumserwerb inkl. (anteilige) Grundstückskosten. Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten.
- Förderberechtigt sind Familien mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind (+10.000 Euro je weiteres Kind). Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von der Kinderzahl und betragen bei einem Kind max. 100.000 Euro, bei zwei Kindern max. 125.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern max. 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren sowie Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren möglich.
- Das zu erwerbende Wohneigentum muss selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht förderberechtigt sind Personen, die Voreigentum besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen bzw. bezogen haben.
- Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen oder die Kombination mit BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) ist grundsätzlich möglich.