Wohngeld steigt zum 1. Januar 2025

Typ: Pressemitteilung , Datum: 19.07.2024

Länder- und Verbändeanhörung zur Wohngelddynamisierung gestartet

An diesem Freitag startet die Länder- und Verbändeanhörung zur Wohngeldverordnung. Im Wohngeldgesetz ist eine regelmäßige Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt. Damit wird eine Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietpreisentwicklung in Deutschland garantiert. Das Wohngeld wurde letztmalig im Rahmen des Inkrafttretens des Wohngeld-Plus-Gesetzes am 1. Januar 2023 erhöht, die bis dahin bundesrepublikanische größte Reform des Wohngeldes seit Einführung des Wohngeldes.

Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

"Das Leben in Deutschland ist in den vergangenen zwei Jahren deutlich teurer geworden. Das merken die Menschen nicht nur an der Supermarktkasse, sondern auch bei der Miete und höheren Energiepreisen. Damit Wohnen für Millionen Rentnerinnen und Rentner, Arbeitende und Familien auch weiterhin bezahlbar bleibt, werden wir das monatliche Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent bzw. 30 Euro erhöhen. Damit sorgen wir dafür, dass sich niemand durch zu hohe Wohnkosten z.B. zwischen Heizen oder Essen entscheiden muss. Zugleich investieren wir weiter in mehr bezahlbaren Wohnraum. Mit zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro erhöhen wir die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau bis 2028 auf insgesamt 21,65 Milliarden Euro. Zudem stehen für die neue Förderung von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment für 2024 und 2025 nun insgesamt zwei Milliarden bereit." 

Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier.