Erklärung des BMWSB anlässlich der heutigen Berichterstattung und Debatte rund um den Gesetzentwurf zur Wärmeplanung

Typ: Pressemitteilung , Datum: 24.05.2023

Erklärung von Seiten des Bundesbauministeriums auf der Ebene einer Sprecherin:

"Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung, weshalb ich hier nicht auf Einzelheiten eingehen kann. 

Grundsätzlich kann ich Ihnen dazu aber sagen: Die Wärmeplanung ist ein Instrument, das schon zahlreiche Kommunen, v.a. zum Beispiel in Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein, seit Jahren umsetzen. Viele Städte und Gemeinden befinden sich derzeit in der Umsetzung einer solchen Planung. Mit dem Instrument der Wärmeplanung planen die Kommunen und durch sie wissen die Menschen vor Ort, mit welchen Wärmeversorgungsoptionen (z.B. Wärmenetz) sie rechnen können.

Der Wunsch in der Bevölkerung, hier schnell mehr Planungssicherheit zu haben, ist groß und steigt insbesondere mit Blick auf die Anforderungen, die mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) geschaffen werden, in den nächsten Jahren weiter an. Aus diesem Grund fordern insbesondere Verbände der Energiewirtschaft, der Wohnungswirtschaft sowie der Städte und Gemeinden bereits seit längerem die Einführung der Wärmeplanung.

Wie bei einem Gebäude kann man auch hier sagen: Überall sind die Voraussetzungen und Bedingungen anders. Es gibt unterschiedliche Energie-Quellen, Infrastrukturen und der Verbrauch ist unterschiedlich hoch. Der Bund gibt deshalb einen rechtlichen Rahmen vor, innerhalb dessen Länder und Kommunen die für sie beste Wärmeversorgungsoptionen identifizieren und anschließend unter Beteiligung der relevanten Akteure vor Ort umsetzen können.

Planung setzt voraus, dass man zunächst im Rahmen einer Bestandsanalyse den Ist-Zustand aufnimmt, die Verbräuche, die Anzahl der Verbraucher, besonders große Verbraucher, die genutzten Energieinfrastrukturen und Energieträger usw. Der zweite Schritt ist die Analyse, welche Wärmepotentiale vor Ort zur Verfügung stehen. Das Kernstück der Wärmeplanung ist die Einteilung des beplanten Gebiets in Bereiche, die zentral über ein Wärmenetz oder dezentral über eine eigene Anlage im Gebäude (z.B. eine Wärmepumpe oder ein Biomassekessel) versorgt werden können.

Uns ist es von Beginn an wichtig, dass wir die Kommunale Familie hier 1:1 mitnehmen. Wir haben im Vorfeld dieses Gesetzentwurfs viele Gespräche, insbesondere mit den Ländern und Kommunen, geführt, die in den erarbeiteten Gesetzesentwurf eingeflossen sind. Bauministerin Klara Geywitz hat erst vor kurzem im Bundesrat dazu u.a. gesprochen und zugesichert, dass es für diesen Gesetzentwurf ausreichend Beratungszeit mit den Betroffenen geben wird. Wir wollen deshalb zügig in die Länder- und Verbändeanhörung gehen, um den Entwurf öffentlich zu diskutieren und den wertvollen Input einbeziehen zu können."