Die Wohngemeinnützigkeit ist wieder da

Typ: Pressemitteilung , Datum: 05.06.2024

Neue Wohngemeinnützigkeit als weitere starke Säule für bezahlbares Wohnen

Das Bundeskabinett hat heute die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit beschlossen. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wird die "Förderung wohngemeinnütziger Zwecke" als neuer gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung aufgenommen. Die Bundesregierung setzt damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Mit Hilfe der neuen Wohngemeinnützigkeit soll mehr bezahlbarer Wohnraum in Deutschland geschaffen werden. Von der Regelung könnten zunächst etwa 100 Körperschaften, wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine oder Unternehmen und rund 105.000 Mieterinnen und Mieter profitieren.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: " Die Wohngemeinnützigkeit ist wieder da! Ich freue mich sehr darüber, dass es gelungen ist, dieses so wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Mit der Wohngemeinnützigkeit schaffen wir neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere starke Säule für mehr bezahlbaren Wohnraum in unserem Land. Soziale Unternehmen, Vereine und Stiftungen können künftig vergünstigten Wohnraum bereitstellen und dabei von den umfassenden Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren. Voraussetzung: Die angebotene Miete muss unter der marktüblichen Miete liegen. Die Einkommensgrenzen sind so festgelegt, dass rund 60% der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren können. Das ist ein guter Tag für alle Mieterinnen und Mieter"