Bundesrat verabschiedet Wärmeplanungsgesetz: Ländlicher Raum wird unterstützt
Pressemitteilung 15.12.2023
Das Wärmeplanungsgesetz wird gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Heute hat der Bundesrat das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) verabschiedet. Damit ist der Weg frei für die Schaffung einer klimafreundlichen und bezahlbaren Wärmeversorgung in Deutschland. Das Wärmeplanungsgesetz wird gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Beide Gesetze tragen dazu bei, die Klimaziele im Jahr 2045 zu erreichen.
Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Ab dem 1. Januar 2024 werden in ganz Deutschland Wärmepläne erstellt. Das gibt den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber, mit welcher Wärmeversorgung sie lokal rechnen können.
Viele Kommunen in Deutschland haben bereits eine Wärmeplanung oder haben mit der Planung schon angefangen. Die Kommunen, die sich jetzt auf den Weg machen, bekommen dafür Zeit und finanzielle Unterstützung für den Planungsprozess. Die 500 Millionen Euro stehen bereit, dies hat die Bundesregierung im Oktober 2023 dem Bundesrat schriftlich zugesichert.
Das Wärmeplanungsgesetz ist die Grundlage für unseren Quartiersansatz bei der Frage, wie wir unseren Gebäudebestand zur Einsparung von CO2 modernisieren. Auf EU-Ebene (EPBD) haben wir hart dafür gekämpft, dass nicht der Einzelne überfordert, sondern das Ganze in den Blick genommen wird. Beim Wärmeplanungsgesetz wird nicht das einzelne Einfamilienhaus oder Mietshaus betrachtet, sondern der ganze Stadtteil bzw. die Gemeinde. Und hier entscheiden die über die lokale Wärmeversorgung, die sich vor Ort am besten auskennen: die Kommunen.
Zudem war es mir wichtig, dass mit diesem Gesetz, das Auswirkungen auf alle Regionen Deutschlands haben wird, die ländlichen Regionen unterstützt werden. Hier gibt es große Potentiale, u.a. durch Biomasse. Wir haben die Möglichkeiten für die Nutzung von Biomasse erweitert und so an die realen Bedingungen vor Ort angepasst. Die vor Inkrafttreten des Gesetzes genehmigten Anlagen sind zudem nicht bei der Bestimmung des Biomasseanteils einzurechnen. Dies gilt nun auch über das Jahr 2045 hinaus. Damit kann der Biomasseanteil in der Praxis auch die Begrenzung auf 25 Prozent (bis 2045) bzw. 15 Prozent (ab 2045) übersteigen. Diese Regelung kommt auch den Bioenergiedörfern in Deutschland zugute.
Ich möchte mich bei den Ländern für ihre konstruktive und engagierte Mitarbeit bedanken."
Weitere Informationen zum Wärmeplanungsgesetz finden Sie hier.