BMWSB informiert: Das ist neu ab 2025
Pressemitteilung 27.12.2024
Erhöhung des Wohngeldes:
Zum 1. Januar 2025 steigt das Wohngeld um durchschnittlich rund 15 Prozent. Durch die Erhöhung wird eine Anpassung des staatlichen Wohnkostenzuschusses an die Preis- und Mietpreisentwicklung in Deutschland garantiert. Die historisch größte Wohngeldreform im vergangenen Jahr hat dafür gesorgt, dass deutlich mehr Menschen mit einem geringen Erwerbseinkommen oder kleiner Rente bei ihren Wohnkosten unterstützt werden.
Mehr Informationen zum Wohngeld finden Sie hier:
Neue Wohngemeinnützigkeit:
Ebenfalls zum 1. Januar 2025 wird die Neue Wohngemeinnützigkeit eingeführt. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 haben wir einen wohngemeinnützigen Zweck neu in die Abgabenordnung eingeführt. Sozial orientierte Körperschaften (z. B. kommunale Unternehmen, Unternehmen der Sozialwirtschaft mit Wohnungsbeständen) können künftig vergünstigten Wohnraum bereitstellen und dabei von den umfassenden Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren. Die von den Unternehmen angebotene Miete muss dann unterhalb der marktüblichen Miete liegen. Die Einkommensgrenzen sind so festgelegt, dass rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland potentiell zur Zielgruppe gehören. Die neue Wohngemeinnützigkeit ist damit eine weitere Säule für mehr bezahlbares Wohnen.
Mehr Informationen zur neuen Wohngemeinnützigkeit finden Sie hier:
Erweiterung des Förderprogramms Jung kauft Alt:
Das Förderprogramm Jung kauft Alt, mit dem Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien unterstützt werden, wird zum 1. Januar 2025 erweitert. Künftig können mit dem KfW-Förderprogramm auch denkmalgeschützte Gebäude gekauft werden. In Deutschland sind rund 10 Prozent der Gebäude denkmalgeschützt.
Mehr zur Erweiterung von Jung kauft Alt finden Sie hier: